Pflege-WG: Wie ambulant betreute Wohngemeinschaften funktionieren
Pflege-WG in der Seniorenresidenz
Symbolbild · KI-generiert

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Ihr Vater braucht seit dem Schlaganfall Hilfe beim Anziehen, beim Essen und nachts. Ein Heimplatz fühlt sich für ihn zu groß und zu anonym an, allein in der alten Wohnung geht es aber auch nicht mehr. In der Nachbarstadt gibt es ein Haus, in dem acht Menschen zusammenleben, jeder mit eigenem Zimmer, einer gemeinsamen Küche und einem Pflegedienst, der rund um die Uhr da ist.

Diese Wohnform heißt im Alltag Pflege-WG und im Gesetz ambulant betreute Wohngruppe. Sie liegt zwischen der eigenen Wohnung und dem Pflegeheim, und rechtlich ist sie eindeutig auf der ambulanten Seite. Das hat Folgen für die Verträge, für das Geld und für die Frage, wer eigentlich das Sagen hat.

Der Unterschied ist größer, als es von außen aussieht. In einer Pflege-WG sind die Bewohner Mieter und Auftraggeber, nicht Heimbewohner. Sie entscheiden gemeinsam über den Pflegedienst, über den Alltag und über das Personal. Das schafft Freiheit und bedeutet gleichzeitig Verantwortung, die in einem Heim jemand anders trägt.

Kurz und knapp: Eine Pflege-WG ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft, in der pflegebedürftige Menschen zur Miete zusammenleben und die Pflege gemeinsam organisieren. Jeder Bewohner ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich zu den üblichen ambulanten Leistungen einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich erhalten (§ 45f Abs. 1 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens drei Bewohner pflegebedürftig sind und die Gruppe gemeinsam eine Person für organisatorische Aufgaben beauftragt hat. Für die Gründung einer neuen Wohngruppe gibt es zusätzlich eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 Euro je Person (§ 45g Abs. 1 SGB XI).

Das Wichtigste in Kürze
  • Rechtlich ist die Pflege-WG ambulant. Es gilt Mietrecht plus Pflegevertrag, nicht das Heimrecht.
  • Der Wohngruppenzuschlag beträgt 224 Euro im Monat und kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
  • Die Gruppe darf aus drei bis zwölf Personen bestehen, von denen mindestens drei pflegebedürftig sein müssen.
  • Eine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft ist gesetzliche Voraussetzung für den Zuschlag.
  • Wer ein Rundum-Paket wie im Heim erwartet, ist in einer Pflege-WG falsch. Angehörige sind hier gefragt.

Was eine Pflege-WG von Heim und eigener Wohnung unterscheidet

Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Gebäude, sondern in den Verträgen. Im Pflegeheim schließen Sie einen einzigen Vertrag mit einem Anbieter, der Wohnen, Verpflegung und Pflege als Paket schuldet. In der Pflege-WG unterschreiben Sie mehrere getrennte Verträge: einen Mietvertrag für das Zimmer und die Mitnutzung der Gemeinschaftsräume, einen Pflegevertrag mit einem ambulanten Dienst und meist eine Vereinbarung über die gemeinsame Haushaltsführung.

Aus dieser Trennung folgt fast alles andere. Sie können den Pflegedienst wechseln, ohne umzuziehen. Sie können den Umfang der Pflegeleistungen anpassen. Und Sie tragen als Gruppe die Verantwortung dafür, dass der Alltag organisiert ist.

Eine Pflege-WG ist keine Wohngemeinschaft im studentischen Sinn. Bewohner sind in der Regel schwer pflegebedürftig, viele leben mit einer Demenz. Die Gruppe wird nicht von den Bewohnern selbst geführt, sondern von Angehörigen, gesetzlichen Betreuern oder Bevollmächtigten, die gemeinsam entscheiden. In der Praxis nennt sich dieses Gremium oft Angehörigengremium oder Auftraggebergemeinschaft.

