Ihre Mutter ist in der Küche gestürzt, Oberschenkelhalsbruch, die Operation ist gut verlaufen. Am Donnerstagvormittag kommt die Stationsärztin bei der Visite vorbei und erwähnt beiläufig, dass die Entlassung für Freitag vorgesehen ist. Sie stehen auf dem Flur und rechnen: zweiter Stock, kein Aufzug, kein Pflegegrad, niemand zu Hause.
Diese Situation trifft Familien fast immer unvorbereitet. Ein Pflegegrad nach dem Krankenhaus lässt sich zwar deutlich schneller bekommen als im Normalfall, aber nur, wenn der Antrag rechtzeitig läuft und die Übergangszeit überbrückt ist. Beides organisiert niemand von allein.
Dieser Beitrag zeigt, was in den Tagen vor der Entlassung zu klären ist: wann der Antrag gestellt wird, was das Entlassmanagement leisten muss, welche Rolle der Sozialdienst spielt und welche Versorgungsform die Lücke schließt. Wir von Seniorenresidenz in der Nähe haben zusammengetragen, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten.
Kurz und knapp: Stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad noch während des Klinikaufenthalts, denn Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Das Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, die Anschlussversorgung zu organisieren (§ 39 Abs. 1a SGB V, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026), zuständig dafür ist der Sozialdienst. Lässt sich die Versorgung nicht rechtzeitig sichern, kommt Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu zehn Tage infrage (§ 39e SGB V). Für die Zeit danach ist Kurzzeitpflege die übliche Brücke, dafür stehen gemeinsam mit der Verhinderungspflege 3.539 Euro im Jahr bereit (gesetze-im-internet.de, Stand seit 01.07.2025).
- Der Antrag gehört in die erste Woche des Klinikaufenthalts, nicht in die Woche nach der Entlassung.
- Der Sozialdienst des Krankenhauses ist Ihr wichtigster Ansprechpartner und kostenfrei.
- Bei Klinikaufenthalt gilt für die Begutachtung eine verkürzte Frist von einer Woche.
- Kurzzeitpflege setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus, sonst greift die Krankenkasse ein.
- Treffen Sie die Entscheidung über einen dauerhaften Einzug nicht im Entlassungsstress.
Warum der Antrag noch in der Klinik gestellt werden sollte
Für die Leistungen zählt der Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht, nicht der Tag der Begutachtung. Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt (§ 33 Abs. 1 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Wer erst nach der Entlassung anruft, verliert im ungünstigen Fall einen ganzen Monat.
Der Antrag ist formlos. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt rechtlich, schriftlich mit Datum ist er belastbarer. Nennen Sie Name, Versichertennummer, das Krankenhaus mit Station und den Grund des Aufenthalts. Ein Satz reicht aus, eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht nötig.
Wichtig ist die Vollmacht. Ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis darf die Pflegekasse mit Ihnen nicht über den Fall sprechen. Liegt nichts vor und ist Ihre Mutter noch entscheidungsfähig, lässt sich eine einfache schriftliche Vollmacht am Krankenbett unterschreiben. Das spart später Wochen.
Stellen Sie den Antrag auch dann, wenn Sie hoffen, dass sich der Zustand wieder bessert. Nach einem Sturz mit Operation bleibt bei älteren Menschen häufig ein dauerhaft höherer Hilfebedarf zurück, selbst wenn die Heilung gut verläuft. Ein Antrag, der sich später als überflüssig erweist, kostet nichts und lässt sich zurückziehen. Ein Antrag, der zu spät kommt, kostet Leistungen für Wochen.
Was muss das Entlassmanagement leisten?
Das Krankenhaus ist verpflichtet, die Versorgung nach der Entlassung zu organisieren, und darf Patienten nicht ungeklärt nach Hause schicken. Diese Pflicht ergibt sich aus § 39 Abs. 1a SGB V (gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Sie umfasst die Bedarfserhebung, die Planung der Anschlussversorgung und die Abstimmung mit Kranken- und Pflegekasse.
