Demenz und Recht: Geschäftsfähigkeit, Vollmacht, Betreuung
Demenz und Recht in der Seniorenresidenz

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Sie sitzen bei der Bank, um für Ihren Vater eine Überweisung zu veranlassen, und bekommen zu hören, dass das so nicht geht. Sie sind seine Tochter, Sie kümmern sich seit zwei Jahren um alles, und trotzdem dürfen Sie nichts. Spätestens an diesem Punkt merken die meisten Familien, dass Fürsorge und Vertretungsrecht zwei verschiedene Dinge sind. Die Geschäftsfähigkeit bei Demenz endet nicht mit der Diagnose, und sie geht auch nicht automatisch auf die nächsten Angehörigen über.

Das klingt hart, hat aber einen Sinn: Das Recht schützt die Selbstbestimmung, und zwar auch dann, wenn andere meinen, es besser zu wissen. Für Familien bedeutet das trotzdem einen erheblichen Aufwand, wenn nichts vorbereitet wurde.

Dieser Beitrag erklärt, wann jemand geschäftsfähig ist und wann nicht, welche Vorsorgedokumente wirklich gebraucht werden, was geschieht, wenn keine Vollmacht existiert, wie weit das Notvertretungsrecht für Ehegatten reicht und welche Regeln für freiheitsentziehende Maßnahmen in einer Einrichtung gelten.

Kurz und knapp: Eine Demenzdiagnose beendet die Geschäftsfähigkeit nicht. Geschäftsunfähig ist nur, wer sich dauerhaft in einem Zustand befindet, der die freie Willensbestimmung ausschließt, und das wird für jedes Geschäft einzeln beurteilt (§ 104 Nr. 2 BGB, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Solange Geschäftsfähigkeit besteht, kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Fehlt sie, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer (§ 1814 BGB, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Das Notvertretungsrecht für Ehegatten gilt seit 2023, aber nur sechs Monate und nur für Gesundheitsangelegenheiten (§ 1358 BGB). Freiheitsentziehende Maßnahmen brauchen die Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1831 BGB).

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Diagnose macht niemanden geschäftsunfähig. Entscheidend ist der Zustand im Moment der Unterschrift.
  • Die Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Dokument, weil sie eine gerichtliche Betreuung meist überflüssig macht.
  • Angehörige haben ohne Vollmacht kein automatisches Vertretungsrecht, auch Ehepartner und Kinder nicht.
  • Banken verlangen fast immer eigene Formulare, eine allgemeine Vollmacht reicht dort oft nicht aus.
  • Bettgitter, Gurte und abgeschlossene Türen sind freiheitsentziehende Maßnahmen und brauchen eine richterliche Genehmigung.

Endet die Geschäftsfähigkeit mit der Demenzdiagnose?

Nein, eine Diagnose allein ändert an der Geschäftsfähigkeit nichts. Das Gesetz knüpft nicht an eine Krankheit an, sondern an einen Zustand: Geschäftsunfähig ist, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern dieser Zustand nicht nur vorübergehend ist (§ 104 Nr. 2 BGB, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Beurteilt wird das immer im Einzelfall und bezogen auf das konkrete Geschäft. Jemand kann in der Lage sein, seinen Willen für einen Heimvertrag zu bilden, und gleichzeitig eine komplizierte Vermögensangelegenheit nicht mehr überblicken. Die Rechtsprechung kennt deshalb auch die auf bestimmte Bereiche begrenzte Geschäftsunfähigkeit.

Praktisch heißt das: Im frühen Stadium können die meisten Betroffenen noch wirksam eine Vollmacht erteilen, eine Patientenverfügung verfassen oder einen Vertrag unterschreiben. Genau deshalb ist die Zeit direkt nach der Diagnose so wertvoll und sollte nicht mit Abwarten verbracht werden.

Ist jemand geschäftsunfähig, ist seine Willenserklärung nichtig. Eine Unterschrift, die in diesem Zustand geleistet wurde, entfaltet keine Wirkung (§ 105 Abs. 1 BGB, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Das führt im Nachhinein zu erheblichen Problemen, etwa wenn eine Vollmacht angefochten wird, nachdem der Bevollmächtigte jahrelang gehandelt hat.

Tipp: Lassen Sie sich bei Unterschriften im frühen Stadium ein ärztliches Zeugnis über die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift ausstellen, idealerweise von einer fachärztlichen Praxis. Das kostet wenig Aufwand und nimmt späteren Zweifeln innerhalb der Familie die Grundlage.

