Türen, Schwellen, Rampen: Barrierefreie Bauelemente im Detail
Türen, Schwellen, Rampen: Barrierefreie Bauelemente im Detail

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Türen, Schwellen, Rampen: Barrierefreie Bauelemente im Detail

Bei der Besichtigung wirkte alles großzügig: helle Flure, ein schöner Garten, ein frisch renoviertes Apartment. Drei Monate später braucht Frau Kern nach einem Sturz einen Rollator – und plötzlich ist die Badezimmertür das zentrale Thema der Familie. Sie ist zu schmal. Der Rollator passt nicht hindurch, und der Anschlag an der Duschschwelle wird zur täglichen Stolperstelle.

Solche Situationen entstehen selten aus Nachlässigkeit, sondern weil bei der Besichtigung niemand ein Maßband dabeihatte. Barrierefreiheit ist kein Eindruck, sondern eine Frage von Zentimetern – und die lassen sich in zehn Minuten überprüfen.

Barrierefreie Bauelemente sind der technische Kern jeder altersgerechten Wohnform. Türen, Schwellen, Rampen, Aufzüge und Flure entscheiden darüber, ob eine Wohnung auch dann noch nutzbar bleibt, wenn Gehhilfe oder Rollstuhl dazukommen. Die Maßstäbe dafür liefert die Normenreihe DIN 18040 – Teil 1 für öffentlich zugängliche Bereiche, Teil 2 für Wohnungen.

Kurz und knapp: DIN 18040-2 gibt für barrierefreie Wohnungen eine lichte Türbreite von mindestens 80 Zentimetern vor; für rollstuhlgerechte Wohnungen sind es mindestens 90 Zentimeter. Untere Türanschläge und Schwellen sollen ganz entfallen und dürfen nur dort, wo sie technisch unvermeidbar sind, höchstens zwei Zentimeter betragen. Rampen dürfen höchstens sechs Prozent geneigt sein, brauchen beidseitige Handläufe und Zwischenpodeste. Aufzüge sollten einen Fahrkorb von mindestens 1,10 mal 1,40 Metern haben, damit ein Rollstuhl hineinpasst. Wichtig ist: Die Norm gilt nicht automatisch, sondern erst über die jeweilige Landesbauordnung – und im Bestand häufig gar nicht. Messen Sie deshalb bei der Besichtigung selbst nach.

Welche Norm gilt eigentlich – und ist sie verbindlich?

DIN 18040 ist eine technische Norm und wird erst dann rechtlich verbindlich, wenn ein Bundesland sie über die Landesbauordnung als Technische Baubestimmung einführt. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Haus als barrierefrei beworben wird, ohne alle Maße der Norm einzuhalten – besonders bei Gebäuden, die vor Einführung der Norm gebaut oder lediglich umgebaut wurden.

Für eine Seniorenresidenz sind in der Praxis beide Normteile relevant:

  • DIN 18040-1 für die öffentlich zugänglichen Bereiche: Eingang, Empfang, Restaurant, Veranstaltungsräume, Therapieräume
  • DIN 18040-2 für die Wohnungen selbst, mit zwei Anforderungsstufen: barrierefrei nutzbar sowie zusätzlich rollstuhlgerecht, in der Norm mit dem Zusatz R gekennzeichnet

Der Unterschied zwischen diesen beiden Stufen ist im Alltag gravierend. Eine barrierefreie Wohnung ist für Menschen mit Gehhilfe gut nutzbar. Erst die rollstuhlgerechte Ausführung sichert die Bewegungsflächen, die ein Rollstuhl zum Wenden braucht. Fragen Sie deshalb im Beratungsgespräch nicht, ob das Haus barrierefrei ist, sondern wie viele Apartments rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2 R ausgeführt sind.

Welche Maße gibt DIN 18040 im Einzelnen vor?

