Hauseigener Bring- und Holdienst für Arzttermine
Hauseigener Bring- und Holdienst für Arzttermine

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Hauseigener Bring- und Holdienst für Arzttermine

Der Termin beim Augenarzt ist um 9:30 Uhr, die Praxis liegt vier Kilometer entfernt, und es regnet. Herr K. ist 87 und geht seit dem Hüftbruch am Rollator. Bus fällt aus, Taxi bedeutet Umsteigen an der Bordsteinkante, und die Tochter arbeitet an diesem Vormittag. Früher hieß das: Termin absagen und in drei Monaten neu versuchen.

Genau an dieser Stelle setzt der hauseigene Fahrdienst an. Er ist keine Luxusleistung, sondern für viele Bewohnerinnen und Bewohner die Voraussetzung dafür, dass ärztliche Kontrolltermine überhaupt stattfinden. Und er entscheidet mit darüber, ob Angehörige jedes Mal Urlaub nehmen müssen.

Ein Fahrdienst der Seniorenresidenz umfasst je nach Haus die Fahrt selbst, die Begleitung in die Praxis, das Warten während der Untersuchung und die Rückfahrt mit Übergabe an die Pflege. Ob und in welchem Umfang das Haus diese Leistung schuldet, ergibt sich aus dem Heimvertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Parallel dazu gibt es einen zweiten, davon unabhängigen Weg: Krankenfahrten nach dem Sozialgesetzbuch V, die unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse trägt.

Kurz und knapp: Viele Seniorenresidenzen bieten einen eigenen Fahrdienst zu Arzt-, Klinik- und Rehaterminen an, oft mit einem barrierefreien Fahrzeug und geschultem Personal. Ob die Fahrt im Grundpreis enthalten ist oder als Zusatzleistung abgerechnet wird, steht im Leistungsverzeichnis des Heimvertrags und unterscheidet sich von Haus zu Haus deutlich. Unabhängig davon können Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung nach § 60 SGB V von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie ärztlich verordnet und vorab genehmigt sind. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt dabei zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt. Die Begleitung in die Praxis ist keine Kassenleistung und wird fast immer separat vereinbart.

Was ein hauseigener Fahrdienst konkret leistet

Der Unterschied zum Taxi liegt nicht im Transport, sondern in allem, was davor und danach passiert. Ein Taxi bringt jemanden zur Adresse. Ein Fahrdienst der Residenz denkt den ganzen Termin mit.

Ältere Frau wird beim Einsteigen in ein Fahrzeug für einen Arzttermin begleitet
  • Abholung direkt am Apartment oder am Hauseingang, nicht am Straßenrand
  • Hilfe beim Ein- und Aussteigen, bei Bedarf mit Rampe oder Hublift
  • Mitnahme von Rollator oder Rollstuhl
  • Begleitung bis in die Praxis und Anmeldung an der Rezeption
  • Warten während der Untersuchung oder erneute Abholung nach Anruf
  • Übergabe wichtiger Befunde und Rezepte an die Pflege im Haus
  • Weitergabe von Änderungen im Medikamentenplan

Gerade der letzte Punkt wird unterschätzt. Wenn ein Facharzt ein Präparat absetzt und ein anderes ansetzt, muss diese Information zuverlässig im Haus ankommen. Wie die Versorgung dort organisiert ist, beschreibt der Ratgeber zur hauseigenen Medikamentenversorgung.

Wann die Krankenkasse die Fahrt bezahlt

Fahrten zur stationären Behandlung sind vergleichsweise unkompliziert, Fahrten zur ambulanten Behandlung brauchen fast immer eine vorherige Genehmigung. Grundlage ist § 60 SGB V in Verbindung mit der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Anlass Übernahme durch die Krankenkasse Was Sie brauchen
Fahrt zur stationären Krankenhausbehandlung In der Regel ja Ärztliche Verordnung
Fahrt zu einer ambulanten Operation In der Regel ja Ärztliche Verordnung
Regelmäßige ambulante Behandlung, etwa Dialyse oder Strahlentherapie Möglich Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse
Sonstige ambulante Arzttermine Nur in Ausnahmefällen Verordnung, Genehmigung und ein anerkannter Ausnahmegrund

Als Ausnahmegrund für gewöhnliche ambulante Termine gilt insbesondere eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung. Die Richtlinie nennt dabei ausdrücklich die Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis sowie Pflegegrad 4 oder 5. Auch Pflegegrad 3 kann ausreichen, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegt. Entscheidend ist immer die Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse.

Die gesetzliche Zuzahlung liegt bei zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Wer die individuelle Belastungsgrenze im Kalenderjahr erreicht hat und eine Befreiung besitzt, zahlt nichts. Sammeln Sie deshalb alle Zuzahlungsbelege.

Fahrdienst des Hauses oder Krankenfahrt: der Unterschied

Beides sind getrennte Systeme, und sie schließen einander nicht aus. Der Fahrdienst der Residenz ist eine vertragliche Leistung des Hauses. Die Krankenfahrt ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die meist von zugelassenen Taxi- oder Mietwagenunternehmen erbracht wird.

