Hauseigene Apotheke und Medikamentenservice in der Residenz
Hauseigene Apotheke und Medikamentenservice in der Residenz

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Hauseigene Apotheke und Medikamentenservice in der Residenz

Als Walter Prokop mit 84 in eine Residenz zog, brachte er eine Plastikdose mit sieben Fächern und elf verschiedene Packungen mit. Drei davon hatte der Hausarzt verordnet, zwei der Kardiologe, eine der Urologe, den Rest hatte er sich über die Jahre in der Apotheke selbst geholt. Auf die Frage der Pflegedienstleitung, welches Präparat wofür sei, antwortete er ehrlich: „Das weiß ich nicht mehr genau.“

Er ist damit nicht allein. Wer mehrere Ärzte hat, sammelt über die Jahre Verordnungen an, die niemand mehr im Zusammenhang überprüft. Genau an dieser Stelle setzt die organisierte Arzneimittelversorgung in Seniorenresidenzen an: Sie sorgt dafür, dass jemand den Überblick behält, dass die richtigen Tabletten zur richtigen Zeit bereitliegen und dass Wechselwirkungen auffallen, bevor sie Schaden anrichten.

Die hauseigene Apotheke beziehungsweise der Medikamentenservice in der Residenz ist deshalb keine bequeme Zusatzleistung, sondern ein Sicherheitsbaustein. Wie er genau organisiert ist, unterscheidet sich allerdings erheblich – und Ihre Rechte als Bewohnerin oder Bewohner bleiben dabei in jedem Fall bestehen.

Kurz und knapp: Nur sehr wenige Einrichtungen haben eine Apotheke im Haus. Üblich ist stattdessen ein Heimversorgungsvertrag mit einer nahe gelegenen Apotheke, der nach dem Apothekengesetz schriftlich geschlossen und der zuständigen Behörde angezeigt werden muss. Die Apotheke liefert dann ins Haus, berät das Pflegeteam und prüft die Medikation. Wichtig: Ihre freie Apothekenwahl bleibt gesetzlich geschützt, Sie müssen die Vertragsapotheke des Hauses nicht nutzen. Wer dauerhaft mindestens drei Arzneimittel einnimmt, hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Bei fünf oder mehr verordneten Arzneimitteln kommt zusätzlich eine erweiterte Medikationsberatung in der Apotheke infrage.

Apothekerin und Pflegekraft besprechen die Medikamentenversorgung eines Bewohners

Was bedeutet „hauseigene Apotheke“ tatsächlich?

In den allermeisten Fällen steht hinter dem Begriff keine Apotheke im Gebäude, sondern eine feste Kooperation mit einer öffentlichen Apotheke aus der Nachbarschaft. Das deutsche Apothekenrecht kennt keine Heimapotheke als eigene Betriebsform. Was es gibt, ist der Heimversorgungsvertrag: Eine öffentliche Apotheke verpflichtet sich, eine Einrichtung regelmäßig zu beliefern und dabei bestimmte Aufgaben zu übernehmen.

Dieser Vertrag ist nach § 12a Apothekengesetz an klare Bedingungen geknüpft. Er muss schriftlich geschlossen und der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Er darf nur mit einer Apotheke in zumutbarer Nähe geschlossen werden, damit eine schnelle Versorgung möglich ist. Und – das ist der für Sie wichtigste Punkt – er darf das Recht der Bewohnerinnen und Bewohner auf freie Apothekenwahl nicht einschränken. Niemand kann Sie zwingen, Ihre Stammapotheke aufzugeben.

Was in einzelnen großen Anlagen zusätzlich existiert, sind Apothekenfilialen oder Abholstationen im Erdgeschoss, oft gemeinsam mit Frisör, Café und Physiotherapie. Das ist bequem, ändert an der rechtlichen Konstruktion aber nichts.

Welche Leistungen umfasst der Medikamentenservice?

Ein gut organisierter Service deckt die gesamte Kette ab: vom Rezept über die Prüfung und Bereitstellung bis zur Nachbestellung. Welche Bausteine Ihr Haus tatsächlich anbietet, sollten Sie sich vor dem Einzug konkret erläutern lassen.