Die wichtigsten Kennzahlen lassen sich auf eine Handvoll Werte verdichten, die Sie sich für die Besichtigung notieren können. Maßgeblich ist immer das lichte Maß, also der tatsächlich freie Durchgang bei geöffneter Tür – nicht die Breite des Türblatts und schon gar nicht die Angabe im Prospekt.

Breite barrierefreie Tür in einem Seniorenapartment mit Rollator
Bild: Rollz International / Pexels
BauelementBarrierefrei nutzbarRollstuhlgerecht (R)Worauf es ankommt
Lichte Türbreitemindestens 80 cmmindestens 90 cmBei geöffneter Tür messen, nicht das Türblatt
Lichte Türhöhemindestens 205 cmmindestens 205 cmSelten ein Problem, aber bei Altbauten prüfen
Untere Türanschläge und Schwellenmöglichst 0 cm, technisch unvermeidbar höchstens 2 cmebensoAuch Duschzugänge und Balkontüren prüfen
Bewegungsfläche vor Türen120 cm x 120 cm150 cm x 150 cmEntscheidend beim Wenden mit Rollstuhl
Bedienhöhe von Drückern und Schalternetwa 85 cmetwa 85 cmAus dem Sitzen erreichbar
Rampenneigunghöchstens 6 Prozenthöchstens 6 ProzentKein Quergefälle, Podeste einplanen
Aufzug-Fahrkorbmindestens 110 cm x 140 cmmindestens 110 cm x 140 cm, größer empfohlenMaß aus DIN EN 81-70
Flurbreitemindestens 120 cmmindestens 150 cm im WendebereichEngstellen an Ecken beachten

Türen und Schwellen: Warum zwei Zentimeter die Grenze sind

Eine Schwelle von mehr als zwei Zentimetern kann von einem Rollator oder Rollstuhl nicht mehr zuverlässig überrollt werden und wird für Gehende zur Stolperkante. Deshalb sieht die Norm untere Türanschläge grundsätzlich nicht vor. Nur wenn sie technisch unabdingbar sind, etwa aus Gründen der Schlagregendichtheit an einer Balkontür, wird eine Höhe von höchstens zwei Zentimetern akzeptiert – dann möglichst abgeschrägt.

Bei Türen lohnt der Blick auf drei Details, die Prospekte selten erwähnen:

  1. Der Griff. Hebelförmige Drücker lassen sich mit dem Unterarm oder der Handfläche bedienen, Drehknäufe erfordern Kraft und Feinmotorik. Bei Arthrose ist das ein täglicher Unterschied.
  2. Der Kraftaufwand. Schwere Brandschutztüren mit starkem Türschließer sind normgerecht breit und trotzdem allein kaum zu öffnen. Testen Sie sie im Sitzen.
  3. Die Anschlagrichtung. Eine nach innen aufschlagende Badtür kann im Notfall blockieren, wenn jemand dahinter stürzt. Schiebetüren oder nach außen öffnende Türen sind hier deutlich sicherer.

Rampen: Neigung, Podeste und Handläufe

Eine Rampe ist erst dann brauchbar, wenn sie flach genug ist, um sie ohne fremde Hilfe zu bewältigen – sechs Prozent Neigung sind dafür die Obergrenze. Sechs Prozent bedeuten: Auf zwei Metern Länge überwindet die Rampe zwölf Zentimeter Höhe. Alles, was steiler ist, mag optisch nach Barrierefreiheit aussehen, lässt sich im Handrollstuhl aber nicht mehr aus eigener Kraft befahren.

Rollstuhlfahrer nutzt eine barrierefreie Rampe am Gebäudeeingang
Bild: Dave Garcia / Pexels

Zur normgerechten Rampe gehören mehrere Elemente, die zusammen erst die Sicherheit ergeben:

  • Beidseitige Handläufe, die über Anfang und Ende hinausreichen
  • Ein Zwischenpodest nach einer begrenzten Lauflinie, damit unterwegs angehalten werden kann
  • Eine ebene Bewegungsfläche am oberen und unteren Ende, damit die Tür im Stehen geöffnet werden kann
  • Radabweiser oder seitliche Begrenzung gegen Abrutschen
  • Kein Quergefälle, rutschhemmender Belag, gute Beleuchtung

Ein häufiger Schwachpunkt ist die Fläche direkt vor der Eingangstür. Endet die Rampe unmittelbar an der Tür, muss man am Hang stehend öffnen und gleichzeitig die Bremse halten – praktisch unmöglich.

