Testament in der Residenz erstellen: Notar, Inhalt, Gültigkeit
Mit dem Umzug in die Seniorenresidenz rücken die wichtigen Dinge ins Blickfeld: Wer soll einmal was bekommen, und ist alles rechtssicher geregelt? Viele Menschen nehmen sich genau jetzt vor, endlich ein Testament aufzusetzen – und fragen sich, wie das im Apartment gelingt.
Ein Testament in der Residenz zu erstellen ist unkompliziert: Sie können es handschriftlich verfassen oder notariell beurkunden lassen, und der Notar kommt auf Wunsch ins Haus. Dieser Ratgeber erklärt die beiden Formen, was hineingehört, was der Pflichtteil bedeutet und worauf es bei beginnender Demenz ankommt.
Kurz und knapp: Ein Testament kann handschriftlich (komplett eigenhändig geschrieben und unterschrieben) oder notariell erstellt werden – der Notar besucht dafür auch das Apartment. Wichtig ist die Testierfähigkeit im Moment des Verfassens; bei Demenz ist die notarielle Form sicherer und ein ärztliches Attest sinnvoll. Nächste Angehörige haben unabhängig vom Testament Anspruch auf ihren Pflichtteil. Hinterlegen Sie das Testament in der amtlichen Verwahrung des Amtsgerichts; es wird dann im Zentralen Testamentsregister vermerkt. Ändern können Sie es jederzeit.
Zwei Formen: handschriftlich oder notariell
Beide Formen sind gültig – sie unterscheiden sich in Kosten, Sicherheit und Aufwand. Ein handschriftliches (eigenhändiges) Testament muss vollständig von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben sein. Ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Blatt ist ungültig. Beim notariellen Testament nimmt der Notar Ihren letzten Willen auf und beurkundet ihn rechtssicher.

| Merkmal | Handschriftlich | Notariell |
|---|---|---|
| Kosten | kostenfrei | nach Nachlasswert, ab ca. 150 € |
| Form | komplett eigenhändig | Notar beurkundet |
| Sicherheit bei Demenz | anfällig für Zweifel | deutlich sicherer |
| Aufwand | gering, aber fehleranfällig | Termin, dafür rechtssicher |
Was in ein Testament gehört
Ein gutes Testament benennt klar, wer was erhalten soll – und vermeidet Auslegungsspielraum. Üblich sind diese Bestandteile:
- Benennung der Erben und ihrer Erbquoten
- Vermächtnisse einzelner Gegenstände (z. B. Schmuck, Bilder)
- Auflagen für die Erben
- Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
- gegebenenfalls Bestattungswünsche

Der Pflichtteil: was sich nicht umgehen lässt
Nächste Angehörige können nicht völlig enterbt werden – ihnen steht ein Pflichtteil zu. Kinder und Ehepartner haben Anspruch auf die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils, auch wenn das Testament sie übergeht. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Wer davon abweichen will, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen – vollständige Enterbung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Testierfähigkeit bei Demenz
Entscheidend ist, ob die Person im Moment des Verfassens die Tragweite überblickt – nicht die Diagnose an sich. Eine beginnende Demenz schließt ein gültiges Testament nicht automatisch aus. Um späteren Streit zu vermeiden, ist die notarielle Form ratsam: Der Notar verschafft sich einen Eindruck von der Testierfähigkeit. Zusätzlich kann ein ärztliches Attest vom selben Tag die Handlungsfähigkeit dokumentieren.
Berliner Testament für Ehepaare
Mit dem Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners. Das schützt den länger lebenden Partner, kann aber steuerlich und beim Pflichtteil Tücken haben. Lassen Sie sich vor dieser Variante beraten, damit sie zu Ihrer Familiensituation passt.
Aufbewahrung und Änderung
Ein Testament nützt nur, wenn es im Erbfall gefunden wird. Geben Sie es in die amtliche Verwahrung des Amtsgerichts – gegen eine einmalige Gebühr wird es sicher hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt. Ändern oder widerrufen können Sie Ihren letzten Willen jederzeit, solange Sie testierfähig sind – am besten, indem Sie ein neues Testament aufsetzen. Mehr rund um Nachlass und Vererben lesen Sie in unserem Erbschafts-Ratgeber.
Häufig gestellte Fragen
Kommt der Notar in die Residenz?
Ja. Auf Wunsch kommt der Notar für die Beurkundung ins Apartment – gerade bei eingeschränkter Mobilität ist das üblich.
Was kostet ein notarielles Testament?
Die Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert und beginnt bei etwa 150 €. Bei größerem Vermögen steigt sie entsprechend.
Ist ein Testament bei Demenz gültig?
Es kommt auf die Testierfähigkeit im Moment des Verfassens an. Die notarielle Form und ein ärztliches Attest erhöhen die Sicherheit.
Kann ich meine Kinder enterben?
Vollständig nur in seltenen Ausnahmefällen. Kindern und Ehepartnern steht in der Regel ein Pflichtteil zu, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wo hinterlege ich mein Testament?
In der amtlichen Verwahrung des Amtsgerichts. Es wird dann im Zentralen Testamentsregister vermerkt und im Erbfall zuverlässig gefunden.
Kann ich das Testament später ändern?
Ja, jederzeit, solange Sie testierfähig sind. Am sichersten setzen Sie dafür ein neues Testament auf.
Was ist ein Berliner Testament?
Eine gemeinsame Form für Ehepaare: Die Partner setzen sich gegenseitig als Erben ein, die Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall.
Sie planen den Umzug und wollen alles Wichtige regeln? Vergleichen Sie hier passende Seniorenresidenzen in Ihrer Region.
Die passende Seniorenresidenz finden?
Entdecken Sie geprüfte Seniorenresidenzen in ganz Deutschland – kostenlos und unverbindlich.
Seniorenresidenz finden