Die zweite Bauform ist die anbieterverantwortete Wohngemeinschaft. Hier stellt ein Träger die Wohnung, den Pflegedienst und die Betreuung aus einer Hand. Das ist bequemer, verringert aber die Mitsprache und rückt die Wohnform näher an eine stationäre Versorgung.

Gut zu wissen: Die Länder regeln in ihren Wohn- und Teilhabegesetzen unterschiedlich, ab wann eine Wohngemeinschaft als stationäre Einrichtung gilt und damit unter die Heimaufsicht fällt. Fragen Sie die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes, wie die konkrete Wohngruppe eingeordnet ist. Davon hängt ab, welche Schutzvorschriften gelten.

Welche Voraussetzungen muss die Wohngruppe erfüllen?

Das Gesetz stellt vier Bedingungen auf, und alle vier müssen gleichzeitig erfüllt sein. Sie stehen in § 45f Abs. 1 SGB XI und entscheiden darüber, ob der Wohngruppenzuschlag fließt (gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Die erste Bedingung betrifft die Größe. Der Bewohner muss mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung leben, und zwar zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung. Von diesen weiteren Personen müssen mindestens zwei ebenfalls pflegebedürftig im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI sein. Eine Wohngruppe hat also drei bis zwölf Mitglieder, von denen mindestens drei pflegebedürftig sind.

Die zweite Bedingung verlangt, dass der Bewohner bestimmte Leistungen bezieht. Genannt sind die Pflegesachleistung nach § 36, das Pflegegeld nach § 37, die Kombinationsleistung nach § 38, die Umwandlung des Sachleistungsbetrags nach § 45a oder der Entlastungsbetrag nach § 45b, sofern es sich um Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 handelt.

Die dritte Bedingung ist die wichtigste und wird am häufigsten übersehen. Die Mitglieder der Wohngruppe müssen gemeinschaftlich eine Person beauftragt haben, die unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten verrichtet oder die Mitglieder bei der Haushaltsführung unterstützt. Diese Person heißt in der Praxis Präsenzkraft oder Alltagsbegleitung.

Die vierte Bedingung grenzt die Wohngruppe vom Heim ab. Es darf keine Versorgungsform vorliegen, in der ein Anbieter Leistungen anbietet oder gewährleistet, die dem für vollstationäre Pflege vereinbarten Leistungsumfang weitgehend entsprechen. Der Anbieter muss die Bewohner vor dem Einzug ausdrücklich darauf hinweisen, dass er diesen Leistungsumfang nicht erbringt und die Versorgung auch von den eigenen Ressourcen und dem sozialen Umfeld getragen werden muss.

Dieser Hinweis ist kein Formalismus. Er ist der Punkt, an dem viele Familien zum ersten Mal begreifen, dass eine Pflege-WG keine kleine Ausgabe eines Pflegeheims ist.

Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag?

Der Zuschlag beträgt 224 Euro monatlich und wird pauschal gezahlt, ohne Nachweis einzelner Ausgaben (§ 45f Abs. 1 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Er steht jedem anspruchsberechtigten Bewohner einzeln zu. In einer Gruppe mit sechs Bewohnern der Pflegegrade 2 bis 5 kommen damit 1.344 Euro im Monat zusammen, aus denen die Gruppe die Präsenzkraft finanziert.

Der Zuschlag wird zusätzlich zu den übrigen ambulanten Leistungen gezahlt. Er mindert weder das Pflegegeld noch die Pflegesachleistung und wird auch nicht auf den Entlastungsbetrag angerechnet.

Für den Antrag darf die Pflegekasse einen festen Katalog an Unterlagen verlangen. Das Gesetz zählt ihn vollständig auf, und mehr darf sie nicht verlangen: eine formlose Bestätigung, dass die Voraussetzungen zur Gruppengröße erfüllt sind, Adresse und Gründungsdatum der Wohngruppe, den Mietvertrag einschließlich eines Grundrisses der Wohnung, den Pflegevertrag nach § 120 SGB XI sowie Name, Anschrift, Telefonnummer und Unterschrift der beauftragten Person nebst deren vereinbarten Aufgaben (§ 45f Abs. 2 SGB XI).

