Investitionskosten in der Residenz: Was sie sind, wer sie zahlt
Investitionskosten in der Residenz: Was sie sind, wer sie zahlt

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Investitionskosten in der Residenz: Was sie sind, wer sie zahlt

Die erste Monatsrechnung aus dem Pflegeheim liegt auf dem Küchentisch, und Ihr Vater ist irritiert. Pflege, Unterkunft, Verpflegung, das leuchtet ihm ein. Aber was sind bitte Investitionskosten? Er habe doch nichts gekauft und schon gar kein Haus gebaut. Warum steht da jeden Monat ein dreistelliger Betrag, den keine Kasse übernimmt?

Diese Frage hören Beratungsstellen in fast jedem Erstgespräch. Sie ist der häufigste Grund dafür, dass Familien den Eigenanteil unterschätzen, denn viele rechnen nur mit dem Pflegeanteil und der Verpflegung. Der vierte Baustein taucht erst auf, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist.

Investitionskosten im Pflegeheim sind der Anteil der Heimrechnung, mit dem die Einrichtung Gebäude, Ausstattung und Instandhaltung refinanziert. Sie sind in § 82 SGB XI geregelt und werden nach geltendem Recht vom Bewohner getragen. Dieser Ratgeber erklärt, was genau dahintersteckt, warum die Pflegekasse hier nicht einspringt, wo Entlastung möglich ist und woran Sie eine faire Abrechnung erkennen.

Kurz und knapp: Investitionskosten decken Bau, Sanierung, Instandhaltung und Ausstattung eines Pflegeheims und werden dem Bewohner gesondert in Rechnung gestellt (§ 82 SGB XI). Die Pflegekasse zahlt sie nicht, und auch der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI mit 15, 30, 50 und 75 Prozent entlastet ausschließlich den pflegebedingten Eigenanteil, nicht die Investitionskosten. Die Höhe unterscheidet sich stark von Haus zu Haus, weil Baujahr, Sanierungsstand und Landesrecht eine große Rolle spielen. In Nordrhein-Westfalen gibt es mit dem Pflegewohngeld eine gezielte Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen. Reicht das Geld insgesamt nicht, greift die Hilfe zur Pflege mit einem geschützten Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person (§ 90 SGB XII).

Was hinter dem Begriff Investitionskosten steckt

Investitionskosten sind alle Aufwendungen für das Gebäude und seine Ausstattung, die nicht zur Pflege selbst gehören. Dazu zählen die Refinanzierung von Neubau und Umbau, größere Sanierungen, die Instandhaltung sowie die Anschaffung und Erneuerung von Einrichtungsgegenständen. Auch Miet- oder Pachtzahlungen, wenn die Einrichtung das Gebäude nicht selbst besitzt, fallen in diesen Block.

Der Gesetzgeber trennt die Heimkosten bewusst in Blöcke, die unterschiedliche Kostenträger haben. Pflege wird von der Pflegeversicherung mitfinanziert, Unterkunft und Verpflegung trägt der Bewohner, weil er sie zu Hause ebenfalls bezahlen würde, und die Gebäudekosten sind Sache der Einrichtung, die sie nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI gesondert berechnen darf. In mehreren Bundesländern muss diese gesonderte Berechnung der zuständigen Landesbehörde angezeigt oder von ihr genehmigt werden.

Modernes Pflegeheimgebäude, dessen Bau über Investitionskosten refinanziert wird

Warum die Pflegekasse diesen Anteil nicht übernimmt

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung und finanziert ausschließlich pflegebedingte Leistungen. Sie zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad an die Einrichtung. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt beim Bewohner: Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungsumlage und eben die Investitionskosten.

Besonders wichtig ist ein Punkt, den viele Familien falsch verstehen: Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI entlastet nur den pflegebedingten Eigenanteil. Er steigt mit der Verweildauer im Heim auf 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Die Investitionskosten bleiben davon unberührt und laufen in voller Höhe weiter. Wer also mit sinkenden Gesamtkosten im vierten Jahr rechnet, sollte im Kopf behalten, dass ein spürbarer Teil der Rechnung konstant bleibt.

