GEZ-Befreiung beim Umzug in die Residenz: Antrag in 5 Minuten
GEZ-Befreiung beim Umzug in die Residenz: Antrag in 5 Minuten

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GEZ-Befreiung beim Umzug in die Residenz: Antrag in 5 Minuten

Der Umzug ist geschafft, die Kisten sind ausgepackt – und drei Wochen später liegt ein Brief im Postfach der neuen Wohnung: Der Beitragsservice bittet um Anmeldung. Herr Sommer, 81, ist irritiert. In seinem alten Haus hat er jahrzehntelang gezahlt, in der Residenz hat er ein Apartment mit eigener Küche – und seine Tochter hat gesagt, im Heim müsse man doch nichts mehr zahlen.

Beide haben in gewisser Weise recht. Ob nach dem Einzug weiterhin ein Beitrag fällig wird, hängt weniger vom Schild an der Eingangstür ab als davon, wie die Wohnform rechtlich eingeordnet wird – und ob Sozialleistungen bezogen werden.

Die GEZ-Befreiung – korrekt: die Befreiung vom Rundfunkbeitrag – ist deshalb einer der Punkte, die bei einem Umzug in eine Seniorenresidenz regelmäßig untergehen. Dabei lässt sich der Antrag online in wenigen Minuten stellen, wenn die Unterlagen bereitliegen. Dieser Ratgeber zeigt, wer befreit werden kann, wer nur eine Ermäßigung erhält und was Sie beim Wohnungswechsel zusätzlich melden müssen.

Kurz und knapp: Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben, nicht je Person – wer ein abgeschlossenes Apartment in einer Seniorenresidenz oder im Betreuten Wohnen bezieht, ist damit grundsätzlich beitragspflichtig. Ein Zimmer in einer vollstationären Pflegeeinrichtung gilt dagegen in der Regel nicht als eigene Wohnung, sodass dort kein zusätzlicher Beitrag anfällt. Eine vollständige Befreiung setzt in aller Regel den Bezug bestimmter Sozialleistungen voraus, etwa Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege oder Bürgergeld. Wer das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis hat, zahlt einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel. Der Antrag läuft über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, online oder per Post, immer mit Nachweis. Melden Sie den Umzug selbst aktiv, sonst laufen Beiträge für zwei Wohnungen parallel weiter.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag und wer muss ihn zahlen?

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben und liegt seit August 2021 bei 18,36 Euro im Monat. Entscheidend ist nicht, wie viele Personen in der Wohnung leben oder ob überhaupt ein Fernseher vorhanden ist – maßgeblich ist allein, dass eine Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) besteht. Prüfen Sie den aktuell gültigen Betrag vor dem Antrag auf rundfunkbeitrag.de, da die Beitragshöhe politisch immer wieder neu festgelegt wird.

Älterer Mann liest einen Brief des Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag
Bild: cottonbro studio / Pexels

Aus dieser Systematik folgen zwei Dinge, die im Zusammenhang mit einem Umzug ins Alter wichtig sind. Erstens: Ziehen Ehepartner gemeinsam in ein Apartment, zahlen sie zusammen nur einen Beitrag. Zweitens: Wer seine alte Wohnung nicht rechtzeitig abmeldet, zahlt vorübergehend doppelt – für die alte und für die neue Wohnung.

Warum die Wohnform über die Beitragspflicht entscheidet

Nicht jede Raumeinheit in einer Pflegeeinrichtung gilt rechtlich als Wohnung – und nur für eine Wohnung wird der Beitrag erhoben. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nimmt Raumeinheiten in Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen ausdrücklich vom Wohnungsbegriff aus. Ein abgeschlossenes Apartment im Betreuten Wohnen oder in einem Wohnstift erfüllt den Wohnungsbegriff dagegen in aller Regel.

