Seniorenresidenz-Kosten-Rechner 2026: Eigenanteil in 60 Sekunden
Kurz und knapp
Stand: 2026-05. Der monatliche Eigenanteil einer Seniorenresidenz berechnet sich aus vier Bausteinen: Wohnkosten (Apartment + Nebenkosten), Servicepauschale, Pflegekosten je nach Pflegegrad, abzüglich Pflegekassen-Leistung und Leistungszuschlag. Mit dieser einfachen Formel kommen Sie in unter einer Minute zum realistischen Wert für Ihre Wunsch-Residenz. Im Bundes-Schnitt liegt der Eigenanteil 2026 bei 3.387 Euro pro Monat (vdek Juli 2025), in Premium-Residenzen bei 4.500 bis 6.500 Euro. Konkrete Rechen-Beispiele für jeden Pflegegrad finden Sie weiter unten.
Wie funktioniert die Berechnung in 4 Schritten?

Die Formel ist einfacher als Sie denken. Vier Bausteine, eine Subtraktion:
| Baustein | Was er enthält | Typische Bandbreite |
|---|---|---|
| 1. Wohnkosten | Apartment-Miete + Nebenkosten + Heizung + Strom | 800 bis 3.500 € pro Monat |
| 2. Servicepauschale | Concierge, Restaurant, Reinigung, Veranstaltungen | 400 bis 1.500 € pro Monat |
| 3. Pflegekosten (nur falls Pflegegrad) | Pflegestation oder ambulanter Pflegedienst | 0 bis 4.000 € pro Monat (abhängig von Pflegegrad und Setting) |
| 4. Minus: Pflegekassen-Leistung | Sachleistung (ambulant) oder vollstationäre Leistung | 0 bis 2.096 € pro Monat (abhängig von Pflegegrad) |
Formel: Wohnkosten + Servicepauschale + Pflegekosten minus Pflegekassen-Leistung minus Leistungszuschlag = Ihr monatlicher Eigenanteil
Welche Pflegekassen-Leistungen kommen 2026 in Abzug?

Die wichtigsten Beträge auf einen Blick (gültig 2026):
| Pflegegrad | Pflegegeld § 37 (Apartment, Pflege durch Angehörige) | Sachleistung § 36 (Apartment + ambulanter Dienst) | Vollstationär § 43 (Pflegestation) |
|---|---|---|---|
| 0 (kein PG) | 0 € | 0 € | 0 € |
| 1 | 0 € (kein Pflegegeld bei PG 1) | 0 € (kein Anspruch bei PG 1) | 131 € Entlastungsbetrag |
| 2 | 347 € | 796 € | 805 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € | 1.319 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € | 1.855 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € | 2.096 € |
Quelle: SGB XI Paragrafen 36, 37, 43. Werte gültig seit 01.01.2025 nach PUEG-Stufe 2.
Leistungszuschlag § 43c SGB XI (zusätzlich bei vollstationärer Pflege, abhängig von Verweildauer):
- Monate 0 bis 12: 15 % des pflegebedingten Eigenanteils
- Monate 13 bis 24: 30 %
- Monate 25 bis 36: 50 %
- Ab Monat 37: 75 %
Wichtig: Der Zuschlag senkt nur den pflegebedingten Eigenanteil (eEEE), nicht Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten.
Beispiel 1: Apartment in Standard-Residenz, kein Pflegegrad

| Posten | Betrag |
|---|---|
| Apartment-Miete (45 qm) | 1.400 € |
| Nebenkosten und Heizung | 250 € |
| Servicepauschale | 650 € |
| Pflegekosten | 0 € |
| Minus Pflegekassen-Leistung | 0 € |
| Eigenanteil pro Monat | 2.300 € |
Beispiel 2: Apartment mit Pflegegrad 3 (ambulante Pflege)

| Posten | Betrag |
|---|---|
| Apartment-Miete (45 qm) | 1.400 € |
| Nebenkosten und Heizung | 250 € |
| Servicepauschale | 650 € |
| Ambulanter Pflegedienst (entspricht Sachleistung) | 1.700 € |
| Minus Pflegekassen-Sachleistung PG 3 | minus 1.497 € |
| Eigenanteil pro Monat | 2.503 € |
Beispiel 3: Pflegestation mit Pflegegrad 3, im ersten Jahr

| Posten | Betrag |
|---|---|
| Pflegekosten (eEEE pflegebedingt) | 1.800 € |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.000 € |
| Investitionskosten | 500 € |
| Zwischensumme Brutto | 3.300 € |
| Minus vollstationäre Leistung PG 3 | minus 1.319 € |
| Minus Leistungszuschlag § 43c (15 % von 1.800 €) | minus 270 € |
| Eigenanteil pro Monat Jahr 1 | 1.711 € |
Im vierten Jahr derselben Pflegestation: 75 % Leistungszuschlag auf den eEEE, also 1.350 € statt 270 €. Der Eigenanteil sinkt auf etwa 631 € pro Monat (nur Pflegeanteil, Unterkunft und Verpflegung bleiben in voller Höhe).
Beispiel 4: Premium-Residenz in München-Schwabing, Pflegegrad 4