So setzt sich die monatliche Heimrechnung zusammen

Vier Bausteine ergeben zusammen den Betrag, den Sie am Monatsende überweisen. Wer sie auseinanderhält, kann Häuser seriös vergleichen. Wer nur auf die Endsumme schaut, vergleicht dagegen Äpfel mit Birnen, weil ein Haus mit hohem Pflegeanteil und niedrigen Gebäudekosten gänzlich anders kalkuliert ist als ein frisch sanierter Neubau.

Baustein der Heimrechnung Wer trägt ihn
Pflegebedingte Kosten Pflegekasse anteilig, Rest als einrichtungseinheitlicher Eigenanteil beim Bewohner
Unterkunft und Verpflegung vollständig der Bewohner
Investitionskosten (§ 82 SGB XI) vollständig der Bewohner, in NRW ggf. Pflegewohngeld
Ausbildungsumlage der Bewohner, sofern im Land erhoben
Zusatzleistungen und Wahlangebote der Bewohner nach eigener Entscheidung

Auf der Rechnung müssen diese Positionen getrennt ausgewiesen sein. Finden Sie nur eine Gesamtsumme, fordern Sie eine Aufschlüsselung an. Sie brauchen sie ohnehin, sobald Sie Sozialleistungen beantragen oder die Pflegekosten steuerlich geltend machen wollen.

Warum die Beträge von Haus zu Haus so unterschiedlich sind

Baujahr, Sanierungsstand, Grundstückspreise und die Förderpolitik des Bundeslandes erklären fast die gesamte Spannbreite. Ein Haus, das vor dreißig Jahren gebaut und längst abbezahlt wurde, kalkuliert anders als ein Neubau mit aktuellem Brandschutz, Einzelzimmerquote und Photovoltaik auf dem Dach. Auch die Lage schlägt durch, denn Grundstücke in Ballungsräumen sind teurer als auf dem Land.

Hinzu kommt die Historie der öffentlichen Förderung. Früher wurden Pflegeheime in vielen Ländern mit Objektförderung gebaut, heute setzen die meisten Länder auf Subjektförderung, also Hilfe für die Person statt für das Gebäude. Deshalb kann eine hohe Investitionskostenposition schlicht bedeuten, dass ein Haus modern und ohne Altförderung errichtet wurde. Ein niedriger Betrag ist umgekehrt kein Qualitätsbeweis, sondern kann auf aufgeschobene Sanierungen hindeuten. Fragen Sie im Erstgespräch ruhig direkt, wann zuletzt größer investiert wurde und ob eine Sanierung ansteht.

Pflegewohngeld: Entlastung in einzelnen Bundesländern

In Nordrhein-Westfalen können Bewohnerinnen und Bewohner mit geringem Einkommen und Vermögen Pflegewohngeld erhalten, das gezielt die Investitionskosten abdeckt. Die Leistung ist im Landesrecht geregelt und wird beim örtlichen Sozialamt beziehungsweise beim zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt beantragt. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Personen ab Pflegegrad 2 in einer geförderten Einrichtung.

Beratung zum Pflegewohngeld als Zuschuss zu den Investitionskosten

Auch Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kennen vergleichbare Landesregelungen. Da die Bundesländer ihre Förderung eigenständig gestalten und regelmäßig anpassen, sollten Sie die aktuellen Voraussetzungen immer beim Sozialamt vor Ort oder beim Pflegestützpunkt erfragen. Wichtig zu wissen: Pflegewohngeld ist etwas anderes als das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, das eine eigene Wohnung mit Mietvertrag voraussetzt.

Wenn Rente und Ersparnisse nicht reichen

Deckt das eigene Einkommen den Eigenanteil nicht, übernimmt das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege den Rest. Geprüft werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person, geschützt bleibt ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person nach § 90 SGB XII. Ehepartner werden mit ihrem Einkommen einbezogen.

Erwachsene Kinder müssen sich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Kosten beteiligen. Diese Grenze gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 und wird für jedes Kind einzeln geprüft. Wie das Verfahren abläuft, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber zum Unterhaltsregress durch das Sozialamt.

