Versicherungen kündigen oder umstellen beim Heim-Umzug
Versicherungen kündigen oder umstellen beim Heim-Umzug

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Wenn ein Elternteil in eine Seniorenresidenz zieht, ändert sich nicht nur der Wohnort, sondern auch die gesamte Versicherungssituation. Die alte Wohnung wird oft aufgelöst, der Hausrat schrumpft auf ein Zimmer, und plötzlich stellt sich die Frage, welche Policen noch gebraucht werden. Wer hier nichts unternimmt, zahlt schnell Beiträge für Versicherungen, die ins Leere laufen.

Das Thema Versicherungen kündigen beim Umzug ins Pflegeheim wird beim Organisieren des Umzugs leicht übersehen. Zwischen Vertragsunterzeichnung, Möbeltransport und Ummeldung bleibt der Aktenordner mit den Policen liegen. Dabei geht es um bares Geld: Manche Verträge lassen sich sofort kündigen, andere sollten unbedingt bestehen bleiben, und einige laufen automatisch weiter, wenn Sie nur die Adresse ändern.

Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Versicherungen. Sie erfahren, welche Police beim Heim-Umzug gekündigt, angepasst oder behalten wird, welche gesetzlichen Sonderkündigungsrechte gelten und wie Sie beim Ummelden nichts übersehen.

Kurz und knapp: Beim Umzug in eine Seniorenresidenz mit Haushaltsauflösung besteht für die Hausratversicherung meist ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Die Privathaftpflicht sollte fast immer bestehen bleiben und wird nur auf die neue Adresse umgemeldet. Eine Wohngebäudeversicherung geht bei einem Hausverkauf nach Paragraf 95 VVG automatisch auf den Käufer über, der sie binnen eines Monats kündigen kann. Kranken- und Pflegezusatzversicherungen laufen unverändert weiter. Rechnen Sie mit einer Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten, wenn kein Sonderkündigungsrecht greift.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pflege-, Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt, der Pflegekasse oder einer Fachberatung.

Welche Versicherungen beim Heim-Umzug wichtig sind

Beim Umzug in eine Seniorenresidenz teilen sich die Versicherungen in drei Gruppen: kündigen, umstellen oder behalten. Welche Police in welche Gruppe fällt, hängt davon ab, ob die alte Wohnung aufgegeben wird, ob eine Immobilie verkauft wird und wie viel Hausrat mit umzieht.

Der häufigste Auslöser für Änderungen ist die Auflösung des bisherigen Haushalts. Ob die eigene Wohnung überhaupt aufgegeben werden muss, hängt von der Wohnform und der Mietsituation ab. Fällt die Wohnung weg, verlieren wohnungsgebundene Versicherungen wie Hausrat oder Glasversicherung ihre Grundlage. Personengebundene Versicherungen wie die Privathaftpflicht oder eine private Krankenzusatzversicherung bleiben dagegen wichtig, weil sie unabhängig vom Wohnort gelten.

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick, welche Verträge überhaupt bestehen. Ein Blick in den Ordner mit den Versicherungsunterlagen oder in die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate zeigt alle laufenden Beiträge. Diese Bestandsaufnahme gehört ohnehin zu den Schritten der Wohnungsauflösung und lässt sich gut mit dem Sortieren der übrigen Unterlagen verbinden.

Versicherungs-Check
Bild: Kampus Production / Pexels
Gut zu wissen: Viele Seniorenresidenzen und Pflegeheime versichern den Hausrat der Bewohner kollektiv über die Einrichtung. Der Beitrag ist dann bereits in den Heimkosten enthalten. Fragen Sie bei der Einrichtung nach, bevor Sie eine neue kleine Hausratpolice abschließen.

Hausratversicherung: kündigen oder anpassen

Die Hausratversicherung lässt sich beim Umzug ins Pflegeheim mit Haushaltsauflösung außerordentlich kündigen, in der Regel mit einer Frist von einem Monat. Wird der Haushalt vollständig aufgelöst, entfällt der versicherte Wohnraum, und der Vertrag kann vorzeitig beendet werden. Der Grund für die außerordentliche Kündigung muss im Schreiben genannt werden.

