Pflegewohngeld in NRW: Antrag, Höhe, Beispielrechnung 2026
Pflegewohngeld in NRW: Antrag, Höhe, Beispielrechnung 2026

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Wenn ein Elternteil dauerhaft in ein Pflegeheim oder eine Seniorenresidenz zieht, stehen viele Familien in Nordrhein-Westfalen vor derselben Frage: Wie sollen die Investitionskosten des Heims bezahlt werden, wenn Rente und Pflegekasse nicht ausreichen? Genau hier setzt das Pflegewohngeld in NRW an. Es ist eine Landesleistung, die es so nur in Nordrhein-Westfalen gibt und die einen bestimmten Teil der Heimkosten übernimmt, bevor das eigene Vermögen aufgebraucht werden muss.

Das Pflegewohngeld deckt ausschließlich die sogenannten Investitionskosten ab, also den Kostenanteil, der in etwa der Kaltmiete des Pflegeplatzes entspricht. Pflege, Unterkunft und Verpflegung sind davon nicht erfasst. Viele Angehörige verwechseln diese Leistung mit dem allgemeinen Wohngeld oder mit der Hilfe zur Pflege vom Sozialamt. Rechtlich ist Pflegewohngeld aber eine eigene Förderung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (§ 14 APG NRW).

Der große Vorteil: Kinder werden für das Pflegewohngeld grundsätzlich nicht zur Kasse gebeten, und die Vermögensgrenzen sind vergleichsweise klar geregelt. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wer Anspruch hat, wie hoch die Leistung ausfällt, mit einer konkreten Beispielrechnung, und wie und wo Sie den Antrag stellen.

Kurz und knapp: Pflegewohngeld ist eine Landesleistung in Nordrhein-Westfalen nach § 14 APG NRW, die die Investitionskosten einer vollstationären Dauerpflege übernimmt. Voraussetzung sind mindestens Pflegegrad 2, ein dauerhafter Heimplatz in NRW und eine Pflegeversicherung. Das Vermögen darf 10.000 Euro (Einzelperson) beziehungsweise 15.000 Euro (Ehepaar) nicht übersteigen. Die Leistung kann bis zur vollen Höhe der tatsächlichen Investitionskosten reichen, häufig zwischen 400 und 700 Euro im Monat. Der Antrag wird bei der örtlichen Pflegewohngeldstelle Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt gestellt.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pflege-, Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt, der Pflegekasse oder einer Fachberatung.

Was ist Pflegewohngeld in NRW?

Pflegewohngeld ist eine gesetzliche Landesleistung, mit der Nordrhein-Westfalen die Investitionskosten eines vollstationären Pflegeplatzes ganz oder teilweise übernimmt. Rechtsgrundlage ist § 14 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW) in Verbindung mit der zugehörigen Durchführungsverordnung (APG DVO). Diese Leistung existiert bundesweit nur in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein in ähnlicher Form.

Investitionskosten sind der Teil des Heimentgelts, den die Einrichtung für Gebäude, Instandhaltung, Renovierung und Ausstattung ansetzt. Laut Verbraucherzentrale NRW entsprechen sie grob der Kaltmiete des Pflegeplatzes. Der monatliche Heimpreis setzt sich sonst aus vier Bausteinen zusammen: pflegebedingte Kosten, Unterkunft, Verpflegung und eben diese Investitionskosten. Pflegewohngeld greift ausschließlich beim letzten Baustein.

Zur Einordnung der Angemessenheit legt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) jährlich Obergrenzen fest. Mit Erlass vom 15. Juli 2024 wurde die Instandhaltungspauschale nach § 6 APG DVO für 2025 auf einheitlich 29,39 Euro je Quadratmeter Nutzfläche angehoben. Diese Werte bilden die Basis, bis zu der Investitionskosten überhaupt förderfähig sind.

Gut zu wissen: Pflegewohngeld ist keine Leistung der Pflegekasse und kein klassisches Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Es wird vom örtlichen Träger der Sozialhilfe, also Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt, gezahlt und ist eine reine NRW-Regelung.

Wer hat Anspruch auf Pflegewohngeld?