Weitere Nachweise muss niemand beibringen. Wenn eine Pflegekasse darüber hinaus Belege über die Verwendung der 224 Euro verlangt, lohnt der Hinweis auf diese Aufzählung und auf den pauschalen Charakter der Leistung.

Achtung: Eine Tages- oder Nachtpflege nach § 41 SGB XI können Bewohner einer Pflege-WG nur zusätzlich in Anspruch nehmen, wenn eine Prüfung des Medizinischen Dienstes gegenüber der Pflegekasse nachweist, dass die Versorgung in der Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist. Planen Sie diese Prüfung ein, bevor Sie einen Tagespflegeplatz fest zusagen.

Welche Leistungen kommen sonst noch zusammen?

Weil die Pflege-WG ambulant ist, gelten alle ambulanten Leistungsbeträge in voller Höhe. Das ist der finanzielle Kern dieser Wohnform: Es wird nicht nach dem deutlich niedrigeren stationären Schlüssel abgerechnet, sondern nach dem ambulanten.

Leistung Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) 796 Euro 1.497 Euro 1.859 Euro 2.299 Euro
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) 347 Euro 599 Euro 800 Euro 990 Euro
Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI) 224 Euro 224 Euro 224 Euro 224 Euro
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) 131 Euro 131 Euro 131 Euro 131 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) 42 Euro 42 Euro 42 Euro 42 Euro

Alle Werte sind Monatsbeträge und dem Gesetzestext entnommen (gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich aus, lassen sich aber als Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI mischen. In der Praxis wählen die meisten WG-Bewohner die Sachleistung oder eine Kombination, weil die Pflege von einem Dienst erbracht wird.

Hinzu kommt der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro. Er steht Bewohnern einer Pflege-WG genauso zu wie Menschen, die zu Hause gepflegt werden, weil die Wohngruppe rechtlich häusliche Umgebung ist (§ 42a Abs. 1 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Was kostet ein Platz in einer Pflege-WG?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, weil sich der Platz aus mehreren getrennten Rechnungen zusammensetzt. Anders als im Heim, wo ein Gesamtentgelt ausgewiesen wird, zahlen Sie in der Wohngruppe an mehrere Empfänger. Wer vergleichen will, muss diese Posten zusammenrechnen.

Die vier typischen Blöcke sind: Miete samt Nebenkosten für das eigene Zimmer und den Anteil an den Gemeinschaftsflächen, ein Haushaltsgeld für Lebensmittel und Verbrauchsgüter, der Eigenanteil an der Pflege, soweit die Sachleistung nicht reicht, und der Anteil an der Präsenzkraft, den in der Regel der Wohngruppenzuschlag abdeckt.

Ob eine Pflege-WG am Ende günstiger ist als ein Heimplatz, hängt vom Pflegebedarf ab. Bei mittlerem Bedarf schneidet die Wohngruppe oft besser ab, weil die ambulanten Leistungsbeträge höher sind als die stationären. Bei sehr hohem Bedarf kehrt sich das um, weil die Pflegesachleistung dann schnell ausgeschöpft ist und jede weitere Stunde privat bezahlt wird.

Zum Vergleich: Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim lag im ersten Aufenthaltsjahr zum Stichtag 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro monatlich (vdek, Auswertung zum Stichtag 01.07.2026). Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, erklärt unser Beitrag zum Eigenanteil in der Seniorenresidenz.

Reicht das Einkommen nicht, greift auch bei der Pflege-WG die Hilfe zur Pflege. Der Weg dorthin ist in unserem Beitrag zur Unterstützung durch das Sozialamt beschrieben.

Gibt es Geld für die Gründung einer Wohngruppe?

Ja, für die Gründung einer neuen ambulant betreuten Wohngruppe gibt es eine einmalige Anschubfinanzierung. Pflegebedürftige, die in der neuen Wohngruppe Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag haben und an der gemeinsamen Gründung beteiligt sind, erhalten für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung einmalig bis zu 2.613 Euro je Person (§ 45g Abs. 1 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Der Gesamtbetrag je Wohngruppe ist auf 10.452 Euro begrenzt. Sind mehr als vier Anspruchsberechtigte beteiligt, wird die Summe anteilig auf deren Versicherungsträger aufgeteilt. Das Geld kommt zusätzlich zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, für die je Maßnahme bis zu 4.180 Euro zur Verfügung stehen.

