Barrierefreies Apartment in der Residenz: Standards 2026
Barrierefreies Apartment in der Residenz: Standards 2026

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Barrierefreies Apartment in der Residenz: Standards 2026

Kurz und knapp

Stand: 2026-05. „Barrierefrei“ ist kein Marketing-Begriff, sondern eine technische Norm: DIN 18040-2. Sie definiert konkret, was ein barrierefreies Apartment erfüllen muss: Türen mindestens 90 cm breit, Wendekreis im Bad 150 cm, schwellenfreier Zugang, rutschfeste Bodenfliesen R10 oder R11, höhenverstellbare Sanitär-Einrichtung. Premium-Seniorenresidenzen erfüllen DIN 18040-2 in der Regel, einzelne Apartments oft auch DIN 18040-2 R (rollstuhlgerecht) mit erweiterten Maßen. Worauf Sie achten sollten und wie Sie Schein-Barrierefreiheit („gut für Senioren“) von echter DIN-Konformität unterscheiden, finden Sie hier mit Checkliste.

Was bedeutet DIN 18040-2 konkret?

Was bedeutet DIN 18040-2 konkret?
Bild: Egor Komarov / Pexels

Die DIN 18040 ist die deutsche Norm für barrierefreies Bauen. Sie hat drei Teile:

  • DIN 18040-1: öffentlich zugängliche Gebäude (Behörden, Bahnhöfe, Praxen)
  • DIN 18040-2: Wohnungen (das ist die relevante Norm für Senior-Apartments)
  • DIN 18040-3: öffentlicher Verkehrsraum

Für Senior-Apartments gibt es innerhalb der DIN 18040-2 zwei Stufen:

  • DIN 18040-2 Standard: barrierefrei, eingeschränkte Mobilität (etwa mit Rollator) berücksichtigt
  • DIN 18040-2 R: zusätzliche rollstuhlgerechte Anforderungen (größere Bewegungsflächen, Unterfahrbarkeit, vergrößerte Wendekreise)

Welche Pflicht-Elemente muss ein barrierefreies Senior-Apartment haben?

Welche Pflicht-Elemente muss ein barrierefreies Senior-Apartment haben?
Bild: cottonbro studio / Pexels
Bereich DIN 18040-2 Standard DIN 18040-2 R (rollstuhlgerecht)
Türbreite (lichte Weite) mindestens 80 cm, empfohlen 90 cm mindestens 90 cm
Schwellen maximal 2 cm schwellenfrei, maximal 0 cm
Bewegungsfläche vor Türen 120 x 120 cm 150 x 150 cm
Wendekreis im Bad 120 cm 150 cm
Dusche schwellenfrei, mindestens 120 x 120 cm schwellenfrei, mindestens 150 x 150 cm, unterfahrbar
WC Sitzhöhe 46 bis 48 cm, Stützgriffe zusätzlich beidseitig 90 cm Bewegungsfläche
Waschtisch Komfort-Höhe unterfahrbar, höhenverstellbar
Bodenbelag rutschfest R9 oder R10 rutschfest R10 oder R11, durchgängig
Stützgriffe im Bad Pflicht im Bad Pflicht, idealerweise auch im Flur
Lichtschalter und Steckdosen 85 cm Höhe, gut erreichbar gleiche Höhe, vom Rollstuhl bedienbar
Fenstergriffe maximal 105 cm Höhe maximal 105 cm Höhe, mit reduzierter Kraft bedienbar

Was unterscheidet echte Barrierefreiheit von „Schein-Barrierefreiheit“?

Was unterscheidet echte Barrierefreiheit von „Schein-Barrierefreiheit
Bild: Rollz International / Pexels

Viele Residenzen werben mit „barrierefrei“, erfüllen aber nicht die DIN-Standards. Sieben Warnsignale:

  1. Stufen am Eingangsbereich. Auch eine einzige Stufe ist nicht barrierefrei. DIN 18040-2 fordert komplett schwellenfreien Zugang oder Rampe.
  2. Tür-Schwellen über 2 cm. Klassischer Altbau hat oft 3 bis 5 cm Schwellen zwischen Räumen. Mit Rollator schwierig, mit Rollstuhl fast unmöglich.
  3. Schmale Türen (unter 80 cm). Manche umgebauten Altbau-Apartments haben Türen aus den 1960ern mit 70 bis 75 cm Breite. Rollstuhl passt nicht durch.
  4. Dusche mit Schwelle. Walk-in-Dusche ist Standard, aber „walk-in“ sagt nichts über die Schwelle. Schwellenfrei (0 cm) ist Pflicht.
  5. WC ohne Stützgriffe. Stützgriffe sind nicht „nice to have“, sondern Pflichtelement nach DIN 18040-2.
  6. Glatte Hochglanz-Fliesen im Bad. Sie sehen modern aus, sind aber bei Nässe Rutsch-Gefahr-Klasse 1. Notwendig: R10 oder R11.
  7. Bewegungsflächen unter 120 cm. Wenn vor der Tür oder im Bad weniger als 120 cm Platz ist, ist Wenden mit Rollator schon eng, mit Rollstuhl unmöglich.

Wie prüfen Sie Barrierefreiheit konkret?