| Posten | Betrag |
|---|---|
| Apartment-Miete (60 qm Premium) | 2.800 € |
| Nebenkosten und Heizung | 350 € |
| Servicepauschale (Premium-Level) | 1.200 € |
| Ambulanter Pflegedienst (Premium-Tarif) | 2.400 € |
| Minus Pflegekassen-Sachleistung PG 4 | minus 1.859 € |
| Eigenanteil pro Monat | 4.891 € |
Welche Hebel reduzieren diesen Eigenanteil zusätzlich?

Fünf legale Spar-Hebel können den berechneten Eigenanteil deutlich senken:
- Leistungszuschlag § 43c (greift automatisch nach Verweildauer in vollstationärer Pflege)
- Sonderschonbetrag § 66a SGB XII (25.000 Euro zusätzlich zum Standard-Freibetrag bei Hilfe zur Pflege)
- Pflegezusatzversicherung (typisch 30 bis 80 Euro Pflegetagegeld, also 900 bis 2.400 Euro pro Monat)
- Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung (Spareffekt 400 bis 1.000 Euro pro Monat je nach Steuersatz)
- Pflegewohngeld in einzelnen Bundesländern wie NRW (200 bis 500 Euro pro Monat)
Komplette Hebel-Analyse im Eigenanteil-2026-Ratgeber.
Was, wenn der Eigenanteil meine finanziellen Möglichkeiten übersteigt?

In dieser Reihenfolge greifen die Sicherungs-Mechanismen:
- Eigenes Einkommen (Rente, Mieteinnahmen, Pflegezusatzversicherung). Das wird zuerst eingesetzt.
- Eigenes Vermögen bis zur Schongrenze (10.000 € plus 25.000 € Sonderschonbetrag pro Person, plus selbstgenutzte Immobilie unter Bedingungen).
- Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen pro Kind.
- Hilfe zur Pflege beim Sozialamt übernimmt die Differenz, wenn alle vorgenannten Quellen ausgeschöpft sind.
Mehr im Sozialamt-Ratgeber.
Häufige Fragen zur Kosten-Berechnung

Wo finde ich die konkreten Apartment-Mieten der einzelnen Residenzen?
Auf der Website der Residenz, im Aufnahmegespräch, oder im Verzeichnis-Eintrag auf unserer Plattform. Premium-Residenzen sind oft nicht öffentlich preistransparent. Im persönlichen Gespräch wird der konkrete Preis genannt.
Sind die Servicepauschalen verhandelbar?
Bei den meisten Häusern nein. Die Servicepauschale ist Teil des Vertragsmodells. Verhandelbar sind manchmal Zusatzleistungen (etwa ob die Reinigung im Standard enthalten ist oder extra gebucht werden muss).
Was zählt zu „Investitionskosten“?
Die Investitionskosten sind ein Beitrag zur Refinanzierung des Heimgebäudes und der Ausstattung. Sie sind gesetzlich in § 82 SGB XI geregelt und werden vom Bewohner getragen. In einigen Bundesländern (z. B. NRW) gibt es Pflegewohngeld, das diese Kosten teilweise übernimmt.
Berechnet der ambulante Pflegedienst seine Leistungen genauso wie eine Pflegestation?
Nein. Ambulante Pflegedienste rechnen nach Leistungskomplexen (jede einzelne Pflegeleistung hat einen Preis), während Pflegestationen Pauschalen pro Tag erheben. Bei ambulanter Pflege ist die Sachleistung der Pflegekasse oft höher als bei vollstationärer, dafür sind die Pflegedienst-Stundenpreise einfach kalkulierbar.
Was kostet ein Tag in der Pflegestation einer Premium-Residenz?
Je nach Pflegegrad und Standort 150 bis 250 Euro Tagessatz vor Abzug der Pflegekassen-Leistung. In Sozialhilfe-tauglichen Häusern eher 90 bis 130 Euro, in Premium-Häusern in München, Berlin, Hamburg auch über 250 Euro.
Welche Kosten kann ich steuerlich geltend machen?
Pflegeheim-Kosten oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung als außergewöhnliche Belastung nach Paragraf 33 EStG. Haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Wäsche) zusätzlich mit 20 Prozent bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Mehr im Eigenanteil-Ratgeber.
Kommt 2027 ein interaktiver Online-Rechner auf dieser Seite?
Ja, wir bauen aktuell einen interaktiven Kosten-Rechner, der die hier gezeigte Formel als Web-Tool umsetzt. Erscheinungstermin voraussichtlich Q3 2026. Bis dahin nutzen Sie die Berechnung manuell mit den Tabellen oben.
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