Der Einzug in eine Seniorenresidenz bringt viele organisatorische Fragen mit sich, und eine davon wird oft unterschätzt: Was passiert mit dem gewohnten Telefon und dem Internet? Für viele ältere Menschen ist die eigene Festnetznummer seit Jahrzehnten dieselbe, Freunde und Familie kennen sie auswendig, und der wöchentliche Videoanruf mit den Enkeln läuft über den vertrauten Anschluss. Wenn Sie den Telefon- und Internetanschluss mitnehmen möchten, ist das in den meisten Fällen möglich, ohne den bestehenden Vertrag zu verlieren.
Gleichzeitig unterscheidet sich die Situation in einer Residenz von einem normalen Wohnungsumzug. Viele Häuser bieten einen eigenen Sammelanschluss oder integrieren WLAN und Telefon ins Service-Paket. Manche Apartments sind bereits verkabelt, andere brauchen einen eigenen Techniker-Termin. Wer früh plant, vermeidet unnötige Kosten, doppelte Verträge und die stille Phase, in der weder Telefon noch Internet funktionieren.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Umzug beim Anbieter melden, Ihre Rufnummer behalten, den Sammelvertrag der Residenz richtig einschätzen und wer Ihnen bei der Einrichtung hilft.
Kurz und knapp: Telefon und Internet lassen sich beim Einzug in eine Seniorenresidenz meist mitnehmen. Melden Sie den Umzug 4 bis 6 Wochen vorher, dann zieht der Vertrag samt Laufzeit an die neue Adresse. Kann der Anbieter dort nicht liefern, greift das Sonderkündigungsrecht nach Paragraf 60 TKG mit einem Monat Frist. Die Rufnummernmitnahme ist seit dem 1. Dezember 2021 kostenlos (Paragraf 59 TKG), die Vorwahl ändert sich aber bei einem Wechsel des Ortsnetzes. Ein eigener Internetvertrag kostet üblicherweise 30 bis 50 Euro im Monat, viele Residenzen bieten günstigere Sammelverträge.
Anschluss mitnehmen oder in der Residenz neu einrichten?
Die erste Entscheidung lautet: eigenen Vertrag behalten oder das Angebot der Residenz nutzen. Beide Wege haben ihre Berechtigung, und welcher besser passt, hängt vom Haus und von den Gewohnheiten des Bewohners ab.
Wenn die Residenz ein normales, abgeschlossenes Apartment mit eigenem Telefon- und Internetanschluss bietet, funktioniert der Umzug wie bei jeder anderen Wohnung. Sie melden Ihren bestehenden Vertrag um, und alles bleibt beim Alten, nur die Adresse ändert sich. Diese Variante ist ideal für Menschen, die an ihrer Rufnummer, ihrem Tarif und ihrem gewohnten Router hängen.
Viele gehobene Häuser stellen dagegen einen zentralen Anschluss bereit. WLAN liegt dann bereits im Zimmer, ein Telefonanschluss ist vorhanden, und die Kosten stecken pauschal im Service-Entgelt oder in einem günstigen Zusatzpaket. In diesem Fall lohnt es sich, den alten Vertrag zu kündigen und die neue Infrastruktur zu nutzen. Prüfen Sie bei der Besichtigung, was genau enthalten ist, und halten Sie es im Vertrag fest. Unsere Besichtigungs-Checkliste hilft Ihnen, beim Rundgang die richtigen Fragen zu stellen.

Umzug beim Anbieter melden: Fristen und Ablauf
Melden Sie den Umzug 4 bis 6 Wochen vor dem Einzugstermin bei Ihrem Anbieter, damit der Anschluss pünktlich bereitsteht. Telekom, Vodafone, 1&1 und O2 bieten dafür Online-Formulare oder eine Umzugs-Hotline an.
Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung auch am neuen Wohnort erbringen, zieht Ihr Vertrag einfach mit. Nach Paragraf 60 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) darf der Anbieter dabei weder die Laufzeit noch andere Vertragsinhalte zu Ihren Lasten ändern. Sie behalten also Ihren Tarif und Ihren Preis.
Legen Sie den Schalttermin möglichst auf den Einzugstag, damit keine netzlose Phase entsteht. Seit der TKG-Novelle vom 1. Dezember 2021 gilt zudem: Bei einem Anbieterwechsel darf die Versorgung höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Dauert der Ausfall länger und haben Sie ihn nicht selbst zu verantworten, steht Ihnen ab dem zweiten Arbeitstag eine Entschädigung zu, nämlich 10 Euro pro Tag oder 20 Prozent des monatlichen Entgelts, je nachdem, was höher ist. Dasselbe gilt, wenn der Techniker einen vereinbarten Installationstermin versäumt.
Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter nicht liefern kann
Kann Ihr bisheriger Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern, dürfen Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat sonderkündigen. Dieses Recht regelt Paragraf 60 TKG und schützt Sie davor, für eine Leistung zu zahlen, die Sie nicht mehr nutzen können.
