Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim oder in eine Seniorenresidenz zieht und der andere zu Hause bleibt, stehen viele Familien plötzlich vor einer Frage, die jahrzehntelang undenkbar schien: einer Trennung im hohen Alter. Manchmal ist es die Überforderung der pflegenden Person, manchmal sind es alte Konflikte, die nach dem Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt wieder aufbrechen. In jedem Fall verbindet sich die emotionale Belastung mit handfesten rechtlichen und finanziellen Fragen.
Eine Scheidung im Alter ist juristisch oft komplexer als eine Trennung mit 35, weil über Jahrzehnte gemeinsames Vermögen, Rentenanwartschaften und Pflegekosten ineinandergreifen. Wer als pflegebedürftiger Partner zurückbleibt, fragt sich zu Recht, ob die Versorgung gesichert ist. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Punkte sachlich ein, ersetzt aber keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Kurz und knapp: Scheidungen nach langer Ehe nehmen zu, der Begriff dafür lautet „graue Scheidung“. Bei einer Trennung im Alter werden das Vermögen über den Zugewinnausgleich (§ 1378 BGB) und die Rentenanwartschaften über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) geteilt. Ein pflegebedürftiger Ex-Partner kann nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit beanspruchen (§ 1572 BGB). Mit der Scheidung entfällt das gesetzliche Ehegattenerbrecht (§ 1933 BGB). Wer an Demenz erkrankt ist, kann sich nur über einen Betreuer und mit Genehmigung des Betreuungsgerichts scheiden lassen.
Wie häufig sind Scheidungen im Alter wirklich?
Späte Scheidungen sind keine Randerscheinung mehr. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 129.300 Ehen geschieden (Statistisches Bundesamt, 2025). Bemerkenswert ist dabei die Ehedauer: 21.200 Paare und damit 16,4 Prozent der geschiedenen Paare waren zum Zeitpunkt der Scheidung bereits mindestens 25 Jahre verheiratet (Statistisches Bundesamt, 2025).
Die durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung lag 2024 bei 14,7 Jahren und ist damit über die Jahrzehnte gestiegen. 1994 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt erst 12,0 Jahre verheiratet (Statistisches Bundesamt, 2025). Für Trennungen nach besonders langer Ehe hat sich der Begriff „graue Scheidung“ eingebürgert. Dass sich Menschen jenseits der 60 trennen, hängt unter anderem mit gestiegener Lebenserwartung und der finanziellen Eigenständigkeit beider Partner zusammen.

Was passiert bei der Scheidung mit dem gemeinsamen Vermögen?
Das in der Ehe Erwirtschaftete wird über den Zugewinnausgleich geteilt. Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird verglichen, wie stark das Vermögen jedes Partners während der Ehe gewachsen ist. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen auszahlen (§ 1378 BGB).
Gerade nach langer Ehe ist die Berechnung anspruchsvoll, weil Immobilien, Sparvermögen, Lebensversicherungen und teils auch Betriebsvermögen zu bewerten sind. Vermögen, das ein Partner schon vor der Ehe besaß oder während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat, zählt grundsätzlich nicht zum Zugewinn, sondern wird dem Anfangsvermögen zugerechnet.
Ein häufiger Streitpunkt ist das gemeinsame Eigenheim. Soll es verkauft werden, um die Pflege zu finanzieren, oder bleibt ein Partner darin wohnen? Diese Frage berührt nicht nur den Zugewinn, sondern auch die laufenden Kosten beider Haushalte. Wer überlegt, das Haus vor dem Umzug in eine Residenz zu übertragen, sollte die 10-Jahres-Frist und die Schenkungssteuer beim Überschreiben kennen, denn das Sozialamt kann Schenkungen unter Umständen zurückfordern.
Wie werden die Renten geteilt (Versorgungsausgleich)?
Beide Partner erhalten je die Hälfte der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Der Versorgungsausgleich nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sorgt dafür, dass beide Ehepartner mit gleichen Vorsorgeansprüchen aus der Ehe gehen. Erfasst werden nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch Betriebsrenten, Riester- und Rürup-Verträge, Beamtenpensionen und bestimmte private Renten (Deutsche Rentenversicherung, 2025).
Das Familiengericht regelt den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren von Amts wegen. Beide Eheleute füllen dazu einen Fragebogen aus, und die Versorgungsträger melden die erworbenen Anrechte. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig (Deutsche Rentenversicherung, 2025).
