Schonvermögen 2027: Was das Sozialamt Ihnen lassen muss
Euroscheine, Münzen, Schlüssel und kleine Hausmodelle
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Der Heimplatz ist gefunden, die Rente reicht nicht, und Sie sollen beim Sozialamt Kontoauszüge der letzten Monate einreichen. Auf dem Sparbuch Ihrer Mutter liegen 18.000 Euro, gedacht für die Beerdigung und als Rücklage. Die Frage, die Sie nachts wachhält, lautet: Muss das jetzt alles weg.

Nein, muss es nicht. Das Schonvermögen beim Sozialamt ist der Teil des Vermögens, den die Sozialhilfe nicht antasten darf. Er ergibt sich aus § 90 SGB XII, und das Gesetz nennt dort eine ganze Liste von Werten, die außen vor bleiben, vom Barbetrag über das bewohnte Haus bis zur Altersvorsorge.

Dieser Beitrag erklärt, was geschützt ist, wie hoch der geschützte Geldbetrag derzeit ist und was Sie über Schenkungen, das Elternhaus und den Zugriff auf Erben wissen sollten, bevor Sie einen Antrag stellen.

Kurz und knapp: Beim Schonvermögen beim Sozialamt bleiben nach der Verordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII 10.000 Euro für jede volljährige Person geschützt, dazu 500 Euro für jede Person, die von ihr überwiegend unterhalten wird (gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Für ein Ehepaar sind das zusammen 20.000 Euro. Zusätzlich geschützt sind unter anderem ein angemessenes bewohntes Hausgrundstück, angemessener Hausrat, gefördertes Altersvorsorgevermögen und ein angemessenes Kraftfahrzeug (§ 90 Abs. 2 SGB XII, 2026). Über eine Härtefallregelung kann weiteres Vermögen geschützt sein.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der geschützte Geldbetrag steht nicht im Gesetz selbst, sondern in einer Rechtsverordnung.
  • Das bewohnte Eigenheim ist geschützt, solange es bewohnt wird.
  • Riester-Vermögen bleibt außen vor, normale Lebensversicherungen in der Regel nicht.
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre können zurückgefordert werden.
  • Grundsicherung wird nicht von den Erben zurückgefordert, Hilfe zur Pflege schon.

Was bedeutet Schonvermögen im Sozialrecht?

Der Grundsatz ist streng, die Ausnahmen sind es, was zählt. § 90 Abs. 1 SGB XII bestimmt in einem einzigen Satz, dass das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen ist. Erst Absatz 2 zählt in zehn Nummern auf, wovon die Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden darf (gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Verwertbar heißt, dass sich der Wert zu Geld machen lässt, durch Verkauf, Kündigung oder Beleihung. Ein Sparguthaben ist verwertbar, ein Anteil an einer Erbengemeinschaft in der Praxis oft nicht sofort. Für solche Fälle gibt es die Darlehenslösung, auf die wir weiter unten kommen.

Wichtig ist, wessen Vermögen überhaupt geprüft wird. Bei der Hilfe zur Pflege zählt neben dem Vermögen der pflegebedürftigen Person auch das des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners (§ 61 SGB XII, 2026). Das Vermögen der Kinder bleibt außen vor, geprüft wird bei ihnen nur das Einkommen, und auch das erst oberhalb einer hohen Grenze.

Für beide Leistungen gilt dieselbe Vermögensprüfung. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verweist das Gesetz für den Einsatz des Vermögens ausdrücklich auf die §§ 90 und 91 SGB XII (§ 43 Abs. 1 SGB XII, 2026), und bei der Hilfe zur Pflege ergibt sich dasselbe aus dem Elften Kapitel. Unterschiedlich ist nur, was mit dem Einkommen geschieht und ob nach dem Tod Kostenersatz droht.

Schonvermögen ist damit kein Freibetrag im steuerlichen Sinn, sondern eine Liste von Ausnahmen. Wer sie kennt, führt das Gespräch beim Sozialamt anders, weil er gezielt auf einzelne Nummern verweisen kann.

Wie viel Geld dürfen Sie behalten?

Das Gesetz nennt an dieser Stelle selbst keine Zahl. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII spricht nur von kleineren Barbeträgen oder sonstigen Geldwerten und ergänzt, dass eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen ist. Die Zahl steht in einer eigenen Rechtsverordnung.