Welche Vorsorgedokumente Sie wirklich brauchen

Vier Dokumente decken die Fragen ab, die bei einer Demenz tatsächlich aufkommen, und sie ersetzen einander nicht. Wer nur eine Patientenverfügung hat, ist für Bankgeschäfte nicht vertreten. Wer nur eine Vollmacht hat, hinterlässt bei medizinischen Entscheidungen einen Ermessensspielraum, der Angehörige stark belastet.

Dokument Wofür es gilt Wer danach entscheidet Form
Vorsorgevollmacht Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen, Behörden, Verträge die von Ihnen benannte Person, ohne Gericht schriftlich, Beglaubigung sinnvoll
Betreuungsverfügung nur für den Fall, dass ein Gericht entscheiden muss ein Betreuer, den das Gericht nach Ihrem Vorschlag auswählt schriftlich
Patientenverfügung medizinische Behandlungen und deren Grenzen Ärzte, gebunden an Ihre Festlegungen schriftlich, konkret formuliert
Bankvollmacht Konten, Daueraufträge, Überweisungen die benannte Person gegenüber der Bank meist Formular des Geldinstituts

Die Vorsorgevollmacht ist dabei das wirksamste Dokument, weil sie eine gerichtliche Betreuung in den meisten Fällen entbehrlich macht. Eine Betreuung ist nicht erforderlich, soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten ebenso gut besorgen kann. Die Betreuungsverfügung ist die Rückfalllösung für den Fall, dass es doch zu einem Verfahren kommt. Was in dieses Formular gehört, erklären wir im Beitrag zur Betreuungsverfügung und ihren Inhalten.

Halten Sie außerdem fest, wo die Papiere liegen und wer davon weiß. In der Praxis scheitert Vorsorge selten am fehlenden Willen, sondern daran, dass im entscheidenden Moment niemand das Dokument findet. Eine Kopie beim Hausarzt, eine in der Einrichtung, das Original beim Bevollmächtigten und ein Hinweiskärtchen im Portemonnaie decken die meisten Situationen ab.

Zwei Punkte werden regelmäßig vergessen. Der erste ist die Frage, ob eine Person allein oder mehrere gemeinsam handeln dürfen. Gemeinsame Vollmachten schützen vor Missbrauch, blockieren aber im Alltag, wenn eine Person nicht erreichbar ist. Der zweite ist die Regelung im Innenverhältnis: also die Frage, wie der Bevollmächtigte handeln soll, nicht nur, dass er darf.

Was gehört in eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vollmacht taugt nur so viel, wie sie ausdrücklich benennt. Allgemeine Formulierungen wie „Vertretung in allen Angelegenheiten“ führen in der Praxis regelmäßig dazu, dass Banken, Ärzte oder Behörden ablehnen. Sinnvoll ist eine Gliederung nach Bereichen: Gesundheitssorge, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögen, Behörden und Post, Vertretung gegenüber Pflegeeinrichtungen.

Für bestimmte Entscheidungen verlangt das Gesetz mehr als eine allgemeine Ermächtigung. Soll der Bevollmächtigte in riskante ärztliche Maßnahmen einwilligen oder über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden, muss die Vollmacht schriftlich vorliegen und diese Befugnisse ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Fehlt dieser Teil, muss im Ernstfall doch ein Betreuer bestellt werden.

Zur Form: Die Vollmacht sollte schriftlich erteilt und eigenhändig unterschrieben werden. Die Unterschrift kann die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen, was deutlich günstiger ist als ein Notar (§ 7 BtOG, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Sobald Grundstücke, Immobilienverkäufe oder Darlehen betroffen sind, führt an einer notariellen Beurkundung praktisch kein Weg vorbei.

Registrieren Sie die Vollmacht und sorgen Sie dafür, dass sie auffindbar ist. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vollmachten gegen eine Gebühr eingetragen werden. Betreuungsgerichte fragen dort vor jeder Bestellung eines Betreuers an. Eine Vollmacht in der Schublade, von der niemand weiß, verhindert kein Betreuungsverfahren. Muster und die häufigsten Fehler finden Sie in unserem Beitrag zur Vorsorgevollmacht für die Residenz.