Der Fall tritt zum Beispiel ein, wenn die Residenz nur über einen bestimmten Netzbetreiber versorgt wird oder wenn Ihr Anbieter die zugesagte Geschwindigkeit dort nicht erreicht. Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht greift nur, wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung tatsächlich nicht erbringen kann. Bietet er sie an, und Sie möchten trotzdem wechseln, gilt die normale Vertragslaufzeit weiter.
Kündigen Sie immer schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf. Ein Nachweis über den Umzug, etwa die Anmeldung in der Residenz, erleichtert dem Anbieter die Bearbeitung. Wenn Ihr Vertrag ohnehin bald ausläuft, kann es sinnvoller sein, das reguläre Vertragsende abzuwarten und in der Residenz frisch zu starten.
Rufnummer behalten: so gelingt die Portierung
Ihre Rufnummer können Sie in vielen Fällen mitnehmen, und seit dem 1. Dezember 2021 ist die Portierung kostenlos. Das regelt Paragraf 59 TKG, der jedem Anschlussinhaber einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme der eigenen Nummer beim Anbieterwechsel gibt.
Bei einem Umzug innerhalb desselben Ortsnetzes bleibt die komplette Nummer meist erhalten. Wechseln Sie dagegen in ein anderes Ortsnetz, also in eine andere Stadt mit anderer Vorwahl, ändert sich die Vorwahl in der Regel. Die eigentliche Rufnummer lässt sich oft behalten, sofern sie am neuen Ort noch frei ist und der üblichen Länge entspricht.
Nach einem Vertragsende haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, die Mitnahme noch bis zu einen Monat später zu beantragen. In den Vertragsbedingungen mancher Anbieter ist eine längere Frist vereinbart, häufig 90 Tage. Achten Sie darauf, dass Ihre Kundendaten bei altem und neuem Anbieter genau übereinstimmen: Name, Anschrift, Geburtsdatum und die zu portierende Rufnummer. Schon ein Zahlendreher im Geburtsdatum kann die Portierung verzögern.
WLAN und Internet im Haus: Sammelvertrag vergleichen
Viele Residenzen bieten einen Sammelvertrag für Internet und WLAN an, der oft günstiger ist als ein eigener Anschluss. Weil das Haus für alle Bewohner gemeinsam einkauft, sinkt der Preis pro Apartment, und WLAN liegt meist schon im Zimmer.
Ein eigener Internetvertrag kostet üblicherweise 30 bis 50 Euro im Monat, abhängig von Geschwindigkeit und Anbieter. Ein spezieller Seniorentarif fürs Festnetz existiert kaum noch, seit auch die letzten Anbieter diese Sondertarife abgeschafft haben. Umso wichtiger ist der Vergleich mit dem Hausangebot.
| Kriterium | Eigener Vertrag | Sammelvertrag der Residenz |
|---|---|---|
| Preis pro Monat | meist 30 bis 50 Euro | oft günstiger, teils im Service-Entgelt enthalten |
| Rufnummer | eigene Nummer bleibt (Portierung) | je nach Haus eigene Nummer oder Hausnummernkreis |
| WLAN im Apartment | eigener Router nötig | meist bereits vorhanden |
| Bandbreite | frei wählbar | häufig 50 bis 250 Mbit pro Sekunde |
| Hilfe bei Problemen | Anbieter-Hotline | Concierge oder Haustechnik vor Ort |
Prüfen Sie außerdem die WLAN-Reichweite direkt im Apartment. Dicke Altbauwände oder ein weit entfernter Router können das Signal schwächen. In solchen Fällen genügt oft ein einfacher Repeater, den die Haustechnik anschließt. Was im monatlichen Entgelt der Residenz enthalten ist und was extra kostet, sollten Sie im Vertrag genau nachlesen. Unser Ratgeber zum Residenzvertrag zeigt, worauf es dabei ankommt.

Das richtige Telefon und der Anschluss für den Hausnotruf
Für Senioren eignet sich ein Großtastentelefon mit gut sichtbarer Anzeige, lauter Klingel und einer Notruf- oder Zielwahltaste. Solche Geräte sind auch für Menschen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen einfach zu bedienen.
Wichtige Merkmale eines Seniorentelefons sind ein großes, beleuchtetes Display, große und gut fühlbare Tasten, eine Hörverstärkung sowie eine laute Klingel. Eine programmierbare Notruftaste, die auf Knopfdruck feste Kontakte anwählt, gibt zusätzlich Sicherheit. Bei beginnender Demenz helfen Geräte mit fest hinterlegten Bildtasten, die den Anruf ohne Nummerneingabe auslösen.
Ein technischer Punkt wird oft übersehen: Viele klassische Hausnotrufgeräte sind für einen analogen oder ISDN-Anschluss gebaut. An modernen internetbasierten Anschlüssen (IP-Telefonie) kann es zu Schwierigkeiten beim Rufaufbau kommen, und bei einem Stromausfall fällt die Verbindung aus. Klären Sie deshalb mit der Residenz oder dem Hausnotruf-Anbieter, ob das Gerät mit dem Anschluss im Haus zusammenarbeitet. Viele Residenzen haben ohnehin ein eigenes Notrufsystem, das unabhängig vom Telefonanschluss funktioniert.
