Tagespflege im selben Haus: Das Drei-Stufen-Modell
Tagespflege im selben Haus: Das Drei-Stufen-Modell

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Tagespflege im selben Haus: Das Drei-Stufen-Modell

Herr M. ist 83 und wohnt seit vier Jahren im Apartment im dritten Stock. Er kocht noch selbst, liest jeden Morgen die Zeitung und will von einem Pflegeheim nichts hören. Seit dem Sturz im Winter braucht er allerdings Hilfe beim Duschen, vergisst Mahlzeiten und sitzt nachmittags oft stundenlang allein am Fenster. Die Tochter merkt: Das Apartment allein reicht nicht mehr. Die Pflegestation wäre zu viel.

Zwischen diesen beiden Polen liegt eine Versorgungsform, die viele Familien gar nicht auf dem Schirm haben. Sie heißt Tagespflege, ist teilstationär und findet in manchen Häusern zwei Stockwerke tiefer statt.

Die Tagespflege in der Seniorenresidenz ist die mittlere von drei Stufen: Service-Wohnen im eigenen Apartment, teilstationäre Betreuung tagsüber und vollstationäre Pflege rund um die Uhr. Der Reiz dieses Modells liegt darin, dass alle drei Stufen im selben Haus liegen. Der Wechsel bedeutet dann keinen Ortswechsel, keine neue Umgebung und keine neuen Gesichter, sondern nur einen anderen Tagesablauf.

Kurz und knapp: Bei der Tagespflege verbringt die Bewohnerin oder der Bewohner den Tag im Pflegebereich des Hauses und kehrt abends ins eigene Apartment zurück. Betreut werden meist fünf bis acht Stunden mit Mahlzeiten, Pflege, Therapieangeboten und Gemeinschaft. Die Pflegekasse zahlt dafür einen eigenen monatlichen Betrag nach § 41 SGB XI, der mit dem Pflegegrad steigt und ab Pflegegrad 2 zur Verfügung steht. Dieser Betrag wird seit 2015 nicht mehr auf Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen angerechnet, beide Leistungen lassen sich also nebeneinander nutzen. Fahrtkosten sind in der Tagespflegevergütung enthalten, Unterkunft und Verpflegung dagegen nicht.

Wie das Drei-Stufen-Modell im Alltag aussieht

Der große Vorteil liegt nicht in der Pflege selbst, sondern darin, dass jede Stufe ohne Umzug in ein anderes Haus erreichbar ist. Wer schon einmal einen Heimwechsel mit einem verwirrten Angehörigen organisiert hat, weiß, wie viel das wert ist.

Seniorin wird in der Tagespflege einer Seniorenresidenz betreut
Stufe Wohnform Wer dort gut aufgehoben ist
1: Service-Wohnen Eigenes Apartment mit Grundservice, Notruf und Verpflegungsangebot Weitgehend selbstständige Menschen, punktueller Hilfebedarf
2: Tagespflege Apartment plus teilstationäre Betreuung tagsüber Hilfebedarf tagsüber, Nächte noch sicher allein zu bewältigen
3: Vollstationäre Pflege Pflegezimmer mit Versorgung rund um die Uhr Durchgehender Betreuungs- und Überwachungsbedarf, auch nachts

Ein typischer Tag in Stufe 2 beginnt mit dem Abholen im Apartment, meist zwischen acht und neun Uhr. Es folgen Frühstück in der Gruppe, Bewegungs- oder Gedächtnisübungen, ein warmes Mittagessen, eine Ruhephase und am Nachmittag Kaffee und Beschäftigung. Gegen 16 oder 17 Uhr geht es zurück ins eigene Apartment.

Was die Pflegekasse bei Tagespflege übernimmt

Tagespflege ist eine eigenständige Leistung mit eigenem Budget und wird nicht mit Pflegegeld oder ambulanter Sachleistung verrechnet. Das ist der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Angeboten.

Drei Stufen der Versorgung von Apartment bis Pflegebereich in einer Residenz
  • Anspruch ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Tagespflege nach § 41 SGB XI, hier lässt sich aber der Entlastungsbetrag einsetzen.
  • Monatlicher Höchstbetrag je Pflegegrad. Er steigt mit dem Pflegegrad an und wird regelmäßig angepasst. Die aktuell gültigen Beträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse; lassen Sie sie sich schriftlich bestätigen, bevor Sie kalkulieren.
  • Kombination erlaubt. Der Tagespflegebetrag steht zusätzlich zu Pflegegeld oder ambulanten Sachleistungen zur Verfügung, ohne diese zu kürzen.
  • Fahrtkosten inklusive. Die Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflege gehört zur Leistung. Innerhalb des Hauses entfällt dieser Punkt ohnehin.
  • Selbst zu tragen: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Tagespflegeeinrichtung. Diesen Eigenanteil bekommen Sie als konkrete Zahl von der Einrichtung.

Wie sich Eigenanteile in einer Residenz insgesamt zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zum Eigenanteil in der Seniorenresidenz. Grundlagen zur Leistungsart finden Sie im Beitrag Tagespflege und teilstationäre Betreuung.