Wie prüfen Sie Barrierefreiheit konkret?
Bild: Pavel Danilyuk / Pexels

Mitnehmen zur Besichtigung: ein einfaches Maßband. Diese 6 Werte messen und vergleichen:

  1. Türbreite aller Innentüren (Bad, Schlafzimmer, Wohnzimmer): mindestens 80 cm, idealerweise 90 cm
  2. Schwellen-Höhe an allen Türen: maximal 2 cm (am Bad-Eingang null)
  3. Wendekreis im Bad (freie Bewegungsfläche): mindestens 120 cm im Durchmesser
  4. Dusch-Größe: mindestens 120 x 120 cm Bodenfläche
  5. WC-Sitzhöhe: 46 bis 48 cm (Standard-WC sind oft 40 cm)
  6. Lichtschalter-Höhe: 85 cm vom Boden

Wer das in 10 Minuten testen will, kann auch mit einem Trick arbeiten: Stellen Sie sich einen 1,50-m-Durchmesser-Rollstuhl-Wendekreis vor. Wenn Sie im Bad und vor jeder Tür problemlos „eine Kreis-Bewegung“ machen können, ist die Bewegungsfläche meist okay.

Welche Residenzen erfüllen die hohen Standards?

Welche Residenzen erfüllen die hohen Standards?
Bild: cottonbro studio / Pexels

Neubau-Residenzen ab 2015 erfüllen meist DIN 18040-2 vollständig. Bei älteren Häusern:

  • Sanierte Altbau-Residenzen: oft mit Kompromissen. Tür-Breiten lassen sich nicht immer auf 90 cm erweitern, Schwellen sind durch tragende Wände vorgegeben. Lesen Sie die Sanierungs-Dokumentation.
  • Wohnstifte aus den 1970er und 1980er Jahren: häufig nicht vollständig barrierefrei. Manche Apartments sind nachträglich umgebaut, andere nicht. Sie müssen pro Apartment prüfen, nicht pauschal pro Haus.
  • Premium-Neubau-Häuser: in der Regel auch mit einigen DIN 18040-2 R rollstuhlgerechten Apartments. Im Aufnahmegespräch konkret danach fragen.

Mehr zu Apartment-Standards im Apartment-Größen-Ratgeber und im Barrierefrei-Hauptratgeber.

Welche Förderungen gibt es für barrierefreien Umbau?

Welche Förderungen gibt es für barrierefreien Umbau?
Bild: Kampus Production / Pexels

Für die Residenz nicht relevant (die ist bereits ausgestattet), aber für den Übergang oder die Vorbereitung auf den Einzug:

  • Pflegekasse Paragraf 40 SGB XI: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Greift bei Umbau der eigenen Wohnung vor dem Heim-Einzug, nicht in der Residenz selbst.
  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: Zinsverbilligter Kredit bis 50.000 Euro für barrierefreie Umbauten.
  • Investitionszuschuss KfW 455-B: aktuell für Privatpersonen ausgesetzt (Stand 2026), Mittel ausgeschöpft.

Diese Förderungen sind für die eigene Wohnung relevant, nicht für die Residenz. Bei Einzug in eine vollständig barrierefreie Residenz brauchen Sie keine Förderung beantragen.

Häufige Fragen zu barrierefreien Apartments in der Seniorenresidenz

Häufige Fragen zu barrierefreien Apartments in der Seniorenresidenz
Bild: Marcus Aurelius / Pexels

Ist „seniorengerecht“ das Gleiche wie „barrierefrei“?

Nein. „Seniorengerecht“ ist ein Marketing-Begriff ohne rechtliche Definition. „Barrierefrei“ verweist auf die DIN 18040-2-Norm mit klaren technischen Anforderungen. Achten Sie auf den exakten Wortlaut in Werbung und Vertrag.

Müssen alle Apartments einer Residenz barrierefrei sein?

Nein, das Heimrecht (je nach Bundesland) schreibt nur einen Anteil rollstuhlgerechter Apartments vor (typisch 10 bis 20 Prozent). Der Rest ist „seniorengerecht“, aber nicht zwingend rollstuhlgerecht.

Was, wenn ich später einen Rollstuhl brauche und mein Apartment nicht rollstuhlgerecht ist?

Klären Sie das vor Einzug. Premium-Residenzen bieten oft Apartment-Wechsel an, wenn Bewohner-Bedarf sich ändert. Bei einer Residenz mit ausschließlich seniorengerechten, aber nicht rollstuhlgerechten Apartments müssten Sie umziehen, was im Pflegeverlauf belastend ist.

Kann ich nachträglich Stützgriffe im Apartment montieren lassen?

Ja, mit Genehmigung der Hausverwaltung. Premium-Residenzen montieren das oft kostenfrei, weil Standard. Bei Mietverträgen müssen Sie eventuell beim Auszug zurückbauen, wenn die Verwaltung das verlangt.

Welche Norm gilt für die Bodenfliesen im Bad?

Rutschhemmung wird klassifiziert von R9 (gering) bis R13 (sehr hoch). Senior-Bäder brauchen mindestens R10, idealerweise R11. Bei begehbarer Dusche zusätzlich Klasse B (für Barfußbereiche).

Was kostet ein DIN 18040-2 R rollstuhlgerechtes Apartment im Vergleich?

Typisch 5 bis 15 Prozent teurer als ein Standard-Senior-Apartment in derselben Residenz, weil mehr Quadratmeter und höhere Bau-Anforderungen. Im Aufnahmegespräch konkret die Apartment-Spezifikation und den Aufpreis erfragen.

Wer prüft, ob eine Residenz die DIN-Standards wirklich erfüllt?

Die Heimaufsicht des jeweiligen Bundeslandes kann Prüfungen durchführen. Die DIN 18040 ist allerdings keine Pflicht-Norm, sondern wird in der jeweiligen Bauordnung der Länder referenziert. Bei Premium-Residenzen ist Einhaltung Standard, bei älteren Häusern bitte konkret beim Anbieter nachfragen und Bestätigung schriftlich verlangen.

Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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