Zwei Fristen entscheiden darüber, ob das Geld noch fließt. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu stellen. Und der Anspruch endet insgesamt mit Ablauf des Monats, in dem das Bundesamt für Soziale Sicherung mitteilt, dass mit der Förderung eine Gesamthöhe von 30 Millionen Euro erreicht worden ist (§ 45g Abs. 2 SGB XI).

Praktisch heißt das: Fragen Sie vor der Planung bei der Pflegekasse nach, ob der Fördertopf noch offen ist. Die Umgestaltungsmaßnahme selbst darf ausdrücklich schon vor der Gründung und vor dem Einzug erfolgen, ausgezahlt wird aber erst, wenn die Gründung nachgewiesen ist.

Für wen passt eine Pflege-WG, und für wen nicht?

Eine Pflege-WG passt besonders gut zu Menschen mit Demenz, die von einer überschaubaren Gruppe und festen Gesichtern profitieren. Der Alltag ist kleinteiliger als im Heim, es wird gemeinsam gekocht und gegessen, und die Wege sind kurz. Viele Bewohner bleiben länger aktiv, weil sie im Haushalt mittun können.

Sie passt außerdem zu Familien, die mitgestalten wollen und dafür Zeit haben. Die Auftraggebergemeinschaft trifft regelmäßig Entscheidungen: über Personal, über Anschaffungen, über Konflikte in der Gruppe. Wer das als Belastung empfindet, wird in einer selbstverantworteten WG nicht glücklich.

Weniger geeignet ist die Wohnform bei sehr hohem medizinischem Bedarf und bei starker nächtlicher Unruhe in schweren Fällen. Zwar arbeiten viele Wohngruppen mit Nachtwache, verbindlich vorgeschrieben ist sie aber nicht. Fragen Sie deshalb konkret, wer nachts im Haus ist und ob es sich um eine Fachkraft handelt.

Auch bei akuten Krisen stößt die Wohngruppe eher an Grenzen als eine größere Einrichtung, die Personal umschichten kann. Wenn Sie abwägen, ob eine stationäre Lösung die tragfähigere ist, hilft der Überblick in unserem kompletten Ratgeber zur Seniorenresidenz. Für Menschen mit Demenz lohnt zusätzlich der Blick auf die spezialisierte Demenzbetreuung.

Woran erkennen Sie eine gut geführte Pflege-WG?

Das verlässlichste Zeichen ist, dass die Gruppe Ihnen ihre Entscheidungswege erklären kann, ohne ins Stocken zu geraten. Wer entscheidet über den Pflegedienst, wie oft trifft sich das Gremium, wie werden Konflikte gelöst, wie wird das Haushaltsgeld abgerechnet. Auf diese Fragen hat eine funktionierende Wohngruppe klare Antworten.

Achten Sie außerdem auf diese Punkte:

  • Präsenzkraft im Alltag. Fragen Sie nach den Stunden, in denen sie tatsächlich anwesend ist, nicht nach dem Stellenanteil auf dem Papier.
  • Trennung von Vermieter und Pflegedienst. Gehören beide zum selben Unternehmen, ist der Wechsel des Dienstes praktisch schwer, auch wenn er rechtlich möglich bleibt.
  • Verträge im Original. Lassen Sie sich Mietvertrag, Pflegevertrag und Gemeinschaftsvereinbarung vor der Entscheidung vollständig aushändigen.
  • Nachtversorgung. Wache Nachtbereitschaft, Rufbereitschaft oder gar nichts, das sind drei sehr verschiedene Dinge.
  • Umgang mit dem Auszug. Klären Sie, was passiert, wenn der Pflegebedarf die Möglichkeiten der Gruppe übersteigt.