Diese Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII bestimmt in § 1: geschützt sind 10.000 Euro für jede volljährige Person sowie 500 Euro für jede Person, die von einer solchen Person überwiegend unterhalten wird (gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Die Verordnung wurde zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 geändert.

Situation Geschützter Geldbetrag Grundlage
Alleinstehende Person im Heim 10.000 Euro Verordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII
Ehepaar, ein Partner im Heim zusammen 20.000 Euro je volljährige Person 10.000 Euro
zusätzlich überwiegend unterhaltene Person je 500 Euro § 1 Nr. 2 der Verordnung
bewohntes angemessenes Hausgrundstück vollständig geschützt § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

Ein Hinweis zur Jahreszahl im Titel dieses Beitrags: Der genannte Betrag ist der zum Redaktionsschluss am 17. September 2026 geltende Wert. Eine Änderung zum Jahr 2027 ist zu diesem Zeitpunkt nicht veröffentlicht. Weil die Höhe in einer Rechtsverordnung steht, kann sie ohne Gesetzesänderung angepasst werden.

Achtung: Verlassen Sie sich für das Jahr 2027 nicht auf eine Zahl aus einem Ratgeber, auch nicht auf diese. Lassen Sie sich den aktuell geltenden Betrag vom örtlichen Sozialhilfeträger bestätigen, bevor Sie Vermögen umschichten oder einen Antrag stellen.

Was ist mit dem Haus der Eltern?

Ein angemessenes Hausgrundstück ist geschützt, wenn es bewohnt wird. Die Vorschrift nennt ein angemessenes Hausgrundstück, das von der nachfragenden Person oder einer anderen in § 19 Abs. 1 bis 3 SGB XII genannten Person ganz oder teilweise bewohnt wird und nach ihrem Tod von ihren Angehörigen bewohnt werden soll (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Die Angemessenheit bestimmt sich nach der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücksgröße, der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Gebäudes. Eine feste Quadratmetergrenze nennt das Gesetz nicht, die Beurteilung erfolgt im Einzelfall.

Der Schutz hängt am Bewohnen, und das ist der kritische Punkt bei einem Heimeinzug. Zieht der Ehepartner weiter im Haus wohnen, greift der Schutz ohne Weiteres. Steht das Haus dagegen leer, weil die Bewohnerin dauerhaft im Heim lebt, entfällt die Voraussetzung nach dem Wortlaut, und der Träger prüft die Verwertung.

Dann kommt die Darlehenslösung ins Spiel. Ist der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung nicht möglich oder wäre er eine Härte, soll die Sozialhilfe als Darlehen geleistet werden, und der Träger kann die Rückzahlung dinglich absichern (§ 91 SGB XII, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Der Heimplatz läuft weiter, die Rückzahlung erfolgt später aus dem Erlös.

Welche Gegenstände sind außerdem geschützt?

Die Liste in § 90 Abs. 2 SGB XII ist länger, als die meisten erwarten. Neben Barbeträgen und Hausgrundstück schützt sie mehrere Werte, die im Alltag eine große Rolle spielen und in Beratungsgesprächen selten von selbst angesprochen werden.

Geschützt ist gefördertes Altersvorsorgevermögen nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes, also der klassische Riester-Vertrag, und zwar auch in der Auszahlungsphase, soweit monatlich oder regelmäßig ausgezahlt wird. Eine gewöhnliche Kapitallebensversicherung fällt nicht darunter und ist grundsätzlich zu verwerten.

Ebenfalls außen vor bleiben angemessener Hausrat unter Berücksichtigung der bisherigen Lebensverhältnisse, Gegenstände, die zur Fortsetzung der Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind, Familien- und Erbstücke, deren Veräußerung eine besondere Härte bedeuten würde, Gegenstände für geistige Bedürfnisse, sofern ihr Besitz kein Luxus ist, und ein angemessenes Kraftfahrzeug (§ 90 Abs. 2 SGB XII, 2026).

Gut zu wissen: Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird in der Praxis regelmäßig anders behandelt als ein Sparbuch für dieselbe Summe, weil das Geld zweckgebunden gebunden ist. Fragen Sie beim Sozialhilfeträger vor Abschluss nach, in welcher Höhe er einen solchen Vertrag anerkennt.

Wann greift die Härtefallregelung?