Wenn Ihr Angehöriger einen Teil des Hausrats in die Residenz mitnimmt, ist eine vollständige Kündigung nicht immer sinnvoll. In diesem Fall lässt sich die Versicherungssumme an den deutlich kleineren Hausrat anpassen. Ein einzelnes Zimmer mit Möbeln, Fernseher und persönlichen Gegenständen erfordert eine viel geringere Deckung als eine ganze Wohnung, was den Beitrag senkt.

Wichtig ist der Übergangszeitraum: Während des Umzugs besteht der Schutz bei den meisten Versicherern für rund zwei Monate gleichzeitig in der alten und der neuen Wohnung, bei einigen Anbietern bis zu drei Monate. Melden Sie den Umzug trotzdem unverzüglich, denn eine unterlassene Anzeige kann den Versicherungsschutz gefährden.

Besteht durch den Umzug kurzzeitig eine Doppelversicherung, etwa weil in der Residenz bereits über die Einrichtung versichert wird, regelt das Versicherungsvertragsgesetz die Auflösung. Nach Paragraf 77 VVG müssen Sie beide Versicherer über die jeweils andere Police informieren. Nach Paragraf 79 VVG können Sie verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben oder die Summe herabgesetzt wird.

Tipp: Prüfen Sie vor der Kündigung, ob der Versicherer den Beitrag für die nicht genutzte Restlaufzeit anteilig erstattet. Bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Haushaltsauflösung steht dem Versicherer nur der Beitrag bis zum tatsächlichen Vertragsende zu.

Privathaftpflicht: fast immer behalten

Die Privathaftpflichtversicherung sollte beim Umzug in eine Seniorenresidenz bestehen bleiben und wird lediglich auf die neue Adresse umgemeldet. Sie schützt vor Schadenersatzforderungen, wenn Ihr Angehöriger anderen Personen versehentlich einen Schaden zufügt, und dieser Schutz gilt unabhängig vom Wohnort, also auch im Zimmer der Residenz oder in den Gemeinschaftsräumen.

Ein Umzug allein begründet bei der Privathaftpflicht kein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag nur ordentlich zum Ende der Laufzeit kündigen, üblicherweise mit einer Frist von drei Monaten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht nach Paragraf 40 VVG bei einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung und nach Paragraf 92 VVG nach einem Versicherungsfall.

In vielen Fällen ist die Privathaftpflicht im Alter sogar günstiger, weil Single-Tarife für alleinstehende Personen niedrigere Beiträge haben. Prüfen Sie, ob nach dem Wegfall eines Partners oder einer gemeinsamen Wohnung ein passender Tarif gewechselt werden kann. Wichtig bleibt eine ausreichend hohe Deckungssumme, empfohlen werden mindestens fünf Millionen Euro pauschal.

Tipps
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Wohngebäudeversicherung: nur bei eigener Immobilie

Eine Wohngebäudeversicherung betrifft nur Eigentümer und geht bei einem Hausverkauf nach Paragraf 95 VVG automatisch auf den Käufer über. Sie müssen die Police also nicht selbst kündigen, wenn die Immobilie im Zuge des Heim-Umzugs verkauft wird. Der Vertrag läuft beim neuen Eigentümer weiter.

Der Käufer hat nach dem Eigentumsübergang ein Sonderkündigungsrecht: Er kann die Wohngebäudeversicherung binnen eines Monats außerordentlich kündigen. Maßgeblich für den Eigentumsübergang ist das Datum der Eintragung im Grundbuch, nicht der Notartermin. Während der laufenden Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam für die Prämie.

Bleibt die Immobilie im Familienbesitz und wird vermietet, sollte die Wohngebäudeversicherung bestehen bleiben, denn sie schützt das Gebäude selbst vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm. Wird das Haus dagegen leer stehen gelassen, informieren Sie den Versicherer, weil ein längerer Leerstand die Bedingungen und den Beitrag verändern kann.

Gut zu wissen: Zur Wohngebäudeversicherung gehört oft eine separate Glasversicherung. Diese ist an das Gebäude oder die Wohnung gebunden und endet mit der Aufgabe der Wohnung oder geht beim Verkauf mit über. Eine eigenständige Fortführung lohnt sich in der Residenz in aller Regel nicht.