Im Alter wirkt der Versorgungsausgleich besonders stark, weil oft schon klar ist, wie hoch die Renten ausfallen. Wer während der Ehe weniger eingezahlt hat, etwa wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, profitiert vom Ausgleich. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Partner ihn ausdrücklich verlangt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG); bei langen Ehen ist das praktisch nie der Fall.

Bekommt der pflegebedürftige Partner weiter Unterhalt?
Ja, ein kranker oder pflegebedürftiger Ex-Partner kann Unterhalt verlangen. Schon während der Trennung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn ein Partner seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Nach der Scheidung kommt der nacheheliche Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen in Betracht (§ 1572 BGB).
Voraussetzung ist, dass die Krankheit oder ein körperliches beziehungsweise seelisches Gebrechen eine eigene Erwerbstätigkeit ausschließt. Die Erkrankung muss nicht durch die Ehe entstanden sein; auch eine schon vor der Ehe bestehende Krankheit kann den Anspruch begründen, solange sie zum Zeitpunkt der Scheidung fortbesteht (§ 1572 BGB). Bei pflegebedürftigen Senioren ist diese Hürde oft erfüllt.
Allerdings kann das Gericht den Unterhalt nach § 1578b BGB der Höhe nach begrenzen oder zeitlich befristen, wenn ein dauerhafter Anspruch unbillig wäre. Wie hoch der Unterhalt ausfällt, hängt vom Einkommen beider Seiten, der Pflegebedürftigkeit und der Versorgung im Heim ab. Hier lohnt sich anwaltlicher Rat, weil Renten, Pflegegrad-Leistungen und Heimkosten gegeneinander aufgerechnet werden.
Vergleich: Vermögen, Rente und Unterhalt bei der Scheidung
| Bereich | Rechtsgrundlage | Was geteilt oder gezahlt wird |
|---|---|---|
| Zugewinnausgleich | § 1378 BGB | Hälfte der Differenz des Vermögenszuwachses in der Ehe |
| Versorgungsausgleich | VersAusglG | Je hälftige Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte |
| Trennungsunterhalt | § 1361 BGB | Laufende Zahlung im Trennungsjahr bei Bedürftigkeit |
| Nachehelicher Unterhalt | § 1572 BGB | Unterhalt bei Krankheit oder Gebrechen nach der Scheidung |
| Erbrecht | § 1933 BGB | Gesetzliches Ehegattenerbrecht entfällt mit der Scheidung |
Was gilt, wenn ein Partner an Demenz erkrankt ist?
Eine Scheidung ist auch bei Demenz möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Wer an Demenz erkrankt ist, ist nicht automatisch geschäftsunfähig. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung des Einzelfalls, und Betroffene können je nach Krankheitsstadium auch partiell geschäftsfähig sein.
Ist ein Partner geschäftsunfähig, kann der Scheidungsantrag nur durch den gesetzlichen Vertreter, also den Betreuer, gestellt werden. Dieser Antrag bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 125 Abs. 2 FamFG). Der Betreuer muss prüfen, ob die Scheidung dem Willen und dem Wohl des Betreuten entspricht.
Heikel wird es, wenn der Betreuer ein Kind des erkrankten Partners ist. Dann prüft das Gericht besonders kritisch, ob hinter dem Antrag nur das Interesse an einer besseren Erbenposition steht. Wer für ein Familienmitglied verantwortlich ist, sollte deshalb die Betreuungsverfügung und ihren Unterschied zur Vollmacht kennen und Vorsorgedokumente nach einer Trennung überprüfen.
Welche Folgen hat die Scheidung für Vorsorge und Erbrecht?
Mit der Scheidung verliert der Ex-Partner sein gesetzliches Erbrecht. Das Ehegattenerbrecht entfällt nach § 1933 BGB. Wichtig: Der Anspruch geht bereits verloren, wenn ein zulässiger und begründeter Scheidungsantrag zugestellt wurde, nicht erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil (§ 1933 BGB). Ein vorhandenes Testament, das den Ehepartner bedenkt, sollte daher überprüft werden.
Auch eine wechselseitig erteilte Vorsorgevollmacht zwischen den Ehegatten sollte nach der Trennung neu bewertet werden. Häufig haben sich Eheleute gegenseitig zur Vertretung in Gesundheits- und Vermögensfragen bevollmächtigt. Nach einer Trennung ist es meist sinnvoll, diese Vollmacht zu widerrufen und eine andere Vertrauensperson zu benennen.
Wer ohne nahe Angehörige in eine Residenz zieht, sollte die Vorsorge besonders sorgfältig regeln. Hinweise dazu finden Sie im Ratgeber zur Seniorenresidenz ohne Kinder mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Wer zahlt das Pflegeheim nach der Scheidung?