Dazu gehört auch, dass das Krankenhaus für eine Übergangszeit Arzneimittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder Soziotherapie verordnen kann. Ein Rollator, ein Toilettenstuhl oder ein Pflegebett müssen also nicht erst nach der Entlassung beantragt werden.
In der Praxis funktioniert das unterschiedlich gut. Fragen Sie deshalb früh und schriftlich nach dem Entlassungsplan und lassen Sie sich den geplanten Termin nennen. Wenn die häusliche Versorgung zum vorgesehenen Termin nicht gesichert ist, sagen Sie das deutlich und dokumentieren Sie, wem Sie es gesagt haben.
Welche Rolle spielt der Sozialdienst im Krankenhaus?
Der Sozialdienst ist die Stelle, die Anträge, Reha, Kurzzeitpflege und Heimplätze tatsächlich in die Wege leitet. Die Beratung ist für Patienten und Angehörige kostenfrei. Melden Sie sich dort von sich aus, statt zu warten, bis jemand auf Sie zukommt, denn auf vielen Stationen kommt der Kontakt erst spät zustande.
Bringen Sie zum ersten Gespräch mit: Versichertenkarte und Pflegekasse, vorhandene Vollmachten, eine kurze Beschreibung der Wohnsituation mit Stockwerk und Treppen, Angaben zu Unterstützung im Umfeld sowie eine realistische Einschätzung dessen, was Sie selbst leisten können.
Der Sozialdienst kennt die freien Kurzzeitpflegeplätze in der Region und weiß, welche Häuser kurzfristig aufnehmen. Er kann außerdem den Antrag auf Anschlussrehabilitation anstoßen und beim Antrag auf Hilfe zur Pflege beraten, wenn das Einkommen für die Kosten nicht reicht. Wie dieser Weg abläuft, beschreiben wir im Beitrag zur Unterstützung durch das Sozialamt.
Klar ist auch, was der Sozialdienst nicht leisten kann. Er nimmt Ihnen die Entscheidung nicht ab, und er kann keinen bestimmten Platz zusagen. Wenn Ihnen ein Haus vorgeschlagen wird, das Sie nicht überzeugt, dürfen Sie ablehnen. Sie sind nicht verpflichtet, den erstbesten freien Platz anzunehmen, auch wenn der Zeitdruck etwas anderes nahelegt.
Wie schnell wird nach einem Klinikaufenthalt begutachtet?
Befindet sich die antragstellende Person im Krankenhaus oder in einer Reha und muss die Anschlussversorgung geklärt werden, gilt eine verkürzte Begutachtungsfrist von fünf Arbeitstagen (§ 18a Abs. 5 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Im Regelfall hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit für den Bescheid (§ 18c Abs. 1 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Diese Verkürzung müssen Sie aber anstoßen, indem Sie die Situation der Pflegekasse mitteilen.
Die Begutachtung findet dann häufig direkt in der Klinik statt. Das hat einen Nachteil: Der Gutachter sieht einen Menschen in einer Ausnahmesituation, ohne die gewohnte Umgebung. Bitten Sie darum, dass eine Person dabei sein darf, die den Alltag zu Hause kennt, und schildern Sie, wie die Versorgung vor dem Sturz aussah.
Hält die Pflegekasse die Regelfrist nicht ein, muss sie für jede begonnene Woche der Überschreitung 70 Euro an die antragstellende Person zahlen (§ 18c Abs. 1 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Diese Zahlung gibt es nicht automatisch in jedem Fall, es lohnt sich aber, bei einer deutlichen Verzögerung nachzufragen.
Übergangspflege im Krankenhaus: wann sie greift
Lässt sich die Anschlussversorgung nicht rechtzeitig organisieren, kann die Versorgung für eine kurze Zeit im Krankenhaus selbst weiterlaufen. Diese Übergangspflege ist in § 39e SGB V geregelt und auf bis zu zehn Tage je Krankenhausbehandlung begrenzt (gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Sie ist als Notlösung gedacht, nicht als Ersatz für eine geplante Anschlussversorgung.