Gut zu wissen: Eine Vorsorgevollmacht braucht kein Ablaufdatum und sollte auch keines haben. Üblich ist die Formulierung, dass sie über den Tod hinaus gilt, damit der Bevollmächtigte noch Bestattung und laufende Verträge regeln kann. Widerrufen lässt sie sich jederzeit, solange Geschäftsfähigkeit besteht.

Warum Banken eigene Formulare verlangen

Geldinstitute akzeptieren allgemeine Vorsorgevollmachten häufig nicht oder nur nach längerer Prüfung. Rechtlich sind sie dazu in vielen Fällen zwar verpflichtet, in der Praxis führt der Streit darüber aber zu Wochen ohne Zugriff auf das Konto, und genau die haben Familien im Ernstfall nicht.

Der pragmatische Weg ist eine zusätzliche Kontovollmacht auf dem Formular der jeweiligen Bank, unterschrieben in der Filiale, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Diese Vollmacht ersetzt die Vorsorgevollmacht nicht, sie ergänzt sie für den Alltag. Klären Sie dabei auch, ob Onlinezugang, Daueraufträge und Kreditkarten erfasst sind.

Sprechen Sie bei der Gelegenheit auch über die Geldbeträge, die der Bevollmächtigte im Alltag bewegen darf, und darüber, ob Schenkungen erlaubt sein sollen. Klare Vorgaben schützen beide Seiten: den Vollmachtgeber vor Missbrauch und den Bevollmächtigten vor dem Vorwurf, er habe sich bereichert. Innerhalb von Familien ist genau dieser Vorwurf der häufigste Grund für späteren Streit.

Denken Sie an die laufenden Verpflichtungen, die weiterlaufen, wenn niemand handeln kann: Miete, Strom, Versicherungen, Rundfunkbeitrag, später das Heimentgelt. Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim lag im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit bei 3.364 Euro im Monat (vdek, Auswertung zum Stichtag 01.07.2026). Wenn dieser Betrag mangels Vertretung nicht überwiesen werden kann, entstehen sehr schnell reale Probleme.

Was passiert, wenn keine Vollmacht vorliegt?

Dann bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, und zwar erst nach einem Verfahren, das mehrere Wochen dauern kann. Eine Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht mehr besorgen kann (§ 1814 BGB, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Zum Verfahren gehören ein ärztliches Gutachten, die persönliche Anhörung des Betroffenen durch den Richter und in vielen Fällen ein Verfahrenspfleger. Das Gericht legt anschließend fest, für welche Aufgabenbereiche die Betreuung gilt, etwa Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung oder Vermögenssorge. Sie umfasst nicht automatisch alles.

Wer Betreuer wird, richtet sich zuerst nach dem Wunsch des Betroffenen. Liegt eine Betreuungsverfügung vor, ist dieser Vorschlag grundsätzlich bindend. Gibt es keinen Vorschlag und keinen geeigneten Angehörigen, bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer, dessen Vergütung in der Regel aus dem Vermögen des Betreuten gezahlt wird.

Angehörige, die selbst Betreuer werden, unterschätzen häufig den laufenden Aufwand. Zur Vermögenssorge gehören eine jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Gericht und bei größeren Geschäften eine vorherige Genehmigung, etwa beim Verkauf einer Immobilie oder bei der Kündigung der Wohnung. Ein Bevollmächtigter unterliegt diesen Pflichten nicht, was Abläufe deutlich vereinfacht und zugleich mehr Vertrauen voraussetzt.

Eine Betreuung bedeutet nicht automatisch, dass der Betroffene nichts mehr darf. Die Geschäftsfähigkeit bleibt zunächst bestehen. Nur wenn eine erhebliche Gefahr für Person oder Vermögen droht, kann das Gericht zusätzlich einen Einwilligungsvorbehalt anordnen, sodass Rechtsgeschäfte die Zustimmung des Betreuers brauchen (§ 1825 BGB, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Achtung: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Betreuungsbehörden und anerkannte Betreuungsvereine beraten kostenlos zu Vollmachten und Verfügungen, auch zur Formulierung. Bei größerem Vermögen, Immobilien oder Streit in der Familie sollten Sie zusätzlich anwaltlichen oder notariellen Rat einholen.

Wie weit reicht das Notvertretungsrecht für Ehegatten?

