Post-Nachsendeauftrag und Adresswechsel: Reibungsloser Umzug
Der Umzug ist geschafft, die Möbel stehen – und drei Wochen später kommt die Mahnung einer Versicherung, deren Rechnung noch an die alte Adresse ging. Solche Pannen sind ärgerlich, teuer und leicht vermeidbar. Der Schlüssel ist ein Nachsendeauftrag, eingerichtet vor dem Umzug.
Ein Nachsendeauftrag leitet Ihre Post automatisch an die neue Adresse weiter und verschafft Ihnen die Zeit, alle Absender in Ruhe zu informieren. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie ihn einrichten, welche Fristen gelten und wen Sie unbedingt selbst benachrichtigen müssen.
Kurz und knapp: Richten Sie den Nachsendeauftrag der Deutschen Post rund vier bis sechs Wochen vor dem Umzug ein – online ist er meist günstiger als in der Filiale, buchbar für 6, 12 oder 24 Monate. Er ist eine Brücke, kein Ersatz: Bank, Versicherungen, Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse und Ärzte sollten Sie direkt über die neue Adresse informieren. Zusätzlich gilt die gesetzliche Meldepflicht – die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Klären Sie auch, wie die Post im Haus verteilt wird und wer sie annehmen darf.
So richten Sie den Nachsendeauftrag ein
Der Auftrag ist in wenigen Minuten erledigt – online, in der Filiale oder telefonisch. Sie geben alte und neue Adresse an, wählen den Starttermin und die Laufzeit. Die aktuellen Preise stehen auf deutschepost.de; sie unterscheiden sich nach Laufzeit, und die Online-Buchung ist in der Regel günstiger als die Filiale. Verlängern können Sie später, solange der Auftrag noch läuft.

Drei Punkte werden oft übersehen: Erstens können mehrere Personen eines Haushalts in einem Auftrag zusammengefasst werden – wichtig bei Ehepaaren. Zweitens erfasst der Auftrag Briefe und Pakete der Deutschen Post, nicht automatisch Sendungen anderer Zusteller. Drittens sollte der Starttermin auf den Umzugstag gelegt werden, nicht später.
Die Meldepflicht nicht vergessen
Der Umzug in eine Seniorenresidenz ist ein Wohnungswechsel im Sinne des Meldegesetzes. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der neuen Gemeinde muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Benötigt werden Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung – diese stellt die Einrichtung aus. Wer selbst nicht zum Amt kann, lässt sich vertreten: Mit schriftlicher Vollmacht und Ausweis kann eine andere Person die Anmeldung erledigen.
Wen Sie selbst informieren müssen
Der Nachsendeauftrag verschafft Zeit – diese Stellen sollten Sie in den ersten Wochen aktiv umstellen.
| Bereich | Konkret | Warum wichtig |
|---|---|---|
| Geld | Bank, Sparkasse, Bausparkasse | Kontoauszüge, Karten, TAN-Briefe |
| Sozialversicherung | Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse | Rentenzahlung, Bescheide, Pflegeleistungen |
| Versicherungen | Haftpflicht, Hausrat, Leben, Sterbegeld | Beitragsbescheide, Leistungsfall |
| Gesundheit | Hausärztin, Fachärzte, Apotheke, Sanitätshaus | Rezepte, Hilfsmittel, Termine |
| Behörden | Finanzamt, Versorgungsamt, ggf. Sozialamt | Bescheide, Fristen |
| Sonstiges | Rundfunkbeitrag, Abos, Vereine, Telefon | Doppelzahlungen vermeiden |
Ein Hinweis zum Rundfunkbeitrag: Wird die alte Wohnung aufgegeben, muss sie abgemeldet werden, sonst laufen die Beiträge weiter. In vollstationären Einrichtungen ist der Beitrag häufig über die Einrichtung abgedeckt – fragen Sie im Haus nach, bevor Sie doppelt zahlen.
Post im Haus: Wie sie ankommt
Klären Sie vor dem Einzug, wie die Zustellung organisiert ist. In manchen Häusern gibt es einen eigenen Briefkasten pro Apartment, in anderen wird die Post zentral angenommen und verteilt. Wichtig sind drei Fragen: Wie muss die Adresse geschrieben werden, damit nichts verloren geht – oft mit Apartmentnummer? Wer darf Pakete und Einschreiben annehmen? Und wie wird mit Sendungen umgegangen, wenn jemand im Krankenhaus ist?

Schutz vor unerwünschter Post
Ältere Menschen erhalten auffällig viel Werbe- und Gewinnspielpost – der Umzug ist ein guter Anlass aufzuräumen. Ein Aufkleber „Keine Werbung“ am Briefkasten hält unadressierte Wurfsendungen fern. Gegen adressierte Werbung hilft ein Eintrag in die Robinsonliste sowie ein schriftlicher Widerspruch gegen die Nutzung der Daten zu Werbezwecken beim jeweiligen Absender. Bei zweifelhaften Gewinnversprechen gilt: nichts unterschreiben, nichts zurücksenden, im Zweifel die Verbraucherzentrale fragen.
Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich den Nachsendeauftrag einrichten?
Etwa vier bis sechs Wochen vor dem Umzug, damit er pünktlich zum Einzugstag aktiv ist.
Wie lange läuft ein Nachsendeauftrag?
Buchbar sind in der Regel 6, 12 oder 24 Monate mit Möglichkeit zur Verlängerung. Die aktuellen Preise finden Sie auf deutschepost.de.
Gilt der Auftrag für mehrere Personen?
Ja, mehrere Personen eines Haushalts können in einem Auftrag erfasst werden – praktisch für Ehepaare.
Muss ich mich beim Einwohnermeldeamt ummelden?
Ja, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Sie brauchen Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung der Einrichtung; eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich.
Was ist mit dem Rundfunkbeitrag?
Die alte Wohnung abmelden, sonst laufen Beiträge weiter. In vollstationären Einrichtungen ist der Beitrag oft über das Haus abgedeckt – nachfragen.
Wer nimmt Pakete in der Residenz an?
Das regelt jedes Haus anders – meist Rezeption oder Verwaltung. Klären Sie das ebenso wie die korrekte Adressschreibweise mit Apartmentnummer.
Vergleichen Sie hier Residenzen und fragen Sie nach dem Postservice im Haus.
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