Für wen sich Tagespflege besonders eignet

Tagespflege ist keine Vorstufe zum Heim, sondern ein Instrument, um Selbstständigkeit länger zu erhalten. Sie wirkt am besten bei folgenden Konstellationen:

  • Der Hilfebedarf konzentriert sich auf den Tag, die Nächte sind ruhig und sicher.
  • Der Tagesablauf droht zu zerfallen, Mahlzeiten und Medikamente werden vergessen.
  • Die Person ist tagsüber viel allein und sozial isoliert.
  • Bei beginnender Demenz hilft die feste Tagesstruktur, Orientierung zu erhalten.
  • Pflegende Angehörige brauchen verlässliche Entlastung, ohne den Angehörigen ganz abzugeben.
  • Nach Krankenhaus oder Reha soll die Selbstständigkeit schrittweise zurückgewonnen werden.

Weniger geeignet ist sie, wenn nächtlicher Betreuungsbedarf besteht, ausgeprägte Weglauftendenz vorliegt oder die Belastung durch den täglichen Wechsel größer ist als der Gewinn an Struktur.

Was in der Tagespflege tatsächlich angeboten wird

Ein gutes Angebot besteht nicht aus Beschäftigung, sondern aus einer nachvollziehbaren Tagesstruktur mit aktivierenden Elementen. Achten Sie beim Besichtigen auf diese Bausteine:

  • Gemeinsame Mahlzeiten in fester Gruppe, nicht am Einzeltisch
  • Bewegungsangebote wie Sitzgymnastik oder Gleichgewichtstraining
  • Gedächtnistraining und biografieorientierte Gesprächsrunden
  • Pflegerische Leistungen wie Körperpflege und Medikamentengabe
  • Ruheräume mit echten Liegemöglichkeiten für den Mittagsschlaf
  • Feste Bezugspersonen statt wechselnder Zuständigkeiten

Fragen Sie nach dem Betreuungsschlüssel und danach, wie viele Gäste gleichzeitig betreut werden. Eine Gruppe von zwölf bis fünfzehn Personen ist üblich, deutlich größere Gruppen gehen zulasten der Zuwendung.

Der Übergang in die nächste Stufe

Der Wechsel von der Tagespflege in die vollstationäre Versorgung sollte vertraglich geregelt sein, bevor er nötig wird. Sonst steht die Familie im ungünstigsten Moment vor einer Warteliste.

Klären Sie deshalb schriftlich: Besteht ein Vorrang für Bewohner des Hauses? Wie lange dauert ein interner Wechsel üblicherweise? Was geschieht mit dem Apartment, und ab wann endet dessen Abrechnung? Gibt es ein Rückkehrrecht, falls sich der Zustand wieder stabilisiert? Praktische Hinweise dazu bietet der Ratgeber zum hausinternen Umzug vom Wohnen in die Pflege. Wer noch abwägt, ob Apartment oder Pflegestation der richtige Ort ist, findet Orientierung im Beitrag Pflegegrad 3: Apartment oder Pflegestation.

So finden Sie ein Haus mit echtem Stufenmodell

Viele Häuser werben mit Betreuung aus einer Hand, ohne alle Stufen selbst vorzuhalten. Prüfen Sie deshalb konkret:

  • Gibt es eine eigene, zugelassene Tagespflege im Haus oder nur eine Kooperation mit einem externen Anbieter?
  • Wie viele Plätze hat die Tagespflege, und sind aktuell welche frei?
  • An welchen Wochentagen ist sie geöffnet, und gibt es Angebote am Wochenende?
  • Kann man einzelne Tage buchen oder nur feste Wochenpakete?
  • Wie wird abgerechnet, wenn ein Tag krankheitsbedingt ausfällt?

Häuser mit angeschlossenem Pflegebereich stellt der Beitrag Residenz mit angeschlossenem Pflegeheim vor. Passende Einrichtungen in Ihrer Region finden Sie über die Übersicht Seniorenresidenzen in Ihrer Nähe.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Tagespflege in der Seniorenresidenz

Was zahlt die Pflegekasse für Tagespflege?

Ab Pflegegrad 2 einen eigenen monatlichen Betrag nach § 41 SGB XI, der mit dem Pflegegrad steigt und regelmäßig angepasst wird. Die aktuellen Beträge erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst.

Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Seit 2015 steht der Tagespflegebetrag zusätzlich zu Pflegegeld und ambulanten Sachleistungen zur Verfügung und kürzt diese nicht.

Geht Tagespflege auch bei Pflegegrad 1?

Ein Anspruch nach § 41 SGB XI besteht erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 lässt sich der monatliche Entlastungsbetrag für entsprechende Angebote einsetzen.

Wie viele Tage pro Woche sind sinnvoll?

Zwei bis drei Tage reichen häufig aus, um Struktur und Entlastung zu schaffen. Wichtig ist Regelmäßigkeit: Feste Wochentage werden besser angenommen als wechselnde Termine.

Eignet sich Tagespflege bei Demenz?

Ja, besonders im frühen und mittleren Stadium. Die verlässliche Tagesstruktur und feste Bezugspersonen wirken stabilisierend. Manche Häuser führen eigene Gruppen für Menschen mit Demenz.

Werden die Fahrten bezahlt?

Ja, die Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflege ist Teil der Leistung. Liegt die Tagespflege im selben Haus, entfällt der Transport ohnehin.

Was passiert, wenn der Pflegebedarf steigt?

Dann folgt der Wechsel in die vollstationäre Versorgung. Vereinbaren Sie frühzeitig schriftlich, ob Bewohner des Hauses dabei Vorrang haben und was mit dem Apartment geschieht.

Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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