Seit 2023 dürfen Ehegatten einander in Gesundheitsangelegenheiten vertreten, allerdings nur in engen Grenzen. Das Notvertretungsrecht greift, wenn ein Ehepartner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge nicht mehr selbst besorgen kann (§ 1358 BGB, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Drei Einschränkungen sind entscheidend. Erstens gilt das Recht längstens sechs Monate ab dem festgestellten Zeitpunkt. Zweitens erfasst es ausschließlich Gesundheitsangelegenheiten, also Behandlungen, Behandlungsverträge und damit verbundene Ansprüche. Vermögen, Wohnung, Heimvertrag und Behördengänge sind nicht abgedeckt. Drittens braucht der vertretende Ehepartner eine ärztliche Bescheinigung über den Eintritt der Voraussetzungen.

Ausgeschlossen ist die Vertretung außerdem, wenn die Ehegatten getrennt leben, wenn der Betroffene sie zuvor abgelehnt hat oder wenn bereits ein Bevollmächtigter oder Betreuer für diesen Bereich zuständig ist. Für eine Demenz, die über Jahre verläuft, taugt das Notvertretungsrecht damit nicht als Vorsorge. Es überbrückt eine akute Lage, mehr nicht.

Für Kinder gibt es kein vergleichbares Recht. Erwachsene Kinder dürfen ihre Eltern ohne Vollmacht oder Betreuerbestellung nicht vertreten, unabhängig davon, wie eng der Kontakt ist und wie viel sie im Alltag leisten.

Wer unterschreibt den Heimvertrag?

Den Heimvertrag schließt der künftige Bewohner selbst, solange er geschäftsfähig ist, andernfalls sein Bevollmächtigter oder Betreuer. Fehlt beides, muss vor dem Einzug ein Betreuer bestellt werden, und das verzögert einen oft dringend nötigen Umzug um Wochen.

Der Vertrag unterliegt dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Es verpflichtet Einrichtungen, vor Vertragsschluss verständlich über Leistungen und Entgelte zu informieren, und schützt Bewohner bei Kündigung und Entgelterhöhungen. Bewohner können spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf desselben Monats kündigen, für den Träger gelten deutlich strengere Voraussetzungen.

Prüfen Sie vor der Unterschrift, welche Leistungen im Entgelt enthalten sind und welche zusätzlich berechnet werden, wie ein Wechsel in einen anderen Wohnbereich geregelt ist und was bei längerer Abwesenheit gilt. Die Unterschiede zwischen den Vertragsarten erklären wir im Beitrag Residenzvertrag, Heimvertrag und Servicevertrag im Vergleich.

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad zwischen 131 und 2.096 Euro im Monat direkt an die Einrichtung (§ 43 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Den Rest trägt der Bewohner, und wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen, kommt die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt in Betracht. Auch dieser Antrag setzt eine wirksame Vertretung voraus.

Freiheitsentziehende Maßnahmen: Was erlaubt ist und was nicht

Alles, was einen Menschen regelmäßig oder über längere Zeit daran hindert, seinen Aufenthaltsort zu verlassen, ist eine freiheitsentziehende Maßnahme und braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das gilt für Bettgitter, Gurte, Therapietische am Stuhl, abgeschlossene Türen und auch für Medikamente, die allein zur Ruhigstellung gegeben werden (§ 1831 BGB, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Der Ablauf ist festgelegt: Es braucht eine ärztliche Einschätzung, die Entscheidung des Betreuers oder Bevollmächtigten und die gerichtliche Genehmigung. Ein Bevollmächtigter darf dabei nur handeln, wenn die Vollmacht diesen Punkt ausdrücklich und schriftlich enthält. Ohne Genehmigung ist die Maßnahme unzulässig, auch wenn Angehörige sie wünschen.

Willigt der Betroffene selbst wirksam ein, liegt keine Freiheitsentziehung vor. Bei fortgeschrittener Demenz ist diese Einwilligung aber oft nicht mehr möglich, weshalb Einrichtungen sich auf sie nicht verlassen sollten. Vorrang haben ohnehin Alternativen: Niedrigbetten, Bewegungsmelder, Sturzmatten, Rundwege ohne Sackgassen, gesicherte Gärten und mehr Personal in der Nacht.