WohnformGilt als Wohnung?Beitrag fällig?Was zu tun ist
Apartment im Wohnstift oder Betreuten WohnenIn der Regel jaJa, ein Beitrag je ApartmentNeue Wohnung anmelden, alte abmelden
Ehepaar in einem gemeinsamen ApartmentJa, eine WohnungJa, insgesamt ein BeitragZweite Beitragsnummer abmelden
Zimmer im vollstationären PflegeheimIn der Regel neinIn der Regel kein eigener BeitragBisherige Wohnung abmelden
Apartment behalten, zusätzlich KurzzeitpflegeApartment bleibt WohnungJa, für das ApartmentKeine Änderung nötig

Weil die Abgrenzung im Einzelfall von der konkreten baulichen und rechtlichen Ausgestaltung abhängt, lohnt sich eine schriftliche Nachfrage bei der Verwaltung der Einrichtung: Meldet das Haus die Zimmer selbst als Betriebsstätte an, oder gilt Ihr Apartment als eigene Wohnung?

Wer kann sich vollständig befreien lassen?

Eine vollständige Befreiung ist an den Bezug bestimmter Sozialleistungen gekoppelt, nicht an das Alter und auch nicht allein an einen Pflegegrad. Der Beitragsservice prüft dabei nicht selbst Ihre wirtschaftliche Lage, sondern verlangt den Bescheid der Stelle, die die Leistung bewilligt hat.

Zu den Leistungen, die typischerweise zur Befreiung führen, gehören:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem SGB XII
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, wenn sie außerhalb oder innerhalb einer Einrichtung gewährt wird
  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, etwa Kriegsopferfürsorge
  • Blindenhilfe sowie Leistungen für taubblinde Menschen

Wichtig ist die Abgrenzung zum Pflegegrad: Ein anerkannter Pflegegrad allein begründet keinen Befreiungsanspruch. Auch Wohngeld führt nicht automatisch zur Befreiung, kann aber im Rahmen einer Härtefallprüfung eine Rolle spielen.

Wann gilt die Ermäßigung auf ein Drittel?

Wer das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis eingetragen hat, zahlt statt des vollen Beitrags nur ein Drittel. Das Merkzeichen wird vom Versorgungsamt vergeben und setzt voraus, dass öffentliche Veranstaltungen dauerhaft nicht besucht werden können – etwa bei Blindheit oder erheblicher Sehbehinderung, bei Gehörlosigkeit oder bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 mit entsprechender Einschränkung.

SituationRechtsfolgeErforderlicher Nachweis
Bezug einer anerkannten SozialleistungVollständige BefreiungAktueller Leistungsbescheid
Merkzeichen RF im AusweisErmäßigung auf ein Drittel des BeitragsKopie des Schwerbehindertenausweises
Einkommen knapp über der SozialleistungsgrenzeBefreiung als Härtefall möglichAblehnungsbescheid und Einkommensnachweise
Weder Sozialleistung noch MerkzeichenVoller Beitrag

So stellen Sie den Antrag Schritt für Schritt

Der Antrag läuft ausschließlich über den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und ist online in wenigen Minuten ausgefüllt, wenn der Nachweis bereits eingescannt vorliegt. Ein Antrag ohne Nachweis wird nicht bearbeitet, deshalb ist die Vorbereitung der wichtigste Schritt.

Seniorin füllt am Tisch einen Antrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus
Bild: SHVETS production / Pexels
  1. Nachweis bereitlegen: aktueller Leistungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF, jeweils gut lesbar.
  2. Beitragsnummer heraussuchen – sie steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice. Ohne Nummer ist die Zuordnung mühsam.
  3. Auf rundfunkbeitrag.de das Formular für Befreiung oder Ermäßigung aufrufen.
  4. Persönliche Daten eintragen: Name, Geburtsdatum, neue Anschrift in der Residenz, Beitragsnummer.
  5. Grund auswählen und Nachweis hochladen oder in Kopie beilegen. Originale niemals verschicken.
  6. Antrag absenden und eine Kopie für die eigenen Unterlagen aufbewahren.
  7. Auf den Bescheid warten. Bis zur Bestätigung sollten Sie fällige Beträge zunächst weiterzahlen, um Mahnungen zu vermeiden.

Die Befreiung wird befristet erteilt und in der Regel an die Laufzeit Ihres Leistungsbescheids gekoppelt. Notieren Sie sich das Enddatum, denn eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch.

Was tun, wenn keine Befreiung greift?

Liegt keine Sozialleistung und kein Merkzeichen RF vor, bleibt der Beitrag bestehen – dann geht es vor allem darum, keine doppelte Zahlung zu riskieren. Der häufigste und teuerste Fehler beim Umzug ist die vergessene Abmeldung der alten Wohnung.