  • Lieferung ins Haus. Der wichtigste praktische Vorteil. Sie müssen weder bei Regen noch mit Rollator zur Apotheke, und akute Verordnungen kommen zeitnah an.
  • Stellen oder Verblistern der Arzneimittel. Die Medikamente werden nach Tag und Tageszeit sortiert bereitgestellt, entweder von der Apotheke oder von einer Pflegefachkraft. Das reduziert Verwechslungen erheblich.
  • Prüfung auf Wechselwirkungen. Die Apotheke sieht alle Verordnungen zusammen – anders als jeder einzelne Facharzt. Auffälligkeiten werden an die behandelnde Ärztin gemeldet.
  • Rezeptmanagement. Folgerezepte werden rechtzeitig bei der Praxis angefordert, sodass keine Lücken entstehen. Das erledigen je nach Haus Pflegeteam oder Apotheke.
  • Beratung des Pflegeteams. Regelmäßige Begehungen, Schulungen zur Arzneimittelsicherheit, Unterstützung bei der Dokumentation.
  • Versorgung mit Verbands- und Pflegehilfsmitteln. Häufig wird alles in einer Lieferung zusammengefasst.
  • Notfallversorgung außerhalb der Öffnungszeiten. Über den Apothekennotdienst, teils mit fester Absprache für das Haus.
Sortierte Tabletten in einer Wochendosierbox zur sicheren Einnahme

Warum ist das bei mehreren Medikamenten so wichtig?

Als Polypharmazie bezeichnet die Fachwelt die dauerhafte Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln – und mit jedem zusätzlichen Präparat steigt die Wahrscheinlichkeit unerwünschter Wechselwirkungen. Im höheren Lebensalter kommt hinzu, dass Leber und Nieren Wirkstoffe langsamer abbauen. Dosierungen, die mit sechzig richtig waren, können mit achtzig zu hoch sein.

Typische Probleme, die in der Praxis auffallen:

  1. Doppelverordnungen. Zwei Ärzte verordnen denselben Wirkstoff unter verschiedenen Handelsnamen.
  2. Wechselwirkungen. Ein Mittel verstärkt oder schwächt die Wirkung eines anderen, ohne dass es jemand bemerkt.
  3. Verordnungskaskaden. Eine Nebenwirkung wird als neue Erkrankung gedeutet und mit einem weiteren Medikament behandelt.
  4. Einnahmefehler. Vergessene oder doppelte Dosen, besonders bei komplizierten Einnahmeschemata.
  5. Selbstmedikation. Rezeptfreie Mittel und Nahrungsergänzung tauchen in keinem Plan auf, können aber erheblich hineinwirken.

Genau deshalb gibt es zwei gesetzliche Instrumente, die Sie kennen sollten. Wer dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwendet, hat nach § 31a SGB V Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Und wer fünf oder mehr verordnete Arzneimittel dauerhaft einnimmt, kann in der Apotheke eine erweiterte Medikationsberatung als pharmazeutische Dienstleistung in Anspruch nehmen. Beides muss aktiv angefragt werden – von allein passiert es selten.

Wie läuft die Versorgung im Alltag ab?

Der Ablauf folgt in fast allen Häusern demselben Muster, unabhängig von der Größe der Einrichtung.

  1. Die Arztpraxis stellt das Rezept aus, in der Regel als E-Rezept auf der elektronischen Gesundheitskarte oder über die App.
  2. Das Pflegeteam oder Sie selbst leiten das Rezept an die Apotheke weiter.
  3. Die Apotheke prüft die Verordnung im Zusammenhang mit der übrigen Medikation und meldet Auffälligkeiten an die Praxis.
  4. Die Arzneimittel werden bereitgestellt, bei Bedarf nach Tag und Tageszeit sortiert.
  5. Die Lieferung erfolgt ins Haus, meist in einem festen Rhythmus, im Notfall kurzfristig.
  6. Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf reicht eine Pflegefachkraft die Medikamente an und dokumentiert die Gabe.
  7. Folgerezepte werden rechtzeitig vor dem Aufbrauchen angefordert.