Voraussetzung ist, dass weder häusliche Krankenpflege noch Kurzzeitpflege noch eine Rehabilitation rechtzeitig zur Verfügung stehen. Für die Übergangspflege fällt wie bei einer Krankenhausbehandlung die gesetzliche Zuzahlung an. Sprechen Sie den Sozialdienst aktiv darauf an, denn von allein wird diese Möglichkeit selten angeboten.
Beachten Sie außerdem, dass die Übergangspflege in dem Krankenhaus stattfindet, das die Behandlung durchgeführt hat. Ein Wechsel in eine andere Klinik ist damit nicht gemeint, und ein Anspruch auf einen bestimmten Zeitraum besteht ebenfalls nicht. Für Sie heißt das vor allem, dass ein Puffer von höchstens zehn Tagen entsteht, der von der ersten Stunde an genutzt werden muss.
Rechnen Sie damit, dass zehn Tage kurz sind. Nutzen Sie die Zeit, um Kurzzeitpflegeplätze anzufragen, den Pflegegrad voranzutreiben und die Wohnung anzupassen. Parallel zu arbeiten ist hier wichtiger als der Reihe nach vorzugehen.
Kurzzeitpflege als Brücke nach der Entlassung
Kurzzeitpflege ist die übliche Lösung für die Wochen zwischen Klinik und dauerhafter Versorgung. Sie findet in einer stationären Einrichtung statt und wird von der Pflegekasse bezuschusst. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro (gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).
| Option | Wer zahlt | Voraussetzung | Dauer |
|---|---|---|---|
| Anschlussrehabilitation | Krankenkasse oder Rentenversicherung | ärztlich festgestellte Reha-Fähigkeit | ärztlich festgelegt |
| Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V) | Krankenkasse | keine andere Versorgung verfügbar | bis zu zehn Tage |
| Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) | Krankenkasse | ärztliche Verordnung | befristet |
| Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) | Pflegekasse, Zuschuss aus 3.539 Euro im Jahr | Pflegegrad 2 bis 5 | bis zu acht Wochen im Kalenderjahr |
| Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad (§ 39c SGB V) | Krankenkasse | kein Pflegegrad 2 oder höher | für eine Übergangszeit |
| Dauerhafter Einzug | Pflegekasse und Eigenanteil | Pflegegrad und Heimvertrag | unbefristet |
Wichtig ist eine Einschränkung, die viele Familien überrascht: Der Zuschuss der Pflegekasse deckt die pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst, genau wie bei einem dauerhaften Heimplatz. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat lässt sich unter anderem für Kurzzeitpflege einsetzen (§ 45b SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).
Kurzzeitpflegeplätze sind knapp, besonders vor Feiertagen und in den Sommermonaten. Fragen Sie deshalb mehrere Häuser gleichzeitig an und lassen Sie sich auf Wartelisten setzen. Wie die Übergangszeit im Detail abläuft, lesen Sie in unserem Beitrag zur Kurzzeitpflege zur Überbrückung.
Wie es nach der Kurzzeitpflege weitergeht
Die Kurzzeitpflege ist der richtige Zeitpunkt, um in Ruhe zu entscheiden, und genau dafür sollten Sie sie nutzen. In dieser Zeit ist die Versorgung gesichert, der Druck aus dem Entlassungstermin ist raus, und der Zustand nach der Operation stabilisiert sich. Viele Familien merken erst jetzt, was dauerhaft möglich ist.
Drei Wege stehen offen. Die Rückkehr nach Hause mit ambulantem Pflegedienst, Tagespflege und angepasster Wohnung. Der Umzug in betreutes Wohnen, wenn vor allem Sicherheit und Erreichbarkeit fehlen. Oder der dauerhafte Einzug in eine Einrichtung, wenn der Pflegebedarf rund um die Uhr besteht.
Kommt die Rückkehr nach Hause infrage, klären Sie die Wohnung früh. Eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe im Bad, ein Treppenlift oder das Entfernen von Türschwellen entscheiden oft darüber, ob die häusliche Versorgung überhaupt trägt. Die Pflegekasse beteiligt sich an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Stellen Sie den Antrag, bevor die Arbeiten beginnen, sonst entfällt die Förderung.