Pflegekraft begleitet eine Seniorin zum Arztbesuch
  • Genehmigte Krankenfahrt: Die Kasse trägt die Fahrtkosten, das Haus stellt dafür nichts in Rechnung. Eine Begleitperson ist nur dann mitversichert, wenn sie medizinisch notwendig und auf der Verordnung vermerkt ist.
  • Fahrt mit dem Hausfahrzeug: Sinnvoll bei kurzen Strecken, festen Terminserien und wenn die Begleitung wichtiger ist als der Transport. Die Abrechnung richtet sich nach dem Leistungsverzeichnis.
  • Private Fahrt durch Angehörige: Bei genehmigungsfähigen Fahrten kann unter Umständen eine Wegstreckenentschädigung erstattet werden. Fragen Sie vorher bei der Kasse nach.

Was die Begleitung kostet und wie abgerechnet wird

Die Begleitung ist der Kostentreiber, nicht die Fahrt. Ein Facharzttermin mit Wartezeit bindet eine Mitarbeiterin schnell für zwei bis drei Stunden. Deshalb rechnen die meisten Häuser diese Leistung nach Zeit ab und nicht pauschal pro Fahrt.

Konkrete Beträge unterscheiden sich stark nach Region, Träger und Ausstattung. Verlässliche Zahlen finden Sie ausschließlich im Leistungsverzeichnis des jeweiligen Hauses. Fragen Sie deshalb gezielt nach:

  • Wird pro Fahrt, pro angefangener Viertelstunde oder pro Stunde abgerechnet?
  • Ab wann läuft die Zeit: ab Abfahrt oder ab Abholung am Apartment?
  • Wird die Wartezeit in der Praxis berechnet?
  • Gibt es ein Kontingent an Fahrten, das im Grundpreis enthalten ist?
  • Was kostet eine kurzfristige Absage?
  • Welche Kilometerpauschale gilt bei weiter entfernten Praxen?

Einen breiteren Überblick über solche Positionen gibt der Beitrag zu typischen Zusatzkosten in der Seniorenresidenz.

Wenn gar keine Fahrt nötig ist

Die beste Fahrt ist oft die, die entfällt. Viele Residenzen arbeiten mit Praxen zusammen, die regelmäßig ins Haus kommen. Üblich sind Hausbesuche durch Hausärztinnen und Hausärzte sowie feste Sprechzeiten von Zahnärzten, Podologen oder Augenärzten. Auch die Videosprechstunde hat sich für Rezeptverlängerungen und Befundbesprechungen etabliert.

Wichtig bleibt dabei die freie Arztwahl. Niemand muss zur Kooperationspraxis wechseln. Wer die vertraute Hausärztin behalten möchte, sollte vor dem Einzug klären, ob diese Praxis das Haus anfährt.

So prüfen Sie den Fahrdienst vor dem Einzug

Fragen Sie nicht, ob es einen Fahrdienst gibt, sondern wie er im Alltag funktioniert. Diese Punkte trennen ein belastbares Angebot von einem Werbeversprechen:

  • Wie viele Fahrzeuge stehen zur Verfügung, und sind sie rollstuhlgerecht?
  • Zu welchen Zeiten fährt der Dienst, und gibt es Fahrten am Nachmittag?
  • Wie lange im Voraus muss ein Termin angemeldet werden?
  • Wer fährt: eine Betreuungskraft, eine Pflegefachkraft oder ein externer Dienstleister?
  • Wer übernimmt die Kommunikation mit der Praxis, wenn sich der Termin verschiebt?
  • Was passiert bei einem Notfall unterwegs?

Diese Fragen gehören ins Erstgespräch. Eine vollständige Gesprächsvorlage finden Sie im Ratgeber 40 Fragen für das Erstgespräch mit der Heimleitung. Wenn Sie Häuser mit gutem Serviceangebot in Ihrer Region suchen, hilft die Übersicht Seniorenresidenzen in Ihrer Nähe.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zum Fahrdienst der Seniorenresidenz

Welche Fahrten übernimmt die Krankenkasse?

Fahrten zur stationären Behandlung und zu ambulanten Operationen werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel übernommen. Fahrten zu gewöhnlichen ambulanten Arztterminen nur ausnahmsweise, etwa bei Merkzeichen aG, Bl oder H oder bei Pflegegrad 4 oder 5. Die Genehmigung muss vorher vorliegen.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?

Zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Zahlt die Kasse auch eine Begleitperson?

Nur wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist und auf der Verordnung vermerkt wurde. Die reine Alltagsbegleitung durch das Personal der Residenz ist keine Kassenleistung.

Wer organisiert die Termine?

In den meisten Häusern die Pflegestation oder der Empfang. Angehörige können Termine ebenfalls melden, sollten sie aber immer schriftlich bestätigen lassen, damit die Fahrt eingeplant wird.

Muss ich zur Kooperationspraxis der Residenz wechseln?

Nein. Die freie Arztwahl bleibt bestehen. Prüfen Sie nur vorher, ob Ihre bisherige Praxis das Haus für Hausbesuche anfährt oder ob dann jedes Mal eine Fahrt nötig wird.

Können Angehörige mitfahren?

In der Regel ja, sofern ein Platz frei ist und der Termin vorher angemeldet wurde. Bei genehmigten Krankenfahrten entscheidet die Verordnung darüber, wer mitfahren darf.

Was passiert bei einem Notfall?

Ein Notfall ist keine Sache des Fahrdienstes. Dann werden Rettungsdienst oder Notarzt gerufen. Notfallfahrten mit dem Rettungswagen sind eine Leistung der Krankenkasse und benötigen keine vorherige Genehmigung.

Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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