Unterlagen und Formulare für die Adressänderung bei Behörden nach einem Umzug
Bild: Kaboompics / Pexels

Zwei Wege bleiben in dieser Lage offen. Zum einen die Härtefallregelung: Wer Sozialleistungen nur deshalb nicht erhält, weil sein Einkommen die maßgebliche Grenze geringfügig überschreitet, kann eine Befreiung im besonderen Härtefall beantragen. Dafür wird der Ablehnungsbescheid des Sozialamts benötigt. Zum anderen die genaue Prüfung der Wohnform: Wechseln Sie später aus dem Apartment in den vollstationären Pflegebereich desselben Hauses, kann die Beitragspflicht entfallen – das muss aber gemeldet werden.

Was beim Umzug sonst noch zu melden ist

Der Beitragsservice ist nur eine von mehreren Stellen, die eine neue Anschrift benötigen – die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt hat dabei die kürzeste Frist. Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Vergünstigungen und Bescheide anderer Stellen laufen sonst ins Leere.

  • Einwohnermeldeamt: Ummeldung innerhalb von zwei Wochen, mit Wohnungsgeberbestätigung
  • Rentenversicherung und Zusatzversorgung: neue Anschrift und gegebenenfalls Bankverbindung
  • Kranken- und Pflegekasse: Adresse sowie Angabe der neuen Wohnform
  • Beitragsservice: alte Wohnung abmelden, neue Wohnung anmelden
  • Hausarzt, Apotheke und Pflegedienst: Wechsel oder Weiterversorgung klären
  • Nachsendeauftrag bei der Post für mindestens sechs Monate

Eine vollständige Aufstellung finden Sie in unserer Behörden-Checkliste für den Umzug in die Seniorenresidenz. Wenn Sie noch mitten in der Auswahl stecken und Wohnformen vergleichen möchten, hilft die Übersicht der Seniorenresidenzen mit Häusern und Wohnangeboten in Ihrer Nähe.

Häufig gestellte Fragen

Schriftzug Häufige Fragen als Symbolbild für den Fragenbereich
Bild: Ann H / Pexels

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag aktuell?

Seit August 2021 beträgt der Beitrag 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Da die Höhe politisch neu festgelegt werden kann, prüfen Sie den aktuellen Betrag vor der Antragstellung auf rundfunkbeitrag.de.

Reicht ein Pflegegrad allein für die Befreiung aus?

Nein. Ein anerkannter Pflegegrad begründet für sich genommen keinen Befreiungsanspruch. Ausschlaggebend ist der Bezug einer anerkannten Sozialleistung, etwa Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung im Alter, oder das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis.

Muss ich im Pflegeheim einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen?

In der Regel nicht. Raumeinheiten in Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen gelten nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag üblicherweise nicht als eigene Wohnung. Ein abgeschlossenes Apartment im Betreuten Wohnen oder Wohnstift wird dagegen meist als Wohnung eingestuft und ist beitragspflichtig. Lassen Sie sich die Einordnung von der Einrichtung bestätigen.

Zahlen Ehepaare in der Residenz zweimal?

Nein. Der Beitrag wird je Wohnung erhoben. Leben beide Partner in einem gemeinsamen Apartment, fällt insgesamt nur ein Beitrag an. Eine zweite Beitragsnummer sollten Sie abmelden.

Kann die Befreiung rückwirkend gewährt werden?

Eine rückwirkende Befreiung ist möglich, wenn die Voraussetzungen für den zurückliegenden Zeitraum nachgewiesen werden. Der Beitragsservice nennt hierfür einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Lassen Sie sich den für Ihren Fall geltenden Zeitraum schriftlich bestätigen.

Gilt die Befreiung dauerhaft?

Nein. Die Befreiung wird befristet erteilt und ist meist an die Laufzeit des Leistungsbescheids gekoppelt. Sie müssen rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen, sonst lebt die Beitragspflicht wieder auf.

Wer hilft beim Ausfüllen des Antrags?

Unterstützung bieten der Sozialdienst der Einrichtung, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Sozialämter sowie die Verbraucherzentralen. Auch der Beitragsservice selbst beantwortet Fragen telefonisch und schriftlich.

Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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