Beim dauerhaften Einzug lohnt der Blick auf die Zahlen. Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr lag bundesweit bei 3.364 Euro im Monat (vdek, Auswertung zum Stichtag 01.07.2026), die Pflegekasse steuert je nach Pflegegrad zwischen 131 und 2.096 Euro bei (§ 43 SGB XI, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Eine Aufschlüsselung finden Sie im Überblick zum Eigenanteil in der Seniorenresidenz.
Besichtigen Sie trotz Zeitdruck jedes Haus persönlich, bevor Sie unterschreiben. Eine Stunde vor Ort sagt mehr als jede Broschüre. Unsere Checkliste für den Rundgang hilft dabei, die richtigen Fragen zu stellen.
Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich den Pflegegrad beantragen, wenn mein Angehöriger in der Klinik liegt?
So früh wie möglich, am besten in den ersten Tagen des Aufenthalts. Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, deshalb kostet jedes Zögern Geld. Der Antrag ist formlos und lässt sich telefonisch stellen, sollte aber zusätzlich schriftlich mit Datum bestätigt werden.
Was ist Übergangspflege im Krankenhaus?
Übergangspflege bedeutet, dass die Versorgung im Krankenhaus weiterläuft, wenn sich die Anschlussversorgung nicht rechtzeitig organisieren lässt. Sie ist auf bis zu zehn Tage je Krankenhausbehandlung begrenzt (§ 39e SGB V) und setzt voraus, dass weder häusliche Krankenpflege noch Kurzzeitpflege noch eine Reha verfügbar sind. Fragen Sie beim Sozialdienst danach.
Bekomme ich Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad?
Die Kurzzeitpflege der Pflegekasse setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus. Liegt kein Pflegegrad oder nur Pflegegrad 1 vor, kann die Krankenkasse für eine Übergangszeit einspringen (§ 39c SGB V). Den Antrag stellt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses.
Wie schnell muss die Pflegekasse nach einem Klinikaufenthalt entscheiden?
Im Regelfall gilt eine Frist von 25 Arbeitstagen. Liegt die Person im Krankenhaus oder in einer Reha und muss die Anschlussversorgung geklärt werden, verkürzt sich die Frist für die Begutachtung auf eine Woche (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Teilen Sie der Pflegekasse die Situation ausdrücklich mit, sonst läuft der Antrag im normalen Verfahren.
Darf das Krankenhaus entlassen, obwohl die Versorgung nicht geklärt ist?
Über den Entlassungszeitpunkt entscheidet das Krankenhaus nach medizinischen Kriterien. Es ist aber verpflichtet, die Anschlussversorgung zu organisieren (§ 39 Abs. 1a SGB V). Sagen Sie dem Sozialdienst und der Stationsleitung schriftlich, wenn die Versorgung zu Hause nicht gesichert ist, und schalten Sie im Zweifel die Krankenkasse ein.
Was kostet Kurzzeitpflege?
Die Pflegekasse bezuschusst die pflegebedingten Kosten aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich kann einen Teil davon auffangen (§ 45b SGB XI).
Wie finde ich kurzfristig einen Platz in einer Seniorenresidenz?
Fragen Sie mehrere Häuser parallel an und nennen Sie Pflegegrad, gewünschten Termin und Besonderheiten wie Demenz oder Beatmung. Der Sozialdienst kennt die Lage vor Ort und hat oft direkte Kontakte. Auf Seniorenresidenz in der Nähe vergleichen Sie kostenlos Häuser in Ihrer Region und sehen auf einen Blick, welche Einrichtungen infrage kommen.
Ein Pflegegrad nach dem Krankenhaus ist kein Selbstläufer, aber auch keine Hürde, wenn Sie früh anfangen. Antrag in der ersten Woche, Sozialdienst einschalten, Übergangszeit über Kurzzeitpflege absichern und die dauerhafte Entscheidung erst danach treffen. Auf Seniorenresidenz in der Nähe vergleichen Sie kostenlos passende Häuser in Ihrer Region.
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