Besuchen Sie zur Essenszeit, nicht am Vormittag. Beim gemeinsamen Mittagessen sehen Sie in zwanzig Minuten mehr über die Atmosphäre einer Wohngruppe als in einer geführten Besichtigung. Wird gesprochen, wird jemand begleitet, der langsam isst, sitzt die Präsenzkraft mit am Tisch.

Wer die Vertragslage vorher verstehen will, findet in unserem Beitrag zu Residenzvertrag, Heimvertrag und Servicevertrag die Unterschiede der Vertragstypen erklärt.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Personen leben in einer Pflege-WG?

Das Gesetz verlangt, dass der Bewohner mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung lebt (§ 45f Abs. 1 SGB XI). Die Gruppe umfasst also drei bis zwölf Mitglieder. Mindestens drei davon müssen pflegebedürftig sein.

Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag?

Er beträgt 224 Euro monatlich je anspruchsberechtigtem Bewohner und wird pauschal gezahlt (§ 45f Abs. 1 SGB XI). Er kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung und wird nicht auf diese angerechnet. In der Praxis finanziert die Gruppe damit die gemeinsam beauftragte Präsenzkraft.

Ist eine Pflege-WG günstiger als ein Pflegeheim?

Das hängt vom Pflegebedarf ab. Bei mittlerem Bedarf ist die Wohngruppe häufig günstiger, weil die ambulanten Leistungsbeträge höher sind als die stationären. Bei sehr hohem Bedarf kehrt sich das Verhältnis um, weil jede Stunde über die Pflegesachleistung hinaus privat bezahlt werden muss.

Gilt in der Pflege-WG das Heimrecht?

In der ambulant betreuten Wohngemeinschaft gelten grundsätzlich Mietrecht und der Pflegevertrag, nicht das Heimrecht. Ob eine konkrete Wohngruppe unter die Heimaufsicht des Bundeslandes fällt, richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz und danach, wie stark der Anbieter die Versorgung bestimmt. Die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes gibt darüber Auskunft.

Kann man eine Pflege-WG selbst gründen?

Ja, und es gibt dafür eine Anschubfinanzierung von einmalig bis zu 2.613 Euro je Person für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der Wohnung, begrenzt auf 10.452 Euro je Wohngruppe (§ 45g Abs. 1 SGB XI). Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden. Erkundigen Sie sich vorab bei der Pflegekasse, ob der bundesweite Fördertopf noch offen ist.

Eignet sich eine Pflege-WG bei Demenz?

Häufig ja. Die kleine Gruppe, feste Bezugspersonen und ein alltagsnaher Tagesablauf kommen Menschen mit Demenz entgegen. Grenzen zeigen sich bei starker nächtlicher Unruhe oder hohem medizinischem Bedarf, weil eine wache Nachtwache in Wohngruppen nicht überall vorgehalten wird.

Wie finde ich eine Pflege-WG oder eine Alternative in meiner Nähe?

Pflegestützpunkte und die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kennen die Angebote der Region und wissen, welche Wohngruppen freie Plätze haben. Weil das Angebot regional sehr unterschiedlich ist, lohnt der Vergleich mit stationären Häusern. Auf Seniorenresidenz in der Nähe verschaffen Sie sich einen Überblick über die Einrichtungen in Ihrer Region.

Was passiert, wenn der Pflegebedarf zu groß wird?

Dann steht ein Umzug an, meist in eine stationäre Einrichtung. Klären Sie diesen Punkt vor dem Einzug und lassen Sie sich sagen, wie die Gruppe bisher damit umgegangen ist. Gute Wohngruppen sprechen offen darüber und helfen bei der Suche nach einem Anschlussplatz.


Eine Pflege-WG gibt Menschen mit Pflegebedarf ein Stück Alltag zurück, verlangt aber Beteiligung von denen, die sie tragen. Wenn Sie prüfen, ob diese Wohnform zu Ihrer Familie passt, sehen Sie sich mehrere Gruppen an und vergleichen Sie sie mit stationären Angeboten. Auf Seniorenresidenz in der Nähe vergleichen Sie kostenlos passende Häuser in Ihrer Region.

Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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