Anspruch auf Pflegewohngeld haben pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die dauerhaft in einer vollstationären Einrichtung in NRW leben und deren eigenes Einkommen und Vermögen die Investitionskosten nicht deckt. Alle drei Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein.

Voraussetzungen
Bild: cottonbro studio / Pexels

Konkret gelten diese Voraussetzungen:

  • Mindestens Pflegegrad 2: Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch, da hier keine vollstationäre Dauerpflege im Sinne des Gesetzes vorliegt.
  • Dauerhafte vollstationäre Aufnahme: Die Person muss auf Dauer im Heim leben. Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zählt nicht.
  • Bestehende Pflegeversicherung: Wer nicht pflegeversichert ist, hat laut Verbraucherzentrale NRW keinen Anspruch.
  • Einrichtung in NRW: Das Heim muss in Nordrhein-Westfalen liegen und nach dem APG gefördert sein.
  • Nicht ausreichende eigene Mittel: Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Investitionskosten selbst zu tragen.

Ein wichtiger Punkt für Angehörige: Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern werden beim Pflegewohngeld nicht herangezogen. Nur das Einkommen und Vermögen eines nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners fließt in die Prüfung ein. Die Kinder der pflegebedürftigen Person müssen also nicht für diese Landesleistung zahlen, anders als es bei der Hilfe zur Pflege bis zu bestimmten Einkommensgrenzen der Fall sein kann.

Vermögens- und Einkommensgrenzen 2026

Für den Anspruch auf Pflegewohngeld darf das Vermögen 10.000 Euro bei einer Einzelperson und 15.000 Euro bei Ehepaaren oder Partnern nicht übersteigen. Diese Schonbeträge sind in § 12 APG DVO NRW festgelegt und gelten unverändert auch 2026.

Beim Einkommen prüft die Pflegewohngeldstelle, ob nach Abzug bestimmter Freibeträge noch Geld übrig bleibt, um die Investitionskosten selbst zu tragen. Vom monatlichen Einkommen der pflegebedürftigen Person werden abgezogen:

  • der Barbetrag (Taschengeld) von 152,01 Euro, das sind 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 von 563 Euro,
  • eine Bekleidungspauschale von 37,39 Euro,
  • ein weiterer Selbstbehalt von bis zu 50,00 Euro.

Reicht das verbleibende Einkommen dann nicht aus, um die nach Abzug der Pflegekassenleistung offenen Investitionskosten zu decken, springt das Pflegewohngeld für den Fehlbetrag ein. Übersteigt das Einkommen die Kosten, entfällt der Anspruch.

Tipp: Bevor Sie einen Antrag als aussichtslos abhaken, lohnt sich eine genaue Rechnung. Renten liegen oft unter den vollen Heimkosten, sodass Pflegewohngeld häufig auch dann greift, wenn eine kleine eigene Zuzahlung bleibt. Eine Übersicht aller Zuschüsse finden Sie in unserem Ratgeber zu Zuschüssen der Pflegekasse.

Wie hoch ist das Pflegewohngeld?

Pflegewohngeld kann bis zur vollen Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des jeweiligen Heims gewährt werden, in der Praxis meist zwischen etwa 400 und 700 Euro im Monat. Die genaue Höhe hängt vom Investitionskostensatz der Einrichtung und vom Einkommen der pflegebedürftigen Person ab.

Beispielrechnung
Bild: Kampus Production / Pexels

Die Einrichtungen rechnen die Investitionskosten in der Regel als Tagessatz ab, der mit dem durchschnittlichen Monat von 30,42 Tagen multipliziert wird. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich unterschiedliche Tagessätze auf den Monat auswirken:

Investitionskosten pro Tag Rechnung Investitionskosten pro Monat
12,00 Euro 12,00 x 30,42 rund 365 Euro
15,00 Euro 15,00 x 30,42 rund 456 Euro
18,00 Euro 18,00 x 30,42 rund 548 Euro
22,00 Euro 22,00 x 30,42 rund 669 Euro

Diese Monatsbeträge sind die Obergrenze dessen, was Pflegewohngeld maximal übernimmt. Kann die pflegebedürftige Person aus ihrem Einkommen einen Teil selbst tragen, wird dieser Eigenanteil abgezogen und nur der Rest als Pflegewohngeld gezahlt. Die tatsächlichen Investitionskosten und damit die mögliche Leistungshöhe unterscheiden sich von Haus zu Haus deutlich, weshalb sich ein Vergleich der Einrichtungen lohnt.