Aufzüge und Flure: die häufig übersehenen Engstellen

Ein Aufzug ist nur dann barrierefrei, wenn der Fahrkorb groß genug ist, um mit einem Rollstuhl hineinzufahren und die Bedienelemente sitzend zu erreichen. Das Maß von 1,10 mal 1,40 Metern stammt aus DIN EN 81-70 und beschreibt den kleinsten Fahrkorb, in dem ein Rollstuhl Platz findet. Zum Wenden reicht er nicht, man fährt also rückwärts wieder heraus.

Prüfen Sie am Aufzug diese Punkte:

  • Innenmaße des Fahrkorbs sowie die lichte Breite der Aufzugstür
  • Höhe und Erreichbarkeit des Tableaus, möglichst mit ertastbaren Tasten und Sprachansage
  • Ausreichend lange Öffnungszeit der Tür und Lichtschranke statt Druckkante
  • Bewegungsfläche von etwa 150 mal 150 Zentimetern vor dem Aufzug in jedem Geschoss
  • Ein zweiter Aufzug oder ein Notfallplan für Wartungszeiten – sonst ist ein Bewohner im vierten Stock tagelang eingeschlossen

In den Fluren sind meist nicht die Geraden das Problem, sondern die Ecken, Brandschutztüren und abgestellte Pflegewagen. Gehen Sie den Weg vom Apartment bis zum Speisesaal einmal komplett ab und achten Sie auf jede Engstelle sowie auf Handläufe und Sitzgelegenheiten zum Ausruhen.

So prüfen Sie die Bauelemente bei der Besichtigung

Mit einem Maßband, einer Zwei-Euro-Münze und fünfzehn Minuten Zeit prüfen Sie die entscheidenden Maße selbst. Die Münze hilft bei Schwellen: Sie ist etwa zwei Millimeter dick, zehn übereinander entsprechen ungefähr der zulässigen Schwellenhöhe. Wer es genauer möchte, nimmt ein kleines Lineal mit.

  1. Wohnungseingangstür, Badtür und Schlafzimmertür im lichten Maß messen – die Badtür ist erfahrungsgemäß die schmalste.
  2. Alle Schwellen abgehen: Wohnungseingang, Dusche, Balkon, Hauseingang, Terrasse zum Garten.
  3. Rampenneigung abschätzen, indem Sie Länge und überwundene Höhe ins Verhältnis setzen.
  4. Aufzug betreten, Innenmaße messen, Tableau aus sitzender Position prüfen.
  5. Türgriffe mit der Faust und mit angezogenem Handschuh testen, um eingeschränkte Handkraft zu simulieren.
  6. Bewegungsflächen im Bad und vor den Türen nachmessen, insbesondere neben der Toilette und vor der Dusche.
  7. Den Weg vom Apartment zum Speisesaal und zum Garten vollständig abgehen.

Bitten Sie darum, ein tatsächlich freies Apartment zu sehen und nicht nur die Musterwohnung. Musterwohnungen sind häufig die am besten ausgestatteten Einheiten des Hauses.

Was tun, wenn die Maße nicht stimmen?

Nicht jede Abweichung ist ein Ausschlusskriterium – entscheidend ist, ob sie sich beheben lässt und wer dafür zuständig ist. Eine zu hohe Duschschwelle lässt sich oft nachträglich beseitigen, eine zu schmale Tür in einer tragenden Wand dagegen nur mit erheblichem Aufwand.