Absatz 3 ist die Auffangvorschrift für alles, was in keine Nummer passt. Die Sozialhilfe darf nicht vom Einsatz eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies für die Person, die es einzusetzen hat, und für ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Härte bedeuten würde (§ 90 Abs. 3 SGB XII, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Für die Hilfe zur Pflege enthält die Vorschrift einen zusätzlichen Satz, der in der Beratung oft übersehen wird. Eine Härte liegt bei den Leistungen des Fünften bis Neunten Kapitels insbesondere vor, soweit eine angemessene Lebensführung oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde.

Das ist ein starkes Argument für den Ehepartner, der zu Hause bleibt. Muss er seine eigene Altersvorsorge auflösen, um die Heimkosten des Partners zu decken, ist die Härteregelung der richtige Ansatzpunkt. Formulieren Sie das im Antrag ausdrücklich, statt zu hoffen, dass die Behörde es von sich aus prüft.

Wie ein solcher Antrag praktisch aufgebaut wird und welche Unterlagen dazugehören, beschreibt unser Beitrag zum Sozialamt, wenn das Geld nicht reicht.

Was passiert mit Schenkungen an die Kinder?

Vermögen zu verschenken, um unter die Grenze zu kommen, funktioniert zehn Jahre lang nicht. Wer nach einer Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten, kann vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks fordern (§ 528 BGB, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026). Diesen Anspruch kann der Sozialhilfeträger auf sich überleiten.

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind (§ 529 BGB, 2026). Entscheidend ist also der Abstand zwischen Schenkung und Eintritt der Bedürftigkeit, nicht zwischen Schenkung und Antrag.

Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. In der Praxis läuft es deshalb selten auf die Rückübertragung einer Immobilie hinaus, sondern auf monatliche Zahlungen bis zur Höhe des Geschenkwerts.

Eine Übertragung mit Wohnrecht oder Nießbrauch ändert daran weniger, als viele annehmen. Solche Gestaltungen haben ihren Sinn, aber sie heben die Zehnjahresfrist nicht auf. Lassen Sie eine geplante Übertragung notariell und steuerlich beraten und rechnen Sie ehrlich damit, dass Pflegebedürftigkeit auch in acht Jahren eintreten kann.

Was gilt nach dem Tod für die Erben?

Die Sozialhilfe kann sich einen Teil der gezahlten Leistungen von den Erben zurückholen. Der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten ist zum Ersatz der Kosten verpflichtet, allerdings nur für Kosten, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet wurden und die das Dreifache des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 SGB XII übersteigen (§ 102 SGB XII, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026).

Der Grundbetrag entspricht dem Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1. Diese liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 563 Euro (Anlage zu § 28 SGB XII, 2026), der Grundbetrag damit rechnerisch bei 1.126 Euro und das Dreifache bei 3.378 Euro. Der Erbe haftet nur mit dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Zwei Ausnahmen entlasten Angehörige spürbar. Der Anspruch ist nicht geltend zu machen, soweit der Nachlasswert unter 15.340 Euro liegt und der Erbe Ehegatte oder verwandt ist und nicht nur vorübergehend bis zum Tod mit der leistungsberechtigten Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt und sie gepflegt hat. Außerdem entfällt der Anspruch, soweit die Inanspruchnahme eine besondere Härte wäre.

Für die Grundsicherung gilt der Kostenersatz gar nicht. Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII sind vom Ersatz durch die Erben ausdrücklich ausgenommen (§ 102 Abs. 5 SGB XII, 2026). Der Anspruch auf Kostenersatz erlischt zudem in drei Jahren nach dem Tod. Wie der Träger daneben mit Unterhaltsansprüchen umgeht, steht in unserem Beitrag zum Unterhaltsregress durch das Sozialamt.

Wie bereiten Sie den Antrag vor?

Sortieren Sie das Vermögen vor dem ersten Termin in drei Stapel. In den ersten kommt, was klar geschützt ist, in den zweiten, was klar einzusetzen ist, und in den dritten die Zweifelsfälle. Genau über den dritten Stapel wird das Gespräch geführt.

Bringen Sie Kontoauszüge, Sparbücher, Versicherungsscheine, den Grundbuchauszug und gegebenenfalls den Bestattungsvorsorgevertrag mit. Ergänzen Sie eine kurze schriftliche Aufstellung, welche Nummer des § 90 Abs. 2 SGB XII Sie für welchen Posten geltend machen. Das wirkt vorbereitet und beschleunigt die Bearbeitung.