Fragen Sie im Aufnahmegespräch gezielt nach Schritt sechs. Ob Medikamente lediglich bereitgestellt oder tatsächlich angereicht und dokumentiert werden, ist ein erheblicher Unterschied – für die Sicherheit und für die Kosten.

Was kostet der Service, und was zahlt die Kasse?

Die Arzneimittel selbst rechnet die Apotheke wie gewohnt mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung ab; die Lieferung ins Haus ist im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags in aller Regel kostenfrei. Gesetzlich Versicherte zahlen die übliche Zuzahlung je Packung, sofern keine Befreiung vorliegt. Privat Versicherte gehen in Vorleistung und reichen die Rechnung ein.

Leistung Wer trägt die Kosten Hinweis
Verordnete Arzneimittel Kranken- bzw. Pflegekasse, abzüglich Zuzahlung Befreiung von der Zuzahlung ist auf Antrag möglich
Lieferung ins Haus Meist ohne Zusatzkosten Teil der Vereinbarung mit der Apotheke
Stellen der Medikamente durch Pflegekraft Bei Pflegegrad über die Pflegeleistungen Ohne Pflegegrad häufig Selbstzahlerleistung
Erweiterte Medikationsberatung Gesetzliche Krankenkasse Bei dauerhaft fünf oder mehr verordneten Arzneimitteln
Rezeptfreie Mittel Selbst zu tragen Trotzdem in den Medikationsplan aufnehmen lassen

Lassen Sie sich die Zuordnung schriftlich geben. Besonders im Service-Wohnen ohne Pflegegrad ist die Grenze zwischen enthaltener Leistung und Zusatzvergütung fließend. Eine Sammlung passender Nachfragen finden Sie in unseren 40 Fragen für das Erstgespräch mit der Heimleitung.

Apothekenlieferung wird an einen Senioren im Apartment übergeben

Bleibt Ihre freie Apothekenwahl bestehen?

Ja – das Recht, Ihre Apotheke selbst zu wählen, ist gesetzlich geschützt und darf durch einen Heimversorgungsvertrag nicht eingeschränkt werden. Wenn Sie seit dreizehn Jahren dieselbe Apothekerin haben, die Ihre Vorgeschichte kennt, können Sie dabei bleiben. Die Einrichtung darf Ihnen die Vertragsapotheke empfehlen, aber nicht vorschreiben.

In der Praxis lohnt es sich trotzdem, ehrlich abzuwägen. Die Vertragsapotheke ist in die Abläufe des Hauses eingebunden, kennt die Ansprechpartner im Pflegeteam und liefert in festen Rhythmen. Eine weiter entfernte Stammapotheke kann das oft nicht leisten, besonders bei kurzfristigem Bedarf am Wochenende. Ein häufig gewählter Mittelweg: die Dauermedikation über die Vertragsapotheke, alles Übrige weiterhin über die vertraute Apotheke.

Wie ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln geregelt?

Hier kommt es entscheidend darauf an, ob Sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben oder im Service-Wohnen mit ambulanter Versorgung. Der Unterschied wird häufig verwechselt und führt zu unnötigem Streit über Rechnungen.

Im Service-Wohnen und im betreuten Wohnen gilt die häusliche Versorgung. Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, kann Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen – über eine monatliche Pauschale nach § 40 SGB XI beziehen. Sie beträgt derzeit 42 Euro im Monat und wird häufig direkt über eine Apotheke oder einen Anbieter abgewickelt.

In der vollstationären Pflege gilt diese Pauschale nicht. Dort ist die Einrichtung verpflichtet, die notwendigen Pflegehilfsmittel im Rahmen ihres Versorgungsauftrags bereitzustellen. Wenn Ihnen ein Heim solche Verbrauchsmaterialien gesondert in Rechnung stellt, lohnt eine kritische Nachfrage. Bei Zweifeln hilft die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, im Konfliktfall die zuständige Heimaufsicht.

Woran erkennen Sie eine gute Arzneimittelversorgung?