Zusatzversicherungen: was bleibt, was wegfällt

Personengebundene Zusatzversicherungen wie private Kranken-, Pflege- oder Sterbegeldversicherungen laufen beim Heim-Umzug unverändert weiter. Diese Verträge sind an die Person gebunden, nicht an die Wohnung, und behalten ihren vollen Wert auch in der Seniorenresidenz. Eine Kündigung wäre hier ein Fehler, weil im Alter kaum ein gleichwertiger Neuabschluss möglich ist.

Besonders eine private Pflegezusatzversicherung wird im Heim erst richtig relevant, weil sie Teile der Eigenanteile und Zusatzkosten abdecken kann, die bei der stationären Pflege anfallen. Auch eine Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz oder Chefarztbehandlung bleibt sinnvoll. Ändern Sie lediglich die hinterlegte Adresse und die Bankverbindung, falls diese wechselt.

Anders sieht es bei wohnungs- oder nutzungsgebundenen Zusatzpolicen aus. Eine Fahrradversicherung, eine Kfz-Versicherung bei Abgabe des Autos oder eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsbaustein können überflüssig werden. Prüfen Sie jeden Baustein einzeln, denn bei Kfz und Wohnung greifen eigene Sonderkündigungsrechte bei Verkauf oder Wegfall.

Tipp: Kündigen Sie keine Kranken- oder Pflegezusatzversicherung vorschnell, um kurzfristig Beiträge zu sparen. Ein Neuabschluss im höheren Alter ist oft teuer oder wegen Vorerkrankungen gar nicht mehr möglich. Diese Verträge gehören zu den wenigen, die man im Alter kaum ersetzen kann.

Adressänderung und Fristen richtig handhaben

Melden Sie jeder Versicherung, die bestehen bleibt, die neue Adresse schriftlich und rechtzeitig, damit Post und Leistungsabwicklung reibungslos laufen. Eine fehlende Adressänderung führt dazu, dass wichtige Schreiben, Beitragsrechnungen oder Kündigungsbestätigungen nicht ankommen und Fristen versäumt werden.

Für Kündigungen gilt: Ohne Sonderkündigungsrecht müssen Sie die ordentliche Frist einhalten, die bei vielen Verträgen drei Monate zum Ende der Laufzeit beträgt. Mit Sonderkündigungsrecht, etwa bei der Hausratversicherung wegen Haushaltsauflösung, reicht meist ein Monat. Nennen Sie im Schreiben immer den Grund und das gewünschte Beendigungsdatum und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.

Bewahren Sie alle Kündigungsschreiben und Bestätigungen geordnet auf. Diese Unterlagen gehören zu den Dokumenten, die Sie rund um den Umzug in die Seniorenresidenz benötigen, und erleichtern später den Nachweis, dass ein Vertrag wirksam beendet wurde. Ein einfacher Versand per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung schafft Sicherheit.

Häufige Fragen
Bild: Ann H / Pexels

Checkliste: Versicherungen Schritt für Schritt

Gehen Sie die Versicherungen in einer festen Reihenfolge durch, damit keine Police übersehen wird und keine Frist verfällt. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Schritte zusammen und lässt sich gut parallel zur übrigen Umzugsorganisation abarbeiten.

  • Alle laufenden Versicherungen anhand von Unterlagen und Kontoauszügen erfassen.
  • Bei der Seniorenresidenz nachfragen, ob Hausrat über die Einrichtung mitversichert ist.
  • Hausratversicherung kündigen oder Versicherungssumme an den kleineren Hausrat anpassen.
  • Privathaftpflicht behalten, Adresse ändern und Tarif auf Einzelperson prüfen.
  • Bei Hausverkauf den automatischen Übergang der Wohngebäudeversicherung beachten.
  • Kranken-, Pflege- und Sterbegeldversicherungen unverändert weiterlaufen lassen.
  • Neue Adresse und gegebenenfalls Bankverbindung allen verbleibenden Versicherern melden.
  • Kündigungen und Bestätigungen schriftlich sichern und geordnet ablegen.