Wann und wie das Heim die Kosten erhöhen darf

Eine Entgelterhöhung muss schriftlich, begründet und rechtzeitig vorher angekündigt werden. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz verlangt, dass der Träger die Erhöhung mindestens vier Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt mitteilt und nachvollziehbar begründet, welche Berechnungsgrundlage sich geändert hat (§ 9 WBVG). Sie haben das Recht, die Kalkulationsunterlagen einzusehen.

  • Prüfen Sie, ob die Ankündigungsfrist eingehalten wurde.
  • Lassen Sie sich zeigen, welche Position sich konkret verändert hat.
  • Fragen Sie nach, ob die gesonderte Berechnung der Landesbehörde angezeigt wurde.
  • Holen Sie bei Zweifeln eine Einschätzung der Verbraucherzentrale oder eines Sozialverbands ein.
  • Informieren Sie das Sozialamt, wenn Sie Hilfe zur Pflege beziehen, damit der Bescheid angepasst wird.

Worauf Sie bei Besichtigung und Vertrag achten sollten

Lassen Sie sich die Investitionskosten vor der Unterschrift schriftlich beziffern und fragen Sie nach geplanten Baumaßnahmen. Eine große Sanierung im nächsten Jahr kann den Betrag spürbar verändern. Seriöse Häuser beantworten diese Frage offen und zeigen Ihnen die aktuelle Vergütungsvereinbarung.

Nehmen Sie zum Erstgespräch eine Liste mit und notieren Sie die vier Bausteine der Rechnung für jedes Haus getrennt. So sehen Sie schnell, wo der Unterschied wirklich herkommt. Wenn Sie mehrere Einrichtungen nebeneinanderlegen möchten, hilft Ihnen unser Verzeichnis: Dort finden Sie Seniorenresidenzen und Pflegeheime in Ihrer Nähe im Vergleich. Weitere Kostenthemen sammeln wir in unseren Ratgebern rund um Finanzierung und Verträge.

Häufige Fragen zu Investitionskosten im Pflegeheim

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Investitionskosten wirklich selbst zahlen?

Ja. Nach § 82 SGB XI dürfen Einrichtungen ihre betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen den Bewohnerinnen und Bewohnern gesondert berechnen, soweit sie nicht öffentlich gefördert werden. Die Pflegekasse übernimmt diesen Anteil nicht.

Senkt der Leistungszuschlag auch die Investitionskosten?

Nein. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI mit 15, 30, 50 und 75 Prozent bezieht sich ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in voller Höhe bestehen.

Warum sind die Beträge in zwei Häusern derselben Stadt so verschieden?

Weil Baujahr, Sanierungsstand, Eigentums- oder Mietsituation und die frühere öffentliche Förderung sehr unterschiedlich sein können. Ein niedriger Betrag ist kein Qualitätsmerkmal, ein hoher Betrag kein Nachteil. Entscheidend ist die Gesamtrechnung im Verhältnis zur Leistung.

Was ist Pflegewohngeld und wo bekomme ich es?

Pflegewohngeld ist eine Landesleistung, die die Investitionskosten für Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen abdeckt. Sie existiert vor allem in Nordrhein-Westfalen, vergleichbare Regelungen kennen auch Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Beantragt wird sie beim örtlich zuständigen Sozialamt.

Kann das Heim die Investitionskosten einfach erhöhen?

Nicht ohne Weiteres. Nach § 9 WBVG muss eine Entgelterhöhung schriftlich, begründet und mindestens vier Wochen vorher angekündigt werden. Sie dürfen die zugrunde liegende Berechnung einsehen und im Zweifel Beratung hinzuziehen.

Sind Investitionskosten steuerlich absetzbar?

Kosten der Heimunterbringung können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Wie die einzelnen Positionen zu behandeln sind, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie das von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen.

Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?

Heimvertrag, alle Entgelterhöhungsschreiben, die monatlichen Rechnungen mit getrennt ausgewiesenen Positionen sowie Bescheide von Pflegekasse und Sozialamt. Diese Unterlagen brauchen Sie für Anträge, für die Steuererklärung und bei Rückfragen.

Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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