Halten Sie das laufende Einkommen und das Vermögen dabei sauber auseinander. Aus der Rente wird im Heim der Eigenanteil bezahlt, und es bleibt der Barbetrag von mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (§ 27b Abs. 3 SGB XII, gesetze-im-internet.de, letzter Abruf am 17.09.2026), rechnerisch rund 152 Euro im Monat. Das Schonvermögen betrifft dagegen Rücklagen, die bereits vorhanden sind.

Stellen Sie den Antrag früh und formlos, denn Sozialhilfe wird ab Kenntnis des Bedarfs geleistet und nicht rückwirkend. Unterlagen können Sie nachreichen. Welche Beträge dabei im Raum stehen, zeigt unsere Übersicht zum Eigenanteil in der Seniorenresidenz.

Tipp: Lassen Sie sich jede mündliche Auskunft zum Schonvermögen schriftlich bestätigen, gern per E-Mail mit kurzer Zusammenfassung des Gesprächs. Sachbearbeitungen wechseln, und eine schriftliche Auskunft trägt auch ein Jahr später noch.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Schonvermögen beim Sozialamt?

Geschützt sind 10.000 Euro für jede volljährige Person und 500 Euro für jede überwiegend unterhaltene Person (Verordnung zu Paragraf 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII, Stand 2026). Für ein Ehepaar ergeben sich daraus zusammen 20.000 Euro.

Gilt für 2027 ein anderer Betrag?

Zum Redaktionsschluss im September 2026 ist keine Änderung für 2027 veröffentlicht. Da die Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist, kann sie angepasst werden. Lassen Sie sich den geltenden Betrag deshalb vor einem Antrag vom örtlichen Sozialhilfeträger bestätigen.

Muss das Elternhaus verkauft werden?

Ein angemessenes Hausgrundstück ist geschützt, solange es bewohnt wird (Paragraf 90 Absatz 2 Nummer 8 SGB XII, 2026). Lebt der Ehepartner weiter dort, bleibt es außen vor. Steht es leer, prüft der Träger die Verwertung, kann die Hilfe aber als Darlehen leisten und im Grundbuch absichern.

Ist die Lebensversicherung geschützt?

Gefördertes Altersvorsorgevermögen wie ein Riester-Vertrag ist ausdrücklich geschützt. Eine gewöhnliche Kapitallebensversicherung ist grundsätzlich einzusetzen, kann aber über die Härtefallregelung geschont werden, wenn dadurch eine angemessene Alterssicherung wesentlich erschwert würde.

Wie lange schaut das Sozialamt zurück?

Bei Schenkungen sind zehn Jahre maßgeblich, gerechnet bis zum Eintritt der Bedürftigkeit (Paragraf 529 BGB, 2026). Kontoauszüge werden in der Praxis meist für die zurückliegenden Monate verlangt, bei Auffälligkeiten auch für längere Zeiträume.

Holt sich das Amt das Geld von den Erben zurück?

Bei der Hilfe zur Pflege ist das möglich, begrenzt auf die Kosten der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall und auf den Nachlasswert. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind davon ausgenommen (Paragraf 102 SGB XII, 2026).

Nimmt jede Residenz Bewohner mit Sozialhilfe auf?

Die meisten zugelassenen Pflegeeinrichtungen rechnen mit dem Sozialhilfeträger ab, einzelne Häuser mit gehobener Ausstattung setzen jedoch eigene Vorgaben. Fragen Sie im Aufnahmegespräch direkt danach. Auf Seniorenresidenz in der Nähe vergleichen Sie Häuser in Ihrer Region und können diese Frage vorab klären.


Das Schonvermögen beim Sozialamt ist kein Trick und keine Grauzone, sondern eine Liste im Gesetz. Wer sie kennt, geht ohne Angst in den Termin und weiß, welche Posten er verteidigen kann. Auf Seniorenresidenz in der Nähe vergleichen Sie kostenlos passende Häuser in Ihrer Region und sehen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Jan Berning
Author: Jan Berning

Hallo liebe Leser und Leserinnen, mein Name ist Jan und ich gehöre zum Team Seniorenresidenz in der Nähe. In meinen Ratgeber-Artikeln teile ich gerne mein Wissen, um Ihnen umfassende Informationen über die Seniorenresidenzen zu bieten.

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