Reichen Rente und Vermögen nicht, springt das Sozialamt ein. Kann der pflegebedürftige Partner die Heimkosten nach Trennung und Ausgleich nicht selbst tragen, greift die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Das Sozialamt übernimmt dann den Teil der Kosten, der nicht durch Pflegeversicherung, Rente und Einkommen gedeckt ist.
Erwachsene Kinder werden zum Elternunterhalt erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Diese Grenze gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1. Januar 2020 (Verbraucherzentrale, 2026). Nach § 94 Abs. 1a SGB XII wird gesetzlich vermutet, dass das Einkommen darunter liegt, solange das Sozialamt keine konkreten Anhaltspunkte für mehr hat.
Ob diese Grenze künftig sinkt, wird im Rahmen einer möglichen Pflegereform diskutiert, ist Stand 2026 aber nicht beschlossen (Verbraucherzentrale, 2026). Bei der Finanzierung spielt auch eine Rolle, ob das gemeinsame Eigenheim verkauft wird. Eine Orientierung bietet der Ratgeber, ob man das Eigenheim für die Seniorenresidenz verkaufen oder behalten sollte.
Häufige Fragen
Lohnt sich eine Scheidung im hohen Alter finanziell überhaupt?
Das hängt vom Einzelfall ab. Zugewinn- und Versorgungsausgleich können die Vermögens- und Rentensituation deutlich verändern, manchmal zugunsten des Partners mit geringeren eigenen Ansprüchen. Wer überlegt, sich zu trennen, sollte vorab durchrechnen lassen, wie sich Rente, Unterhalt und Heimkosten ändern.
Muss ich für meinen geschiedenen Ehepartner im Pflegeheim zahlen?
Nach einer rechtskräftigen Scheidung besteht keine gegenseitige Unterhaltspflicht aus der Ehe mehr, mit Ausnahme eines zugesprochenen nachehelichen Unterhalts nach § 1572 BGB. Reicht das Vermögen des pflegebedürftigen Ex-Partners nicht, tritt die Hilfe zur Pflege ein, nicht der frühere Ehepartner.
Verliert mein Ex-Partner durch die Scheidung das Erbrecht?
Ja. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht entfällt nach § 1933 BGB. Der Anspruch erlischt schon, wenn ein begründeter Scheidungsantrag zugestellt wurde, also vor dem eigentlichen Scheidungsurteil. Ein Testament zugunsten des Ehepartners sollte deshalb überprüft werden.
Kann sich jemand mit Demenz scheiden lassen?
Möglich ist es, wenn die Person geschäftsunfähig ist, nur über einen Betreuer und mit Genehmigung des Betreuungsgerichts nach § 125 Abs. 2 FamFG. Das Gericht prüft, ob die Scheidung dem Willen und Wohl der betreuten Person entspricht, besonders streng, wenn der Betreuer ein Angehöriger ist.
Wie wird die Rente bei einer späten Scheidung geteilt?
Über den Versorgungsausgleich. Jeder Partner erhält die Hälfte der vom anderen während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften und gibt die Hälfte der eigenen ab (VersAusglG). Erfasst werden gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Riester, Rürup, Pensionen und bestimmte private Verträge.
Welche Anwältin oder welcher Anwalt ist bei einer Scheidung mit Pflegethema sinnvoll?
Empfehlenswert ist eine Kombination aus Familienrecht und Sozialrecht. Das Familienrecht regelt Zugewinn, Versorgungsausgleich und Unterhalt, das Sozialrecht klärt Hilfe zur Pflege, Schonvermögen und das Verhältnis zum Sozialamt. Beide Bereiche greifen bei der Pflegefinanzierung ineinander.
Sollte ich nach der Trennung die Vorsorgevollmacht ändern?
In der Regel ja. Haben sich Eheleute gegenseitig bevollmächtigt, ist es nach einer Trennung meist sinnvoll, die Vollmacht zu widerrufen und eine andere Vertrauensperson zu benennen. Sonst könnte der Ex-Partner weiter in Gesundheits- und Vermögensfragen vertreten.
Eine Scheidung im Alter verbindet emotionale Belastung mit komplexen Fragen zu Vermögen, Rente, Unterhalt und Pflege. Wer früh die richtigen Auskünfte einholt und Vorsorgedokumente prüft, kann die Versorgung verlässlich planen, gerade wenn ein Partner pflegebedürftig ist. Auf Seniorenresidenz in der Nähe vergleichen Sie kostenlos passende Häuser in Ihrer Region: passende Seniorenresidenzen finden.
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