Gut zu wissen: Die Investitionskosten sind nur ein Baustein des Heimpreises. Wie sich die Gesamtkosten einer Einrichtung zusammensetzen und welche Posten hinzukommen, lesen Sie in unserem Ratgeber zu typischen Zusatzkosten und im Überblick zu Kosten und Finanzierung 2026.

Beispielrechnung Pflegewohngeld

Eine Beispielrechnung macht deutlich, wie sich das Pflegewohngeld aus Einkommen, Freibeträgen und Investitionskosten ergibt. Das folgende vereinfachte Beispiel orientiert sich an typischen Werten und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Frau H. lebt dauerhaft in einem Pflegeheim in NRW und hat Pflegegrad 3. Die Investitionskosten ihres Platzes betragen 15,00 Euro pro Tag, also rund 456 Euro im Monat. Ihr Vermögen liegt unter 10.000 Euro, sie ist verwitwet. Ihre monatliche Rente beträgt 1.150 Euro.

Von der Rente werden die Freibeträge abgezogen: 152,01 Euro Barbetrag, 37,39 Euro Bekleidungspauschale und 50,00 Euro Selbstbehalt. Übrig bleiben rund 910 Euro, die für Pflege, Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden. Sind diese übrigen Kosten so hoch, dass für die Investitionskosten nichts mehr bleibt, übernimmt das Pflegewohngeld die vollen rund 456 Euro. Reicht das Einkommen dagegen aus, um einen Teil der Investitionskosten zu tragen, sinkt das Pflegewohngeld entsprechend.

In der Praxis werden vollstationäre Pflegeplätze häufig zusätzlich durch die Hilfe zur Pflege ergänzt, wenn auch die pflegebedingten Kosten nicht gedeckt sind. Pflegewohngeld ist dann der vorgelagerte Baustein, der zuerst geprüft wird. Wenn das Geld insgesamt nicht reicht, greift ergänzend das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege.

Pflegewohngeld beantragen: Wo und wie?

Den Antrag auf Pflegewohngeld stellen Sie bei der örtlich zuständigen Pflegewohngeldstelle, also beim Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt in NRW. In vielen Fällen übernimmt die Pflegeeinrichtung die Antragstellung für die Bewohner mit, weil sie ein eigenes Interesse an der Kostendeckung hat.

Häufige Fragen
Bild: Ann H / Pexels

So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  1. Zuständige Stelle finden: Zuständig ist der örtliche Träger am Standort des Pflegeheims. Fragen Sie im Heim oder bei der Kreisverwaltung nach der Pflegewohngeldstelle.
  2. Antragsformular besorgen: Die Formulare gibt es bei der Pflegewohngeldstelle, oft auch als Download auf der Website des Kreises oder der Stadt.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Benötigt werden in der Regel der Pflegegrad-Bescheid, der Heimvertrag mit Ausweis der Investitionskosten, Einkommensnachweise und ein Nachweis über das Vermögen.
  4. Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag möglichst früh nach dem Heimeinzug ein, damit die Leistung ab Beginn gezahlt werden kann.

Welche Dokumente Sie rund um den Umzug in eine Einrichtung brauchen, haben wir in einer Dokumenten-Checkliste zusammengestellt. Achten Sie außerdem darauf, dass die Investitionskosten im Heimvertrag gesondert ausgewiesen sind, denn nur dieser Betrag ist förderfähig.

Tipp: Klären Sie schon bei der Heimauswahl, wie hoch die Investitionskosten sind und ob die Einrichtung nach dem APG gefördert wird. Nur dann ist Pflegewohngeld überhaupt möglich. Auf Seniorenresidenz in der Naehe vergleichen Sie geprüfte Häuser in Ihrer Region kostenlos und unverbindlich.

Pflegewohngeld und andere Leistungen

Pflegewohngeld wird vorrangig vor der Hilfe zur Pflege geprüft und lässt sich mit weiteren Leistungen kombinieren. Es ist der erste Baustein, der die Investitionskosten abdeckt, bevor das Sozialamt für die restlichen Heimkosten einspringt.