Hilfe bei der Einrichtung: wer unterstützt
Bei der Einrichtung von Telefon und Internet helfen der Anbieter, die Haustechnik der Residenz und die Angehörigen zusammen. Niemand muss das allein bewältigen, und die meisten Häuser sind darauf eingestellt.
Der Anbieter schickt bei Bedarf einen Techniker, der den Anschluss freischaltet und den Router anschließt. Diesen Termin sollten Sie früh vereinbaren, denn er ist oft mehrere Wochen im Voraus ausgebucht. In vielen Residenzen übernimmt die Haustechnik oder ein Concierge das Anschließen von Router, Telefon und WLAN und hilft auch später, wenn einmal etwas nicht funktioniert.
Angehörige können die Grundeinstellungen vorbereiten: Kontakte im Telefon speichern, WLAN auf dem Tablet einrichten, den Videoanruf einmal gemeinsam testen. Gerade der regelmäßige Kontakt zur Familie über einen einfachen Videoanruf ist für viele Bewohner ein wichtiger Anker im neuen Alltag. Auf Seniorenresidenz in der Nähe finden Sie Häuser, die Technik und Service bereits im Angebot bündeln, und können sie kostenlos und unverbindlich vergleichen.

Häufig gestellte Fragen
Kostet der Adresswechsel beim Anbieter etwas?
Bei einem reinen Umzug ist die Ummeldung des Anschlusses bei vielen Anbietern kostenfrei oder günstig. Die Rufnummernmitnahme selbst ist seit dem 1. Dezember 2021 nach Paragraf 59 TKG kostenlos. Fragen Sie im Einzelfall nach möglichen Bereitstellungsentgelten für einen neuen Anschluss.
Kann ich meine alte Telefonnummer in der Residenz behalten?
Innerhalb desselben Ortsnetzes bleibt die Nummer meist vollständig erhalten. Ziehen Sie in eine andere Stadt, ändert sich die Vorwahl, die eigentliche Rufnummer lässt sich aber oft behalten, sofern sie am neuen Ort noch verfügbar ist. Der Anspruch auf die Mitnahme ist gesetzlich geregelt.
Was ist günstiger, ein eigener Vertrag oder der Anschluss der Residenz?
Das hängt vom Haus ab. Ein eigener Internetvertrag kostet meist 30 bis 50 Euro im Monat. Ein Sammelvertrag der Residenz ist oft günstiger oder bereits im Service-Entgelt enthalten. Vergleichen Sie Preis, Bandbreite und ob WLAN im Apartment schon vorhanden ist.
Wie finde ich eine Residenz, die Technik und WLAN schon bietet?
Fragen Sie bei der Besichtigung gezielt nach WLAN im Apartment, Telefonanschluss und Notrufsystem. Auf Seniorenresidenz in der Nähe vergleichen Sie geprüfte Häuser in Ihrer Region kostenlos und unverbindlich und sehen, welche Ausstattung enthalten ist.
Wie lange vorher sollte ich den Umzug melden?
Melden Sie den Umzug 4 bis 6 Wochen vor dem Einzug. So bleibt genug Zeit für einen möglichen Technikertermin, und der Anschluss steht am Einzugstag bereit. Ein Wechsel darf die Versorgung höchstens einen Arbeitstag unterbrechen.
Funktioniert der Hausnotruf an jedem Anschluss?
Nicht unbedingt. Viele klassische Hausnotrufgeräte sind für analoge oder ISDN-Anschlüsse gebaut und können an internetbasierten Anschlüssen Probleme bereiten, besonders bei Stromausfall. Klären Sie die Anschlussart mit der Residenz oder dem Notruf-Anbieter. Viele Häuser haben ein eigenes Notrufsystem.
Welches Telefon eignet sich für ältere Menschen?
Empfehlenswert sind Großtastentelefone mit beleuchtetem Display, lauter Klingel, Hörverstärkung und einer programmierbaren Notruftaste. Bei beginnender Demenz erleichtern Geräte mit Bildtasten das Telefonieren, weil kein Wählen einer Nummer nötig ist.
Den Telefon- und Internetanschluss mitnehmen gelingt in den meisten Fällen ohne großen Aufwand, wenn Sie früh planen, den Umzug rechtzeitig melden und das Angebot der Residenz mit Ihrem eigenen Vertrag vergleichen. Auf Seniorenresidenz in der Nähe vergleichen Sie geprüfte Häuser in Ihrer Region kostenlos und unverbindlich und sehen auf einen Blick, welche Ausstattung enthalten ist. Wie sich Technik, Service und Miete im Gesamtpreis zusammensetzen, lesen Sie im Ratgeber zu den Kosten einer Seniorenresidenz.
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