Sinnvoll ist folgendes Vorgehen: Halten Sie festgestellte Abweichungen schriftlich fest und lassen Sie sich vom Betreiber vor Vertragsschluss bestätigen, ob und bis wann nachgebessert wird. Klären Sie zugleich, wer die Kosten trägt – bei Mietwohnungen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der eigenen Häuslichkeit, also auch im Apartment des Betreuten Wohnens, gewährt die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss nach § 40 Absatz 4 SGB XI. Den aktuellen Höchstbetrag je Maßnahme erfragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse, und der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. In vollstationären Einrichtungen greift dieser Zuschuss nicht, weil dort der Träger für die bauliche Ausstattung verantwortlich ist.

Verbindliche Kostenangaben für Umbauten lassen sich pauschal nicht nennen; sie hängen von Bausubstanz, Region und Handwerkerlage ab. Holen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge ein und lassen Sie sich von einer Wohnberatungsstelle begleiten, die es in vielen Städten kostenfrei gibt.

Sie möchten Häuser vergleichen, bevor Sie das Maßband einpacken? In der Übersicht der Seniorenresidenzen finden Sie Einrichtungen und Wohnangebote in Ihrer Nähe. Wer den Umzug bereits plant, findet weitere Punkte in unserer Behörden-Checkliste für den Umzug.

Häufig gestellte Fragen

Schriftzug Häufige Fragen als Symbolbild für den Fragenbereich
Bild: Ann H / Pexels

Wie breit muss eine barrierefreie Tür sein?

DIN 18040-2 verlangt für barrierefrei nutzbare Wohnungen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 Zentimetern. Für rollstuhlgerechte Wohnungen sind mindestens 90 Zentimeter vorgesehen. Gemessen wird immer der freie Durchgang bei geöffneter Tür.

Was gilt, wenn Schwellen höher als zwei Zentimeter sind?

Dann entspricht das Bauteil nicht der Norm. Untere Türanschläge sollen ganz entfallen; nur wo sie technisch unvermeidbar sind, werden bis zu zwei Zentimeter akzeptiert. Mit Rollator oder Rollstuhl wird alles darüber zum Hindernis, deshalb sollte die Nachbesserung vor Vertragsschluss geregelt werden.

Sind in einer Seniorenresidenz alle Apartments rollstuhlgerecht?

In der Regel nicht. Viele Häuser führen nur einen Teil der Wohnungen rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2 R aus, der Rest ist lediglich barrierefrei nutzbar. Lassen Sie sich die genaue Anzahl und die Lage dieser Apartments schriftlich nennen.

Wie steil darf eine Rampe sein?

Höchstens sechs Prozent. Das entspricht zwölf Zentimetern Höhenunterschied auf zwei Metern Länge. Dazu gehören beidseitige Handläufe, Zwischenpodeste, ebene Flächen an beiden Enden und ein rutschhemmender Belag ohne Quergefälle.

Welche Türgriffe eignen sich im Alter?

Hebelförmige Drücker, die sich mit einer Hand, dem Unterarm oder der Handfläche bedienen lassen. Drehknäufe erfordern Griffkraft und Feinmotorik und sind bei Arthrose oder nach einem Schlaganfall oft nicht mehr nutzbar.

Können Schwellen nachträglich entfernt werden?

Häufig ja, etwa bei Duschzugängen oder Balkonschwellen durch Magnetdichtungen, Rampenprofile oder einen bodengleichen Umbau. Aufwendig wird es, wenn Bodenaufbau oder Abdichtung verändert werden müssen. In der Mietwohnung ist stets die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Wer prüft, ob ein Haus die Norm einhält?

Beim Neubau die Bauaufsicht des jeweiligen Bundeslandes, sofern die Norm dort als Technische Baubestimmung eingeführt ist. Im Bestand gibt es meist keine laufende Kontrolle. Deshalb sollten Interessenten die entscheidenden Maße bei der Besichtigung selbst nachmessen.

Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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