Die Pflegekasse zahlt weiterhin ihren festen Leistungsbetrag für die vollstationäre Pflege, gestaffelt nach Pflegegrad, plus den Leistungszuschlag zum Eigenanteil. Diese Beträge decken die pflegebedingten Kosten teilweise ab, nicht aber die Investitionskosten. Genau diese Lücke schließt das Pflegewohngeld. Wie sich die Leistungen bei einem Umzug mit Pflegegrad zusammenspielen, erklärt unser Ratgeber zu Seniorenresidenz mit Pflegegrad.

Reichen Pflegekasse, Pflegewohngeld und eigenes Einkommen zusammen nicht aus, prüft das Sozialamt zusätzlich die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Erst hier kann in bestimmten Fällen der Unterhalt von Kindern eine Rolle spielen, allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro pro Kind gemäß dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Beim Pflegewohngeld selbst bleiben Kinder außen vor.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Pflegewohngeld nur in NRW?

Pflegewohngeld nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (§ 14 APG NRW) ist eine reine Landesleistung Nordrhein-Westfalens. Eine ähnliche Regelung existiert nur in Schleswig-Holstein. In allen anderen Bundesländern müssen Investitionskosten aus eigenem Einkommen und Vermögen oder über die Hilfe zur Pflege getragen werden.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich Pflegewohngeld?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegewohngeld, weil hier keine vollstationäre Dauerpflege im Sinne des Gesetzes vorliegt. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person dauerhaft in einer geförderten Einrichtung in NRW leben und pflegeversichert sein.

Werden meine Kinder für das Pflegewohngeld herangezogen?

Nein. Beim Pflegewohngeld werden Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern nicht geltend gemacht. Nur das Einkommen und Vermögen eines nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners fließt in die Prüfung ein. Kinder zahlen für diese Landesleistung nichts.

Wie viel Vermögen darf ich behalten?

Der Schonbetrag liegt bei 10.000 Euro für eine Einzelperson und 15.000 Euro für Ehepaare oder Partner in einer Lebensgemeinschaft. Dieser Freibetrag nach § 12 APG DVO NRW gilt unverändert auch 2026. Übersteigt das Vermögen diese Grenze, besteht zunächst kein Anspruch.

Wie hoch ist das Pflegewohngeld im Monat?

Pflegewohngeld kann bis zur vollen Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des Heims gezahlt werden, in der Praxis meist zwischen etwa 400 und 700 Euro monatlich. Bei einem Investitionskostensatz von 15,00 Euro pro Tag ergeben sich rund 456 Euro im Monat. Ein möglicher Eigenanteil aus dem Einkommen wird abgezogen.

Wo stelle ich den Antrag auf Pflegewohngeld?

Der Antrag wird bei der örtlich zuständigen Pflegewohngeldstelle gestellt, also beim Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Pflegeheim liegt. Häufig übernimmt die Einrichtung die Antragstellung mit. Benötigt werden unter anderem Pflegegrad-Bescheid, Heimvertrag und Einkommensnachweise.

Wie finde ich ein Heim mit passenden Investitionskosten?

Da die Investitionskosten und damit das mögliche Pflegewohngeld von Haus zu Haus unterschiedlich sind, lohnt sich ein Vergleich mehrerer Einrichtungen. Auf Seniorenresidenz in der Naehe finden Sie geprüfte Häuser in Ihrer Region und können Kosten und Leistungen kostenlos und unverbindlich gegenüberstellen.


Das Pflegewohngeld in NRW ist ein wichtiger Baustein, um die Investitionskosten einer vollstationären Pflege bezahlbar zu halten, ohne dass die Kinder einspringen müssen. Weil die Höhe direkt von den Investitionskosten der jeweiligen Einrichtung abhängt, zahlt sich ein sorgfältiger Vergleich aus. Auf Seniorenresidenz in der Naehe vergleichen Sie geprüfte Häuser in Ihrer Region kostenlos und unverbindlich und sehen auf einen Blick, wie sich die Kosten und die Finanzierung 2026 im Detail zusammensetzen.


Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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