Ein geschützter Wohnbereich ist nicht dasselbe wie eine geschlossene Station. In der Regel handelt es sich um einen Bereich mit gesicherten Türen und freiem Zugang zu einem Innenhof oder Garten. Ob im Einzelfall eine gerichtliche Genehmigung nötig ist, hängt davon ab, wie stark die Bewegungsfreiheit tatsächlich eingeschränkt wird. Den Ablauf eines solchen Wechsels beschreiben wir im Beitrag zum Übergang in den geschützten Bereich. Worauf es bei der Auswahl eines Hauses insgesamt ankommt, steht im Wegweiser zu Demenz und Seniorenresidenz.

Häufig gestellte Fragen

Kann jemand mit Demenz noch eine Vollmacht erteilen?

Ja, solange er geschäftsfähig ist, und das ist im frühen Stadium meist der Fall. Entscheidend ist, dass er Bedeutung und Tragweite der Vollmacht versteht. Bei Zweifeln empfiehlt sich ein ärztliches Zeugnis zum Zeitpunkt der Unterschrift oder eine notarielle Beurkundung.

Darf ich als Kind für meinen Vater entscheiden, wenn er es nicht mehr kann?

Nur mit Vorsorgevollmacht oder als gerichtlich bestellter Betreuer. Ein automatisches Vertretungsrecht für erwachsene Kinder gibt es nicht, unabhängig davon, wie eng der Kontakt ist. Ohne Vollmacht müssen Sie beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen.

Wie lange dauert es, bis ein Betreuer bestellt ist?

In der Regel mehrere Wochen, weil ein ärztliches Gutachten und eine persönliche Anhörung durch den Richter nötig sind. In Eilfällen kann das Gericht vorläufig entscheiden. Genau diese Wartezeit ist der Hauptgrund, warum eine Vorsorgevollmacht so viel wert ist.

Kostet eine gesetzliche Betreuung Geld?

Ein ehrenamtlicher Betreuer aus der Familie erhält in der Regel nur eine Aufwandspauschale. Wird ein Berufsbetreuer bestellt, richtet sich seine Vergütung nach gesetzlichen Sätzen und wird bei ausreichendem Vermögen aus dem Vermögen des Betreuten gezahlt. Bei Mittellosigkeit übernimmt die Staatskasse.

Kann mein Angehöriger mit Demenz noch ein Testament schreiben?

Das ist möglich, solange Testierfähigkeit besteht. Sie wird eigenständig beurteilt und nicht durch eine Betreuung ausgeschlossen. Sinnvoll ist ein notarielles Testament, bei dem der Notar seinen Eindruck von der Testierfähigkeit dokumentiert, ergänzt um eine fachärztliche Einschätzung.

Darf die Einrichtung meinen Angehörigen nachts einschließen?

Nicht ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts. Abgeschlossene Türen, Bettgitter und Gurte sind freiheitsentziehende Maßnahmen nach Paragraf 1831 BGB. Nötig sind eine ärztliche Einschätzung, die Entscheidung des Betreuers oder Bevollmächtigten und der richterliche Beschluss. Fragen Sie im Haus nach, wie dieser Ablauf dokumentiert wird.

Worauf sollte ich bei der Auswahl einer Einrichtung in rechtlicher Hinsicht achten?

Lassen Sie sich den Vertrag und die vollständige Liste der Zusatzleistungen vor der Unterschrift aushändigen, prüfen Sie Kündigungs- und Erhöhungsklauseln und fragen Sie, wie das Haus mit freiheitsentziehenden Maßnahmen umgeht. Auf Seniorenresidenz in der Nähe vergleichen Sie kostenlos Häuser in Ihrer Region und können Angebote in Ruhe nebeneinanderlegen.

Was gilt, wenn mein Angehöriger die Hilfe ablehnt?

Solange er einen freien Willen bilden kann, ist diese Entscheidung zu respektieren, auch wenn Angehörige sie für falsch halten. Eine Betreuung darf gegen den freien Willen nicht eingerichtet werden. Erst wenn Krankheit die freie Willensbildung ausschließt und eine erhebliche Gefahr besteht, greifen andere Regeln.


Wer die Geschäftsfähigkeit bei Demenz früh im Blick hat, erspart der Familie später Gerichtsverfahren, Wartezeiten und Streit. Ein Nachmittag für Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung reicht in den meisten Fällen aus, vorausgesetzt, er liegt früh genug. Auf Seniorenresidenz in der Nähe vergleichen Sie kostenlos passende Häuser in Ihrer Region und sehen, welche Einrichtungen auf Demenz vorbereitet sind.

Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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