Wer diese Punkte abarbeitet, vermeidet Doppelzahlungen und Lücken im Versicherungsschutz. Nehmen Sie sich für die Bestandsaufnahme ausreichend Zeit, denn ein sauber sortierter Versicherungsordner spart im Nachhinein Nerven und Geld.

Häufig gestellte Fragen

Welche Versicherungen muss ich beim Umzug ins Pflegeheim kündigen?

Zwingend kündigen müssen Sie keine Versicherung, aber wohnungsgebundene Policen wie die Hausratversicherung und eine separate Glasversicherung verlieren bei Haushaltsauflösung meist ihre Grundlage. Personengebundene Verträge wie Privathaftpflicht sowie Kranken- und Pflegezusatzversicherungen sollten bestehen bleiben. Prüfen Sie jede Police einzeln, ob sie noch einen Zweck erfüllt.

Habe ich beim Umzug ins Heim ein Sonderkündigungsrecht für die Hausratversicherung?

Ja, bei vollständiger Auflösung des Haushalts können Sie die Hausratversicherung außerordentlich kündigen, in der Regel mit einer Frist von einem Monat. Der Grund für die außerordentliche Kündigung muss im Schreiben genannt werden. Zieht ein Teil des Hausrats mit, ist auch eine Anpassung der Versicherungssumme möglich.

Kann ich die Privathaftpflicht beim Heim-Umzug einfach kündigen?

Ein Umzug allein begründet bei der Privathaftpflicht kein Sonderkündigungsrecht, Sie können nur ordentlich zum Ende der Laufzeit mit meist drei Monaten Frist kündigen. Sinnvoller ist es, die Police zu behalten, denn sie schützt auch in der Residenz vor Schadenersatzforderungen. Melden Sie lediglich die neue Adresse und prüfen Sie einen günstigeren Einzeltarif.

Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung, wenn das Haus verkauft wird?

Die Wohngebäudeversicherung geht nach Paragraf 95 VVG automatisch auf den Käufer über, Sie müssen sie nicht selbst kündigen. Der Käufer kann den Vertrag binnen eines Monats nach Eintragung im Grundbuch außerordentlich kündigen. Während der laufenden Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam für die Prämie.

Muss ich meine Krankenzusatz- oder Pflegezusatzversicherung kündigen?

Nein, private Kranken-, Pflege- und Sterbegeldversicherungen sollten unverändert weiterlaufen, weil sie an die Person und nicht an die Wohnung gebunden sind. Gerade eine Pflegezusatzversicherung wird im Heim relevant, weil sie Teile der Eigenanteile abdecken kann. Ein Neuabschluss im höheren Alter ist oft teuer oder gar nicht mehr möglich.

Bekomme ich zu viel gezahlte Beiträge zurück?

Bei einer wirksamen außerordentlichen Kündigung steht dem Versicherer nur der Beitrag bis zum tatsächlichen Vertragsende zu, den Rest der bereits gezahlten Prämie erstattet er anteilig. Fragen Sie beim Versicherer aktiv nach der Rückerstattung für die nicht genutzte Restlaufzeit. Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung als Nachweis auf.

Wie finde ich heraus, welche Versicherungen überhaupt bestehen?

Ein Blick in den Ordner mit den Versicherungsunterlagen und in die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate zeigt alle laufenden Beiträge und Verträge. Notieren Sie zu jeder Police die Versicherungsnummer, den Beitrag und die Kündigungsfrist. Auf Seniorenresidenz in der Naehe finden Sie zudem Ratgeber, die Sie durch die weitere Organisation des Umzugs begleiten.


Das Thema Versicherungen kündigen beim Umzug ins Pflegeheim ist gut zu bewältigen, wenn Sie die Policen früh sortieren und zwischen kündigen, anpassen und behalten unterscheiden. Nehmen Sie sich die Zeit für eine saubere Bestandsaufnahme, dann sparen Sie unnötige Beiträge und schließen keine Lücken im Schutz. Auf Seniorenresidenz in der Naehe vergleichen Sie gepruefte Haeuser in Ihrer Region kostenlos und unverbindlich und finden weitere Hilfe, etwa im Ratgeber zur Wohnungsauflösung Schritt für Schritt.


Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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