Entscheidend sind nicht Hochglanzformulierungen, sondern nachprüfbare Abläufe – und die lassen sich mit wenigen Fragen sichtbar machen. Erkundigen Sie sich bei der Besichtigung nach folgenden Punkten:

  • Gibt es einen schriftlichen Heimversorgungsvertrag, und mit welcher Apotheke?
  • Wie oft kommt eine Apothekerin oder ein Apotheker ins Haus, und wird das dokumentiert?
  • Wer stellt die Medikamente: die Apotheke maschinell oder eine Pflegefachkraft im Haus?
  • Wie wird die Gabe dokumentiert, und wer kontrolliert die Dokumentation?
  • Wie ist die Versorgung nachts, am Wochenende und an Feiertagen geregelt?
  • Wird bei jedem Einzug ein aktueller Medikationsplan erstellt und mit der Hausarztpraxis abgeglichen?
  • Wie wird sichergestellt, dass rezeptfreie Mittel im Plan auftauchen?

Ein Haus mit sauberen Abläufen beantwortet diese Fragen ohne Zögern. Vergleichen Sie die Antworten mehrerer Einrichtungen – passende Häuser in Ihrer Region finden Sie in unserer Übersicht der Seniorenresidenzen in Deutschland.

Illustration zu häufigen Fragen rund um Apotheke und Medikamente in der Residenz

Häufig gestellte Fragen

Kostet der Medikamentenservice extra?

Die Lieferung im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags ist in aller Regel kostenfrei, und die Arzneimittel werden wie gewohnt mit der Kasse abgerechnet. Kosten können entstehen, wenn eine Pflegekraft die Medikamente stellt und anreicht, ohne dass ein Pflegegrad vorliegt. Lassen Sie sich diese Abgrenzung vor Vertragsschluss schriftlich geben.

Kann ich meine Stammapotheke behalten?

Ja. Die freie Apothekenwahl ist gesetzlich geschützt und darf durch einen Heimversorgungsvertrag nicht eingeschränkt werden. Prüfen Sie im Alltag nur, ob Ihre Stammapotheke die kurzfristige Versorgung leisten kann. Viele Bewohner wählen einen Mittelweg und lassen die Dauermedikation über die Vertragsapotheke laufen.

Werden auch rezeptfreie Mittel geliefert?

Ja, in der Regel liefert die Apotheke ihr gesamtes Sortiment. Die Kosten tragen Sie dabei selbst. Wichtig ist, dass auch rezeptfreie Präparate und Nahrungsergänzungsmittel in Ihrem Medikationsplan vermerkt werden, weil sie mit verordneten Arzneimitteln in Wechselwirkung treten können.

Was passiert bei Notfallmedikamenten am Wochenende?

Dann greift der Apothekennotdienst, der flächendeckend organisiert ist. Viele Einrichtungen haben zusätzlich eine feste Absprache mit ihrer Vertragsapotheke für dringende Fälle. Fragen Sie konkret nach, wer nachts und an Feiertagen die Beschaffung übernimmt und wie lange das erfahrungsgemäß dauert.

Wer kümmert sich um Folgerezepte?

Das ist unterschiedlich geregelt. In vielen Häusern übernimmt das Pflegeteam die Anforderung bei der Hausarztpraxis, teilweise organisiert die Apotheke den Nachschub selbst. Klären Sie beim Einzug verbindlich, wer zuständig ist, damit keine Versorgungslücken entstehen.

Habe ich Anspruch auf einen Medikationsplan?

Wer dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwendet, hat nach § 31a SGB V Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Ausgestellt wird er in der Regel von der Hausarztpraxis, aktualisiert werden kann er auch in der Apotheke. Bitten Sie aktiv darum, wenn Ihnen keiner vorliegt.

Wer zahlt Inkontinenzmaterial und Verbrauchshilfsmittel?

Bei häuslicher Versorgung, also auch im Service-Wohnen, gibt es eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, derzeit 42 Euro. In der vollstationären Pflege gilt diese Pauschale nicht, weil die Einrichtung die notwendigen Hilfsmittel im Rahmen ihres Versorgungsauftrags bereitstellen muss. Aufsaugende Inkontinenzhilfen werden gesondert über die Krankenkasse versorgt.

Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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